- 13. Mai 2024
- Posted by: Hendrik Heinze
- Categories: 1. Examensvorbereitung, Strafrecht

Der Dolus alternativus und dolus cumulativus in Deiner Jura Klausur. Bedeutung für das Examen und die Zwischenprüfung erklärt.
Klassiker im Strafrecht mit Dolus alternativus und dolus cumulativus
Dolus alternativus (Alternativvorsatz) und dolus cumulativus verständlich erklärt! Die Sonderfälle des Vorsatzes sind Klassiker aus dem Bereich des StGB AT. Und bei Klassikern wissen wir alle: Sie werden oft geprüft. Für einen gesamten Überblick über alle Klassiker, empfehlen wir dir unser Jura Skript im Strafrecht. Punkte zu holen ist aber nicht so einfach, denn man muss es schon fast perfekt in der Jura Klausur darstellen, aufbauen und sehr gut herunterformulieren können. Ansonsten droht hier schnell ein Durchfallen durch die Jura Klausur. Denn “Abstrafungen” in der Punktevergabe der Jura Klausur erfolgen ebenso heftig und schnell. Wer möchte am Ende schon durch das Jura Examen fallen oder “nur” im ausreichenden Bereich landen.
Strafrecht AT ist immer die Ausgangsbasis für den Erfolg im Strafrecht, besonders hier mit diesen Sonderfällen des Vorsatzes
Daher gilt auch hier wieder: Strafrecht AT (und dazu gehört das Wissen um den dolus alternativus und dolus cumulativus) ist das Fundament einer jeden guten Examensvorbereitung in Jura und des späteren Erfolgs im Prädikatsbereich in Jura. Sicher wirst Du hinter Deinen Erwartungen zurückbleiben und noch einmal den Zweitversuch in Jura bzw. Deinen Jura Wiederholungsversuch angehen dürfen, wenn Du die Basics außer Betracht lässt. Hoffentlich nicht im letzten Versuch in Jura. Aber hier, damit Du das nicht durchmachen musst und den Einstieg findest, schreiben wir für Dich diesen wichtigen Artikel über den dolus alternativus und dolus cumulativus.
Subjektiver Tatbestand: der Vorsatz (Ausgangspunkt zum Verstehen des dolus alternativus und dolus cumulativus)
Sonderfälle des Vorsatzes: Dolus alternativus und dolus cumulativus. Jetzt wird es spannend. Wie (hoffentlich) jeder Jurastudent weiß, wird der Vorsatz im Rahmen des subjektiven Tatbestands geprüft. Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung zu dem Zeitpunkt der Tatbegehung (Simultanitätsprinzip / Koinzidenzprinzip i.S.d. § 8 StGB i.V.m. § 16 I StGB). Das gehört erst einmal zu Deinem Grundhandwerkszeug, um sich den Sonderfällen des dolus alternativus und dolus cumulativus überhaupt zu nähern.
Sonderfälle des Vorsatzes
Neben den 3 Formen des Vorsatzes in der Gestalt der Absicht (dolus directus 1. Grades), des direkten Vorsatzes (dolus directus 2. Grades) und des Eventualvorsatzes (dolus eventualis) sind auch 5 Sonderfälle des Vorsatzes zu unterscheiden:
Alle 5 Sonderfälle des Vorsatzes gehören zum wichtigen Basiswissen des StGB AT. In einem aktuellen Blogbeitrag haben wir uns schon den dolus generalis, der im berühmten Jauchegrubenfall (BGHSt 14, 193) relevant wird, näher angesehen. Auch andere Vorsatzformen sind schon thematisiert worden.
In dem heutigen Beitrag widmen wir uns der rechtlichen Behandlung des dolus alternativus und des dolus cumulativus. Ebenso in den mannigfaltigen Klausurfällen unserer Jura Nachhilfe, werden wir Dir dies näherbringen. In der Jura Examensvorbereitung dann gerne im Rahmen des Jura Repetitoriums.
Dolus alternativus
Beginnen wir mit der Erörterung des dolus alternativus, auch Alternativvorsatz genannt.
Definition
Bei dem dolus alternativus weiß der Täter nicht mit Sicherheit, welchen Tatbestand er bei mehreren prinzipiell möglichen, sich aber gegenseitig ausschließenden Tatbeständen verwirklichen wird.
