§ 127 I StPO und die rechtfertigende Einwilligung. Zwei wichtige Rechtfertigungsgründe für jede StGB Klausur.
Dolus alternativus (Alternativvorsatz) und dolus cumulativus verständlich erklärt! Die Sonderfälle des Vorsatzes sind Klassiker aus dem Bereich des StGB AT.
Der Jauchegrubenfall und die damit verbundenen Probleme des atypischen Kausalverlaufs und Vorsatzes sind einer DER Klassiker im StGB AT.
Inwieweit es sich auf die Strafbarkeit des Täters auswirkt, wenn zwar unrechtmäßig gehandelt wurde und hierdurch ein Schaden eingetreten ist, der betreffende Schaden aber auch bei einem rechtmäßigen Alternativverhalten eingetreten wäre, ist ein Klassiker im Strafrecht.
Neben der Kausalität ist die objektive Zurechenbarkeit des eingetretenen tatbestandlichen Erfolgs bzgl. des Täters ein klausurrelevantes Prüfungsthema im Strafrecht.
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