- 7. Dezember 2025
- Posted by: Florian Bieker
- Category: Öffentliches Recht
Das erste Staatsexamen im Jurastudium ist oft eine der bedeutendsten Hürden auf dem Weg zum erfolgreichen juristischen Beruf. Zum Staatsexamen gehören unter anderem Klausuren aus dem öffentlichen Recht. Viele würden Politik in erster Linie mit der juristischen Ausbildung oder sogar mit den Abschlussklausuren im Rahmen des ersten juristischen Staatsexamens nicht in Verbindung bringen. Dabei ist Politik im Staatsorganisationsrecht von großer Bedeutung. Hier gehört die Kenntnis der Staatsorgane zu den Basics, woraus auch ganze Klausuren bestehen können. Diese Klausuren spielen meistens nur im Staatsorganisationsecht eine Rolle und werden unter anderem in der Prüfung eines Organstreitverfahrens eingekleidet. Bereits im vergangenen Blogbeitrag „Die Staatsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung“ wurde ein Blick auf Staatsorgane geworfen, woran hier nur angeknüpft wird und weitere Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland näher beleuchtet werden.
In diesem Blogbeitrag erfährst Du alles, was Du über die o.g. Staatsorgane wissen musst.
I. Finden sich Vorschriften zum Bundespräsidenten im Grundgesetz (GG)?
Ja, in den Art. 54 GG ff. finden sich Vorschriften zum Bundespräsidenten im Grundgesetz. Dort wird unter anderem geregelt, wer den Bundespräsidenten wählt (Art. 54 I GG), wie lange die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert (Art. 54 II 1 GG) oder welchen Amtseid der Bundespräsident bei Amtsantritt leistet (Art. 56 GG).
1. Von wem wird der Bundespräsident gewählt und wie lange dauert seine Amtszeit?
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt (Art. 54 I GG) und seine Amtszeit beträgt 5 Jahre (Art. 54 II 1 GG). Die Bundesversammlung ist das Staatsorgan, das nur für die Wahl des Bundespräsidenten existiert. Die Bundesversammlung tritt also spätestens alle fünf Jahre zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen. Allerdings ist es auch denkbar, dass die Bundesversammlung früher zusammentritt und den Bundespräsidenten wählt, wenn der Bundespräsident beispielsweise von seinem Amt zurücktritt. Wählbar für das Amt des Bundespräsidenten ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat (Art. 54 I 2 GG). Zu beachten ist außerdem, dass der Bundespräsident gemäß Art. 55 I GG weder einer Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören darf. Damit sind die gleichzeitige Ausübung eines Bundestagsmandats und das Amt des Bundespräsidenten untersagt.
2. Was sind die Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten?
Der Bundespräsident hat verschiedene Kompetenzen, unter anderem die völkerrechtliche Vertretung des Bundes, die Ernennung und Entlassung der Richter, Beamten, Offiziere, Minister des Bundes, des Bundeskanzlers, das Begnadigungsrecht, die Ausfertigung und Verkündung von Bundesgesetzen und die Auflösung des Bundestages. Der Bundespräsident ist oberstes Staatsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Ihm obliegt jedoch nicht die eigenständige Staatsleitung. Die Staatsleitung ist vielmehr mit der Bundesregierung verknüpft. Vielmehr übernimmt der Bundespräsident repräsentative Aufgaben.
Was ist mit völkerrechtlicher Vertretung des Bundes gemeint?
Gemäß Art. 59 I 1 GG vertritt der Bundespräsident den Bund völkerrechtlich. Das bedeutet jedoch lediglich, dass er im Außenverhältnis die Bundesrepublik Deutschland repräsentiert. Eigenständige Außenpolitik ist ihm verwehrt.
Finden sich Regelungen zu der Ernennung von Richtern, Beamten, Offizieren und Ministern vom Bundespräsidenten?
Ja, in Art. 60 I, 64 I GG ist geregelt, dass der Bundespräsident die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und die Unteroffiziere der Bundeswehr und die Bundesminister ernennt.
Ist das Begnadigungsrecht von großer Relevanz?
Nein, das Begnadigungsrecht ist i.d.R. nicht von großer Relevanz. Das Begnadigungsrecht übt der Bundespräsident nach Art. 60 II GG in Einzelfällen aus. In Klausuren im öffentlichen Recht, wo es um das Staatsorgan Bundespräsident geht, geht es regelmäßig um andere juristische Probleme.
