Das Vermieterpfandrecht und sein Erlöschen, § 562a BGB. Sämtliche Probleme klausurgerecht dargestellt.
Zweck beim Lernen für das Bereicherungsrecht, insbesondere die condictio ob rem, bislang verfehlt? Dann lies gerne diesen Blogbeitrag zur Zweckverfehlungskondiktion.
Herausgabeansprüche gegen Beschenkte – lerne den Unterschied zwischen §§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB und § 822 BGB!
Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD): Erfahre mehr über Voraussetzungen, Rechtsfolgen & Abgrenzung dieses rechtlichen Konstrukts im Jura Studium.
Die Sittenwidrigkeit mit diesem Blogbeitrag in der Klausur in den Griff bekommen.
Haftungsausschlüsse spielen in der zivilrechtlichen Praxis und in Klausuren eine wichtige Rolle. Sie unterliegen jedoch gesetzlichen Grenzen: Hier findest du die Grundlagen
Drittschadensliquidation (DSL) erklärt: Schema & Fallgruppen. Wann greift sie? Wie grenzt man sie vom Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ab?
Was ist die condictio ob causa finitam? Das erfährst Du in diesem Blogbeitrag.
Verjährung im Zivilrecht: Wann Ansprüche nicht mehr einklagbar sind, welche Fristen gelten und welche Ausnahmen du kennen solltest – kompakt erklärt.
Du kennst Die Rügeobliegenheit nach § 377 I HGB noch nicht? Dann erfährst Du in diesem Blogbeitrag das Wichtigste.
Die Akademie Kraatz ist eines der führenden Jura Repetitorien in Deutschland. Seit über 20 Jahren bereiten wir Jurastudenten und in Kooperation mit der Assessor Akademie Kraatz und Heinze GbR auch Referendare mithilfe von Einzelunterricht und Kleingruppenunterricht erfolgreich auf alle relevanten Prüfungen vor.
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