Meinungsstreit zur Abrgendzung Dolus alternativus und dolus cumulativus
Wie so häufig im Strafrecht sind sich die Literatur und die Rspr. uneins darüber, wie der Alternativvorsatz rechtlich einzuordnen ist. Die Darstellung von Meinungsstreiten gehört zum Grundhandwerkszeug des Gutachtenstils in Deiner perfekten Jura Klausur. Unser Jura Repetitorium wird Dir aber auch das sehr gerne zeigen und erfolgreich beibringen. Das richtige Beherrschen der Darstellung von Meinungsstreiten ist auch ein wichtiger Ankerpunkt, um nicht nur das hier benannte Spezialproblem in den Griff zu bekommen, sondern auch Ruhe und Gelassenheit innerlich zu schaffen und damit keine Prüfungsangst in Jura mehr zu haben.
Eine Ansicht:
Nach einer Ansicht zum dolus alternativus und dolus cumulativus, handelt der Täter nur bzgl. des schwersten Tatbestands vorsätzlich (Schneider, GA 1956, 257, 259 ff.).
Entscheidend für die „Schwere“ einer Tatbestandsverwirklichung ist allgemein nicht die Höhe der höchsten Mindeststrafe, sondern die Höhe der maximal möglichen Höchststrafe (vgl. Leipziger Kommentar – Rissing-van Saan, § 52 StGB Rn. 52).
Andere Ansicht:
Nach einer anderen Ansicht handelt der Täter nur bzgl. des verwirklichten Tatbestands vorsätzlich (Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch – Zaczyk, § 22 StGB Rn. 20).
Weitere Ansicht (Rspr.):
Nach einer weiteren Ansicht handelt der Täter bzgl. aller vorgestellten Tatbestände vorsätzlich (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2021 – 4 StR 95/20; Fischer, § 15 Rn. 18).
Stellungnahme:
Die dritte Ansicht ist optimal
Der dritten Ansicht ist, für die Beurteilung zum dolus alternativus und dolus cumulativus, zu folgen. Gegen die erste Ansicht spricht, dass sie das Vollendungsunrecht unter Umständen überhaupt nicht berücksichtigt. Außerdem bietet sie keinen Lösungsansatz, wenn mehrere gleich schwere Tatbestände vorliegen. Gegen die zweite Ansicht spricht, dass bei der Verwirklichung eines minder schweren Tatbestands sachwidrigerweise ein versuchter schwererer Tatbestand rechtlich nicht berücksichtigt werden würde. Darüber hinaus bietet sie keinen Lösungsansatz, wenn letztlich überhaupt keine Tatbestandsvollendung eintritt. Für die dritte Ansicht spricht hingegen, dass sich der Vorsatz des Täters vorliegend auf mehrere mögliche, sich aber gegenseitig ausschließende Rechtsgutsverletzungen bezieht. In diesem Sinne umfasst die dritte Ansicht den Unrechtsgehalt des Täterverhaltens am sachgerechtesten. Um eine Gleichstellung mit dem dolus cumulativus zu vermeiden, bei dem der Täter mit einer Handlung zumindest billigend in Kauf nimmt, dass er mehrere Tatbestände verwirklicht, kann bei dem dolus alternativus der Wille, nur einen Tatbestand verwirklichen zu wollen, i.R.d. Strafzumessung mildernd berücksichtigt werden.
Bedeutung für das Prädikat
Gerade wenn Du Dich auf eine Bewertung Deiner Jura Klausur im Bereich des Prädikats vorbereitest, solltes Du viele Argumente für die herrschende Meinung “drauf haben”. Für die Zwischenprüfung zeigen wir Dir den Weg durch unsere Jura Nachhilfe gerne auf. Auch für Deine Vorbereitung auf das Staatsexamen durch unser Jura Repetitorium. Du findest uns unter anderem auch (gerne überall auch per Jura Online Repetitorium) für Dein Repetitorium in den Städten München, Düsseldorf, Münster, Hamburg und Köln.
Übrigens: Sogar Wikipedia erachtet das Thema als so wichtig mit dem Dolus alternativus und dolus cumulativus, dass ein eigener Beitrag dem gewidmet ist. 🙂
Fallbeispiel zum dolus alternativus und dolus cumulativus
Der Täter wirft kraftvoll einen Stein und rechnet dabei mit der Möglichkeit, einen Menschen oder ein Fenster treffen zu können. In diesem Sinne macht sich der Täter nach zutreffender Ansicht der Rspr. je nachdem, was letztendlich getroffen wird, entweder wegen einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB und einer versuchten Sachbeschädigung gem. §§ 303 I, III, 22, 23 I StGB in Tateinheit (Idealkonkurrenz) gem. § 52 StGB oder wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2, II, 22, 23 I StGB und einer vollendeten Sachbeschädigung gem. § 303 I StGB in Tateinheit strafbar. Wenn hingegen keines der beiden Tatobjekte getroffen wird, liegt jeweils ein Versuch in Tateinheit vor.