Was bedeutet Ausfertigung und Verkündung von Bundesgesetzen?
Die Ausfertigung der Bundesgesetze bedeutet, dass der Bundespräsident mit seiner Unterschrift die Urkunde eines Gesetzes herstellt und er darüber hinaus erklärt, dass der Gesetzesbeschluss und die vorliegende Gesetzesurkunde übereinstimmen („Authentizität“) und dass die Verfahrensvorschriften des Bundes eingehalten wurden („Legalität“). Anschließend werden sie im Bundesgesetzblatt verkündet. Geregelt ist das in Art. 82 I 1 GG.
Hinweis/Tipp: Bereits an der Stelle ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Legalität strittig ist, ob der Bundespräsident ein materielles Prüfungsrecht hat. Dieses Problem ist beim Justizprüfungsamt besonders beliebt. Wie Du diesen Streit klausurorientiert auflöst, erfährst Du am besten in einer Jura Nachhilfe oder einem Jura Einzelunterricht.
Wann kann der Bundespräsident den Bundestag aufzulösen?
Sofern die Wahl des Bundeskanzlers scheitert oder die Kandidatin oder der Kandidat nur die relative Mehrheit erreicht (Art. 63 IV 3 GG). Außerdem kann der Bundeskanzler den Bundestag auflösen, wenn eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags findet (Art. 68 I 1 GG).
3. Wie viele Bundespräsidenten gab es bislang in der Bundesrepublik Deutschland?
Bislang gab es in der Bundesrepublik Deutschland zwölf Bundespräsidenten. In einer mündlichen Prüfung Jura kann durchaus mal die Frage nach bisherigen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. In chronologischer Reihenfolge ergibt sich rückblickend folgendes Bild:

II. Wo ist die Bundesversammlung im Gesetz geregelt?
Die Bundesversammlung ist im GG nicht geregelt. Erwähnt wird das Staatsorgan in Art. 54 I 1 GG. Die einzige Aufgabe dieses Staatsorgans ist die Wahl des Bundespräsidenten. Die Klausurrelevanz ist daher als gering einzustufen.
III. Was ist das Bundesverfassungsgericht?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof (Art. 93 I GG). Das BVerfG hat seinen Sitz in Karlsruhe, § 1 II BV. Darüber hinaus ist das Staatsorgan BVerfG für viele wichtige Verfahren zuständig. Die wohl wichtigsten klausurrelevanten Verfahren vor dem Staatsorgan BVerfG:

Für die folgenden Ausführungen ist es von Vorteil, wenn Dir das Organstreitverfahren und das Prüfungsschema nähergebracht werden. Das Organstreitverfahren wird folgendermaßen geprüft:

IV. Falltraining
Um das abstrakte Wissen auch in der Klausur sicher abrufen zu können, eignet sich das Klausurentraining.
Tipp/Hinweis: Bereits im Jura Grundstudium solltest Du mit einem regelmäßigen Klausurentraining anfangen, da bereits hier der Grundstein für eine erfolgreiche Jura Examensvorbereitung gelegt wird. Spätestens ab der Jura Examensvorbereitung eignet sich dann die effektive Jura Kleingruppe, um für Dich den maximalen Erfolg zu erzielen. Das Falltraining ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg.
Die Klausurrelevanz und vor allem Examensrelevanz wird anhand des folgenden fiktiven Beispielfalls besonders deutlich:
Die (gefährlichen) Körperverletzungsdelikte haben bundesweit erheblich zugenommen. Um dem entgegenzusteuern, beschließen der Bundestag und der Bundesrat ein neues Gesetz zum Schutz der Bevölkerung, das in dem neuen § § 224 III StGB als Strafe alternativ Folter vorsieht. Der Bundespräsident hält das Gesetz für verfassungswidrig. Seiner Meinung nach ist das Gesetz mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar. Das neue Gesetz bezweckt hierbei eine unzulässige Einschränkung der Menschenwürde und der verfassungsrechtlich garantierten körperlichen Unversehrtheit. Der Bundestag sieht das dagegen anders und möchte durch die neue Regelung eine wirksame Abschreckungswirkung entfalten. Der Bundestag will daher den Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes veranlassen. Anschließend leitet der Bundestag form- und fristgerecht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein.
Ist das Organstreitverfahren zulässig?
A. Zulässigkeit
Zunächst müsste das Organstreitverfahren zulässig sein.
Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BVerfG?
