Die Anfechtung ist ein beliebtes Klausurthema. In diesem Beitrag stehen die Anfechtungsgründe nach § 119 BGB und § 120 BGB im Mittelpunkt.
§ 127 I StPO und die rechtfertigende Einwilligung. Zwei wichtige Rechtfertigungsgründe für jede StGB Klausur.
Die Stellvertretung gemäß §§ 164 ff. BGB. Die Stellvertretung hat in der Klausur eine große Bedeutung, da sie sich in vielen Konstellationen einbauen lässt.
Da das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, zeigen wir Dir heute die wichtigsten Klausurprobleme!
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