Die Statthaftigkeit der Revision gem. §§ 333 ff. StPO ist als erster Punkt der Zulässigkeit in jeder Revisionsklausur im 2. Staatsexamen anzusprechen.
Erfahre alles, was Du zur Sprungrevision für Deine Revisionsklausur wissen musst.
Ist es ratsam, die Strafprozessordnung, die Zivilprozessordnung und das Verwaltungsprozessrecht beim Lernen für das 1. Staatsexamen zu vernachlässigen?
Die Beweismittel der Strafprozessordnung kompakt und verständlich erklärt.
Optimal für die StPO-Zusatzfrage in der Strafrechtsklausur vorbereiten. Dann ist unserer heutiger Blogbeitrag zu den Prozessmaximen unerlässlich.
Man muss den Ablauf eines Strafprozesses kennen, um das notwendige Gespür für StPO-Probleme im Jurastudium und Referendariat zu entwickeln.
Die Verfahrensgrundsätze der Strafprozessordnung sind sowohl im Hinblick auf das 1. Staatsexamen und das 2. Staatsexamen prüfungsrelevant.
Die Verfahrensgrundsätze der Strafprozessordnung sind ein beliebtes Thema im Rahmen der StPO-Zusatzfrage von Examensklausuren des 1. Staatsexamens.
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