- 26. Dezember 2025
- Posted by: Florian Bieker
- Category: Zivilrecht
Allgemeines
Die Formnichtigkeit wird von denjenigen, die Jura studieren, von Jura Grundstudium, über Jura Hauptstudium bis einschließlich der Examensvorbereitung regelmäßig vernachlässigt. Dabei ist das BGB AT und somit auch die Formnichtigkeit aufgrund des Klammerprinzips immer dann heranzuziehen, wenn die Formnichtigkeit in Rede steht, da die anderen zivilrechtlichen Regelungen zur Formnichtigkeit enthalten. Kommt eine Formnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts in Betracht, ist also immer an § 125 BGB zu denken.
Tipp/Hinweis: Möchtest Du mehr zu allgemeinen zivilrechtlichen Prinzipien lesen, dann klicke gerne auf den Blogbeitrag „Die wichtigsten Prinzipien und Allgemeines aus dem BGB – für das Verständnis des Zivilrechts unverzichtbar“. Eine Jura Nachhilfe, Jura Kleingruppenunterricht oder Jura Einzelunterricht kann helfen, die abstrakten zivilrechtlichen Prinzipien in klausurorientierter Form zu verfestigen.
Die Formnichtigkeit ist in § 125 S.1 BGB gesetzlich normiert.

Diese zivilrechtliche Formvorschrift wird im folgenden Blogbeitrag näher für Dich beleuchtet.
I. Wo prüft man die Vorschrift?
Die zivilrechtliche Formvorschrift § 125 BGB wird im zivilrechtlichen Prüfungsaufbau auf der Ebene „Anspruch entstanden“ als sog. rechtshindernde Einwendung geprüft. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, führt das Vorliegen der Formnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts dazu, dass der Anspruch erst gar nicht entsteht. Die Prüfung der Formvorschrift kann flexibel in Klausuren integriert werden, da viele verschiedene Rechtsgeschäfte einer bestimmten Form unterliegen. Exemplarisch zu erwähnen sind hier unter anderem der Grundstückskaufvertrag gem. § 311b I BGB, der Bürgschaftsvertrag gem. § 766 S.1 BGB oder die Grundstücksauflassung gem. § 925 I BGB. Die Formvorschriften ermöglichen es dem Justizprüfungsamt also immer wieder, auf das BGB AT zurückzugreifen.
Tipp/Hinweis: Hier ist wichtig, dass Du lernst, wie Du die Klausuren zu „lesen“ hast. Geht es im Klausursachverhalt um Rechtsgeschäfte, bei denen Rechtsvorschriften zu einer bestimmten Form existieren, sind die Formvorschriften zwingend in den Blick zu nehmen. Oftmals enthält der Sachverhalt Angaben zur Form des zustande gekommenen Rechtsgeschäfts, sodass Dich der Klausurersteller oder das Justizprüfungsamt darauf hinweisen möchte und eine Prüfung der entsprechenden Formvorschriften beabsichtigt. Jura Nachhilfe, Jura Kleingruppenunterricht oder Jura Einzelunterricht können Dich in der Hinsicht effektiv und klausurorientiert schulen.
1. Gibt es einen Unterschied zwischen den Satz 1 und Satz 2 der Vorschrift § 125 BGB?
Ja, beide Sätze des § 125 BGB sind streng voneinander zu differenzieren und regeln unterschiedliche Konstellationen. § 125 S. 1 BGB normiert die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt. § 125 S. 2 BGB besagt, dass der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge hat. Bei § 125 S. 1 BGB handelt es sich also um eine Nichtigkeitsregel. Ist eine bestimmte vorgesehene Form eines Rechtsgeschäfts von den Vertragsparteien nicht eingehalten worden, so ist das Rechtsgeschäft wegen Formmangels nichtig. § 125 S. 2 BGB ist heranzuziehen, wenn die Vertragsparteien für ein an sich formfreies Rechtsgeschäft eine gewisse Form festgelegt haben. Hier ist im Zweifel von der Nichtigkeit auszugehen. Anders ist das nur zu beurteilen, sofern der Sachverhaltsangaben dazu enthält.
