- 25. Oktober 2026
- Posted by: Mario Kraatz
- Categories: 1. Examensvorbereitung, 2. Examensvorbereitung
Du hast das Examen bestanden – herzlichen Glückwunsch! Und trotzdem bleibt da dieses Gefühl: Das war nicht alles, was ich kann. Vielleicht fehlen dir nur wenige Zehntel zum Prädikat, vielleicht lief ein Klausurtag einfach schief. Genau für diese Situation gibt es den Jura Verbesserungsversuch. Doch lohnt sich der zusätzliche Aufwand wirklich? In diesem Guide erfährst du, welche Regeln gelten, für wen sich die Notenverbesserung auszahlt und wie du dich so vorbereitest, dass der zweite Anlauf tatsächlich besser wird.

Was ist der Jura Verbesserungsversuch?
Beim Verbesserungsversuch wiederholst du eine bereits bestandene staatliche Prüfung, um deine Gesamtnote zu verbessern. Das Wichtigste vorab: Es zählt das bessere Ergebnis. Fällt der zweite Versuch schlechter aus, bleibt deine ursprüngliche Note bestehen.
Die Regeln sind Landesrecht und unterscheiden sich je nach Bundesland. Am Beispiel Nordrhein-Westfalen (Merkblatt des Justizprüfungsamts Köln):
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Punkt |
Regel in NRW (Stand Feb. 2024) |
|---|---|
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Wer darf? |
Wer die Pflichtfachprüfung im Freiversuch oder im Normalversuch bestanden hat |
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Wie oft? |
Einmal |
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Antragsfrist |
Innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses |
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Gebühr |
Nach Freiversuch keine, nach Normalversuch 250 € (vorab, keine Ratenzahlung) |
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Welche Note zählt? |
Bei höherer Gesamtpunktzahl gibt es ein neues Zeugnis, sonst bleibt das alte Ergebnis |
Achtung, Länderunterschiede: In einigen Bundesländern steht der Verbesserungsversuch nur offen, wenn du im Freiversuch bestanden hast. Laut LTO galt das zuletzt etwa in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, Bremen plante eine entsprechende Einschränkung (LTO: Bremen will Verbesserungsversuch einschränken). Auch Gebühren und Fristen variieren. Prüfe deshalb immer das aktuelle Merkblatt deines Justizprüfungsamts.
Auch für das Zweite Staatsexamen gibt es in vielen Ländern eine Verbesserungsmöglichkeit – mit eigenen Regeln.
Lohnt sich der Verbesserungsversuch? Pro und Contra
Die Examensnote begleitet Jurist:innen ihr ganzes Berufsleben. Schon der Sprung von „befriedigend“ zu „vollbefriedigend“ ab 9,00 Punkten verändert die Chancen spürbar (LTO: Die Notenskala im Jurastudium). Und das Prädikat ist selten: 2024 erreichte nur knapp ein Fünftel der Kandidat:innen im staatlichen Teil ein Prädikat (LTO: Statistik 2024).
Viele nutzen die zweite Chance: Allein im Zweiten Staatsexamen traten 2023 in den Ländern, die Zahlen gemeldet haben, rund 630 Notenverbesserer an – die tatsächliche Zahl liegt höher, weil große Länder wie NRW keine Angaben machten (beck-aktuell zur Ausbildungsstatistik).
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Pro |
Contra |
|---|---|
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Kein Risiko für die Note: Das bessere Ergebnis zählt |
Zusätzliche Lernzeit von meist mehreren Monaten |
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Bessere Chancen in Großkanzleien, Justiz und Verwaltung |
Oft parallel zum Referendariat oder Job |
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Promotion und LL.M. setzen häufig ein Prädikat voraus |
Hoher mentaler Druck und Motivationstief nach dem Examen |
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Oft höhere Einstiegsgehälter |
Je nach Land Gebühren und Fristen |
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Mehr Selbstvertrauen für die weitere Karriere |
Lernstrategie muss angepasst werden – „einfach nochmal“ reicht nicht |
Kurz gesagt: Der Verbesserungsversuch lohnt sich vor allem dann, wenn du knapp unter einer Notengrenze liegst, dein Karriereziel eine bestimmte Note voraussetzt und du die Ursachen deines ersten Ergebnisses kennst.
Selbstcheck: Ist der Verbesserungsversuch das Richtige für dich?
Beantworte die folgenden Fragen ehrlich. Je mehr du mit „Ja“ beantwortest, desto eher lohnt sich der zweite Anlauf.
- Liege ich knapp unter einer Notengrenze (z. B. 8,0 bis 8,99 Punkte vor dem Prädikat)?
- Setzt mein Wunschberuf eine bestimmte Note voraus (Großkanzlei, Richteramt, Promotion)?
- Weiß ich, warum mein erster Versuch nicht optimal lief – Wissen, Technik, Zeit oder Nerven?
- Waren meine Probeklausuren vor dem Examen besser als das Ergebnis?
- Kann ich realistisch drei bis sechs Monate konzentriert lernen?
- Erlaubt mir mein Bundesland den Verbesserungsversuch und läuft die Frist noch?
- Habe ich Unterstützung, die mir gezieltes Feedback gibt?