Dolus cumulativus
Sonderfälle des Vorsatzes: Dolus alternativus und dolus cumulativus. Nach der Erörterung des dolus alternativus widmen wir uns dem dolus cumulativus.
Definition dolus cumulativus
Bei dem dolus cumulativus nimmt der Täter zumindest billigend in Kauf, mit einer Handlung mehrere voneinander unabhängige Tatbestände zu verwirklichen. Vorliegend handelt der Täter bzgl. aller Tatbestandsverwirklichungen vorsätzlich (Heinrich, Strafrecht Allgemeiner Teil, Rn. 294a).
Fallbeispiel
Sonderfälle des Vorsatzes: Dolus alternativus und dolus cumulativus. Ein Fallbeispiel wird Dir den Zugang zum Thema erleichtern. Der Täter wird von einem Polizisten und dessen Polizeihund verfolgt. Um sich beider zu entledigen, gibt der Täter mit seiner Maschinenpistole mehrere Schüsse hinter sich ab. Vorliegend bezieht sich der Vorsatz des Täters sowohl auf eine Tötung des Polizisten als auch auf eine Sachbeschädigung gem. § 303 I StGB des Hundes (Tiere sind keine Sachen, werden aber gem. § 90a S. 3 BGB rechtlich grds. wie Sachen behandelt).
Fazit
Der Vorsatz gehört zum absoluten juristischen Basiswissen im Strafrecht. Fehler in diesem Zusammenhang sind mithin nicht nur in den Prüfungen des Staatsexamens, sondern bereits im Studium fatal und werden von den Korrektoren mit extremen Punkteabzügen abgestraft. Schau Dir hier gerne einige Tipps unserer Dozenten an, die selbst Erfahrungen als Prüfer aufweisen und Dir als ehemalige Prüfer am Justizprüfungsamt sehr gerne wertvolle Tipps (gerne sind diese auch für Dein Jura Einzelrepetitorium buchbar) mit an die Hand geben.
Dennoch sollte man sich davor hüten, in unproblematischen Fällen allzu ausschweifend sein betreffendes Wissen zu Papier zu bringen. Ist der Vorsatz unstreitig, kann dieser Umstand vielmehr grds. schlicht mit einem einfachen Satz festgestellt werden. Einzig problematische Fallkonstellationen gebieten eine ausführlichere Erörterung.
Zu letzteren Fällen gehören u.a. der dolus alternativus und der dolus cumulativus. Deshalb ist das betreffende Thema regelmäßig Gegenstand von strafrechtlichen Hausarbeiten und Klausuren.
Wenn Ihr Eure Ziele im Strafrecht erreichen wollt und im Idealfall ein Prädikatsexamen anstrebt, stehen Euch unsere qualifizierten Dozenten der Akademie Kraatz (Grundstudium bis 1. Staatsexamen) und der Assessor Akademie (2. Staatsexamen) dabei gerne zur Seite. Kontaktiert uns gerne umgehend oder schau dir unser Strafrechtsskript an.
Hendrik Heinze
Mitgeschäftsführer der Assessor Akademie Kraatz und Heinze GbR
Auch interessant:

Wir hoffen, Dir für Dein Studium oder Dein Referendariat hilfreiche Inhalte (Content) bereitgestellt zu haben. Wenn auch Du Dir auf dem Weg hin zum 1. Staatsexamen und dem 2. Staatsexamen den entscheidenden “Kick” nach vorne geben möchtest, informiere Dich hier gerne weiterführend über unsere Angebote.
Bereite Dich gemeinsam mit uns erfolgreich auf Deine erste juristische Staatsprüfung vor!
Unterricht ansehen
Legen bereits in den ersten Semestern den Grundstein für ein erfolgreiches Jurastudium!
Unterricht ansehen
Meistere den letzten großen Schritt vor Deiner erfolgreichen beruflichen Zukunft!
Unterricht ansehen
Auch wenn Du Jura nicht als Hauptfach hast, helfen wir Dir durch Deine Prüfungen!
Unterricht ansehen
Du wünschst weitere Informationen oder hast Fragen? Kontaktiere uns jederzeit.