Welche Arten der Formvorschriften existieren im Gesetz?
Das BGB sieht im Grunde genommen vier Arten von Formvorschriften vor. Zum einen die Schriftform gemäß § 126 BGB, die elektronische Form gem. § 126a BGB, die notarielle Beurkundung gemäß § 128 BGB und die öffentliche Beglaubigung gemäß § 129 BGB.
Ist bei Missachtung der Formvorschrift das Rechtsgeschäft zwangsläufig nichtig oder gibt es auch die Möglichkeit der Heilung eines Formverstoßes?
Nein, bei Missachtung der vorgeschriebenen Form eines Rechtsgeschäfts kann die Möglichkeit einer Heilung existieren. Exemplarisch zu nennen sind hier unter anderem § 311b I 2 BGB und § 518 II BGB.

Demnach kann ein Grundstückskaufvertrag, der nicht die notarielle Beurkundung erfahren hat, geheilt werden, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen. Dann ist der Grundstückskaufvertrag nicht gem. § 125 S.1 BGB nichtig, weil er geheilt wurde.
Ähnlich stellt sich die Situation bei der Schenkung dar.

- 518 II BGB bezieht sich auf die sog. Verprechensschenkung gemäß § 518 I BGB. Davon zu differenzieren ist die Handschenkung nach § 516 I BGB. Hier erhält der Beschenkte sofort die entsprechende Schenkung, während bei dem Schenkungsvertrag die Zuwendung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Dieser Schenkungsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung, § 518 I BGB. Sofern die vom Gesetz verlangte Form der notariellen Beurkundung nicht eingehalten wurde, kann der Formverstoß geheilt werden, wenn die versprochene Leistung bewirkt wird. Bei beweglichen Sachen z.B. also dann, wenn sie gemäß den §§ 929 ff. BGB übereignet wurden. Diese Heilungsmöglichkeiten der Formfehler solltest Du stets im Blick haben, da der Fall bei einer erfolgten Heilung in eine ganz andere Richtung laufen kann.
2. Was ist der Zweck der Formvorschriften?
Zweck der Formvorschriften ist unter anderem, die entsprechende Vertragspartei vor voreiligen Vertragsschlüssen zu warnen und zu beraten (Warn- und Beratungsfunktion) und beweiserhebliches Material zu sichern (Beweisfunktion). Grundsätzlich können Rechtsgeschäfte formfrei geschlossen werden, allerdings ist bei gewissen Rechtsgeschäften nötig, dass die Vertragsparteien geschützt werden. Zu nennen ist hier z.B. der Grundstückskaufvertrag, der gemäß § 311b I 1 BGB die notarielle Beurkundung vorsieht. Zum anderen ist bei Verbraucherdarlehensverträgen nach § 492 I BGB die Schriftform beispielsweise einzuhalten.
Tipp/Hinweis: Du solltest Dich frühzeitig mit dem BGB und den verschiedenen Vertragstypen vertraut machen, damit Du die gängigen Vertragstypen (zu mindest grob) kennst, wo eine bestimmte Form vorgesehen ist. Das spart in der Klausur erheblich Zeit und Du kannst die richtigen Formvorschriften direkt identifizieren.
3. Wie prüft man die mögliche Formunwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts gemäß § 125 S.1 BGB?
Die Prüfung einer möglichen Formunwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts prüft man in drei Schritten:

Die Nichteinhaltung einer gesetzlichen Formvorschrift ergibt sich, wie schon festgestellt, aus dem Gesetz. Die Heilung des Formmangels ebenfalls.
4. Ist § 242 BGB oft einschlägig?
Nein, ein Verstoß gegen § 242 BGB bei Berufen auf die Formnichtigkeit ist nur in seltenen Ausnahmefällen einschlägig. Hier ist die Rechtsprechung sehr restriktiv und verlangt untragbare Ergebnisse, beispielsweise in Fällen der Existenzgefährdung oder schwerwiegenden Treuepflichtverletzung.