Die Zuständigkeit des BVerfG ergibt sich aus Art. 94 I Nr. 1 GG, §§ 63 ff. BVerfGG.
Sind Bundespräsident als Antragsgegner und Bundestag als Antragssteller parteifähig?
Ja, der Bundespräsident als Antragsgegner und der Bundestag als Antragssteller sind gemäß § 63 BVerfGG parteifähig.
Was ist der Antragsgegenstand des Organstreitverfahrens?
Der Antragsgegenstand ist hier das Unterlassen der Ausfertigung und Verkündung des Bundesgesetzes durch den Bundespräsidenten. Was Antragsgegenstand ist, bestimmt sich nach § 64 I BVerfGG. Demnach kann jede konkrete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners Antragsgegenstand sein, was hier vorliegend bei dem Bundespräsidenten der Fall ist.
Ist der Bundestag hier gemäß § 64 I BVerfGG antragsbefugt?
Ja, der Bundestag ist gemäß § 64 I BVerfGG antragsbefugt. Möglicherweise könnte das Gesetzgebungsrecht des Bundes nach den Art. 77 ff. GG verletzt sein, sodass eine Verletzung von vornherein nicht ausgeschlossen werden kann.
Ist der Antrag form- und fristgerecht gestellt worden?
Ja, laut Sachverhaltsangaben wurde der Antrag des Bundestages form- und fristgerecht gemäß den §§ 23 I BVerfGG, § 64 II, III BVerfGG gestellt.
Wann ist das allg. Rechtsschutzbedürfnis zu prüfen?
Das allg. Rechtsschutzbedürfnis ist beispielsweise dann anzusprechen, wenn der Antragsteller das gerügte Verhalten selbst verhindern kann oder keine Wiederholungsgefahr besteht. Hierfür sind vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich, sodass das Rechtsschutzbedürfnis des Bundestages nicht entfällt.
B. Ergebnis
Alle Voraussetzungen des Antrags sind erfüllt. Der Antrag des Bundestags ist somit zulässig.
C. Begründetheit
Das Organstreitverfahren ist dann begründet, wenn der Bundespräsident durch sein Unterlassen gegen das Grundgesetz verstößt. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Das ist in materieller Hinsicht sehr problematisch, wird im Ergebnis jedoch bejaht. Die Begründetheit ist laut Fallfrage jedoch nicht mehr zu prüfen.
Tipp/Hinweis: Die Fallfrage und auch der Bearbeitervermerk müssen in einer Klausur streng beachtet werden. Verstöße führen oftmals zu erheblichen Punktabzügen. Empfehlenswert ist hier, durch frühzeitiges Klausurentraining die Routine zu verinnerlichen und stets mit dem Lesen der Fallfrage und des Bearbeitervermerks zu beginnen. Sowohl im Jura Kleingruppenunterricht als auch im effektiven Jura Einzelunterricht schaffst Du für das routinemäßige Lösen der Klausuren die nötigen Grundlagen. Erneut ist darauf hinzuweisen, dass das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten ein Klausurklassiker ist und besonders die Argumentationsstrukturen sicher beherrscht werden müssen. Durch eine regelmäßige Jura Nachhilfe oder regelmäßige Wiederholungen mit Jura Lernvideos verinnerlichst Du das Problem frühzeitig und schaffst die Grundlage für eine gute Klausur.
Der fiktive Fall zeigt Dir hierbei eingehend, wie das Staatsorganisationsrecht und insbesondere die Staatsorgane Eingang in die Klausuren finden können.
V. Fazit
Wie Du siehst, sind auch vermeintliche politische Themen Teil des Jurastudiums. Besonders die Bedeutung der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sollte Dir im Jurastudium bekannt sein. Daneben ist das Problem des materiellen Prüfungsrechts des Bundespräsidenten ein „Klausurklassiker“. Außerdem kann das Staatsorganisationsrecht auch in mündlichen Prüfungen des juristischen Staatsexamens relevant werden, wenn beispielsweise nach ehemaligen Bundespräsidenten gefragt wird.
Besonders beliebt sind aktuelle Entscheidungen des BVerfG beim Justizprüfungsamt, die oftmals die Grundlage für Klausuren im öffentlichen Recht bilden. In der Vergangenheit sind bereits zahlreiche Entscheidungen des BVerfG von den Justizprüfungsämtern abgeprüft worden.
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Ref. jur. Florian Bieker
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