Das Vermieterpfandrecht und sein Erlöschen, § 562a BGB. Sämtliche Probleme klausurgerecht dargestellt.
Herausgabeansprüche gegen Beschenkte – lerne den Unterschied zwischen §§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB und § 822 BGB!
Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD): Erfahre mehr über Voraussetzungen, Rechtsfolgen & Abgrenzung dieses rechtlichen Konstrukts im Jura Studium.
Die Sittenwidrigkeit mit diesem Blogbeitrag in der Klausur in den Griff bekommen.
Haftungsausschlüsse spielen in der zivilrechtlichen Praxis und in Klausuren eine wichtige Rolle. Sie unterliegen jedoch gesetzlichen Grenzen: Hier findest du die Grundlagen
Drittschadensliquidation (DSL) erklärt: Schema & Fallgruppen. Wann greift sie? Wie grenzt man sie vom Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ab?
Trierer Weinversteigerung: das fehlende Erklärungsbewusstsein. Subjektiver und objektiver Tatbestand der Willenserklärung bei Heben der Hand.
Was ist die condictio ob causa finitam? Das erfährst Du in diesem Blogbeitrag.
Absolutes und relatives Fixgeschäft und wann auch mal keines von beidem vorliegt – entscheidende Unterschiede und Rechtsfolgen sicher in der Klausur erkennen
Verjährung im Zivilrecht: Wann Ansprüche nicht mehr einklagbar sind, welche Fristen gelten und welche Ausnahmen du kennen solltest – kompakt erklärt.
Die Akademie Kraatz ist eines der führenden Jura Repetitorien in Deutschland. Seit über 20 Jahren bereiten wir Jurastudenten und in Kooperation mit der Assessor Akademie Kraatz und Heinze GbR auch Referendare mithilfe von Einzelunterricht und Kleingruppenunterricht erfolgreich auf alle relevanten Prüfungen vor.
Zentrale:
Wilmersdorfer Straße 145/146,
10585 Berlin
Mo. - Fr. 09:00 Uhr - 15:00 Uhr