II. Was sind die wichtigsten Merkposten bei § 125 BGB?
In folgender Tabelle werden noch einmal die wichtigsten Merkposten zu § 125 BGB zusammengefasst:
|
Merkposten |
|
Differenzierung § 125 S.1 BGB und § 125 S. 2 BGB |
|
Prüfungsschema |
|
Prüfungsstandort |
|
Grober Überblick klausurrelevanter Formvorschriften |
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Zweck der Formvorschriften |
|
Klausurrelevanz wg. Klammerprinzip |
III. Falltraining
Zur Verdeutlichung der Klausurrelevanz ist erforderlich, dass Du die Prüfung von Formvorschriften in einem kurzen Übungsfall kennenlernst.
A und B sind seit vielen Jahren miteinander befreundet und Nachbarn. Da B nach seiner Scheidung eine neue Frau über das Internet in einer weit entfernten Stadt kennengelernt hat, beabsichtigt er, das Grundstück samt Haus an A zu verkaufen und zu übereignen. Der Plan wird in die Tat umgesetzt. An einem sommerlichen Abend sitzen Sie im Garten beim Grillen zusammen und beschließen per Handschlag, dass A das Grundstück und das Haus gegen Zahlung eines Kaufpreises von 200.000€ verkauft und übereignet bekommt. Die Auflassung und Eintragung in das Grundbuch erfolgten erst einige Wochen später. Aufgrund des Umzugs verschlechtert sich das Verhältnis zwischen den guten Freunden merklich. B überlegt es sich anders und meint, A hätte mangels schriftlichen Kaufvertrags sowieso keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Grundstücks samt Haus, sodass er die Herausgabe des Schlüssels verweigert.
Hat A gegen B einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Grundstücks samt Haus gemäß § 433 I 1 BGB?
Ja, A hat gegen B einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Grundstücks samt Haus gem. § 433 I 1 BGB. Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, namentlich Antrag und Annahme. Grundsätzlich genügt die formlose Einigung. Im konkreten Fall ist jedoch § 311b I 1 BGB zu beachten. Demnach bedürfen Grundstückskaufverträge der notariellen Beurkundung. Laut Sachverhaltsangaben haben sich A und B jedoch lediglich per Handschlag über den Kauf des Grundstücks geeinigt, sodass § 311b I 1 BGB missachtet wurde und eine Formnichtigkeit nach § 125 S.1 BGB in Betracht kommen könnte. Allerdings ist das nichtige Rechtsgeschäft hier durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch gemäß § 311b I 2 BGB geheilt worden. Folglich liegt keine Formnichtigkeit nach § 125 S.1 BGB vor. Der Anspruch ist entstanden, nicht erloschen und durchsetzbar. Folglich hat A gegen B einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Grundstücks samt Haus gem. § 433 I 1 BGB.
IV. Fazit
Die Formvorschriften sind ein vermeintlich kleines Feld mit großer Klausurrelevanz. Im Zivilrecht kann in nahezu jeder Klausur die Prüfung von Formvorschriften eingebettet werden. Oftmals hilft es schon, wenn Du einen Überblick über das Gesetz hast und die entsprechenden Formvorschriften im Klausursachverhalt zunächst erkennst. Selbst wenn dort keine juristischen Probleme angelegt sind, solltest Du zu mindest die Einhaltung der entsprechenden Form kurz in einem Satz festhalten.
In mündlichen Prüfungen kann auch gerne mal nach dem Zweck der Formvorschriften oder den Unterschieden zwischen § 125 S.1 BGB und § 125 S. 2 BGB gefragt werden. Hier solltest Du nicht auf Lücke lernen, damit Du auch für solche vermeintlich simple Fragen vorbereitet bist.
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Ref. jur. Florian Bieker
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