Auswertung: Bei fünf oder mehr „Ja“ spricht viel für den Verbesserungsversuch. Unsicher bei der Ursachenanalyse? Dann lohnt sich ein Blick von außen – etwa in einer kostenlosen Beratung der Kraatz Group, bei der auch deine originalen Examensklausuren ausgewertet werden.
Guide: In 6 Schritten zum besseren Examensergebnis
Schritt 1: Regeln und Fristen klären
Lade dir das aktuelle Merkblatt deines Justizprüfungsamts herunter. Notiere Antragsfrist, Gebühr und den frühestmöglichen Termin. In NRW etwa läuft die Frist ein Jahr ab Bekanntgabe des Ergebnisses – wer zu lange zögert, verliert die Chance.
Schritt 2: Den ersten Versuch ehrlich analysieren
Fordere Einsicht in deine Examensklausuren an und lies die Voten genau. Wo hast du Punkte verloren? Typische Ursachen sind Lücken im Wissen, Schwächen in Klausurtechnik und Schwerpunktsetzung, Zeitnot oder Prüfungsangst. Ohne diese Analyse wiederholst du im schlimmsten Fall dieselben Fehler.
Schritt 3: Einen realistischen Zeitplan aufstellen
Plane je nach Ausgangslage drei bis sechs Monate Vorbereitung ein. Läuft parallel das Referendariat, lege feste Lernblöcke fest, etwa an Wochenenden oder in ruhigeren Stationen.
Schritt 4: Gezielt statt komplett wiederholen
Du musst nicht den gesamten Stoff von vorn lernen. Konzentriere dich auf die größten Hebel: deine schwächsten Rechtsgebiete, Examensklassiker und die aktuelle Rechtsprechung seit deinem ersten Versuch.
Schritt 5: Klausuren, Klausuren, Klausuren
Schreibe wöchentlich mindestens eine Klausur unter Echtbedingungen und lass sie gründlich korrigieren. Entscheidend ist das Feedback: Nur wer weiß, warum Punkte fehlen, kann sich gezielt verbessern.
Praxis-Tipp: Im Jura Einzelunterricht der Kraatz Group korrigieren Fachdozent:innen deine Klausuren persönlich und geben laut Kraatz Group spätestens nach 48 Stunden ein punktgenaues Feedback – ideal, wenn die Zeit bis zum Verbesserungsversuch knapp ist.
Schritt 6: Den Kopf mittrainieren
Der zweite Anlauf ist auch eine mentale Herausforderung. Plane Pausen ein, setze dir Zwischenziele und arbeite aktiv an Prüfungsangst, falls sie beim ersten Mal eine Rolle gespielt hat. Hilfreiche Ansätze findest du im Beitrag zur Prüfungsangst im Jurastudium.
Die 5 häufigsten Fehler beim Verbesserungsversuch
- Frist verpassen: Wer die Entscheidung zu lange aufschiebt, verliert je nach Bundesland die Möglichkeit ganz.
- „Einfach nochmal“ lernen: Mit derselben Methode kommt meist dasselbe Ergebnis heraus. Ohne Ursachenanalyse fehlt der Hebel.
- Zu wenig Klausuren schreiben: Wissen wiederholen fühlt sich produktiv an, Punkte bringt aber vor allem Klausurtraining mit Feedback.
- Neue Rechtsprechung ignorieren: Seit deinem ersten Versuch sind neue Entscheidungen erschienen – Prüfungsämter greifen sie gern auf.
- Allein kämpfen: Nach dem Examen sind viele Lernpartner:innen weg. Ohne Struktur und Austausch sinkt die Motivation schnell.
Verbesserungsversuch mit der Kraatz Group: Gezielt zur besseren Note
Die Kraatz Group begleitet Notenverbesserer im Ersten und Zweiten Staatsexamen. Der Ansatz folgt genau den Schritten aus diesem Guide:
- Kostenloses Beratungsgespräch: Bestandsaufnahme und Auswertung deiner originalen Examensklausuren
- Analyse der Vorprüfung: Lag es an Wissen, Klausurtechnik, Zeitmanagement oder Prüfungsangst?
- Individueller Lernplan: Fokus auf die größten Hebel statt kompletter Wiederholung
- Klausurtraining unter Examensbedingungen: Korrektur durch Fachdozent:innen selbst, nicht durch Korrekturassistenten
- Aktuelle Rechtsprechung und mentale Vorbereitung
- Regelmäßige Checkpunkte, um deinen Fortschritt messbar zu machen
Die Dozent:innen haben selbst Prädikatsexamina abgelegt, einige waren als Prüfer an Justizprüfungsämtern tätig. Sie wissen also genau, worauf es bei der Bewertung ankommt.
FAQ: Häufige Fragen zum Jura Verbesserungsversuch
Kann ich mich beim Verbesserungsversuch verschlechtern?
Nein. Es zählt immer das bessere Ergebnis. Fällt der zweite Versuch schlechter aus, behältst du deine ursprüngliche Note. Ausnahme: Bei Täuschung kann das Prüfungsamt in besonders schweren Fällen auch eine bestandene Prüfung für nicht bestanden erklären.
Brauche ich einen Freiversuch für den Verbesserungsversuch?
Das hängt vom Bundesland ab. In einigen Ländern ist der bestandene Freiversuch Voraussetzung, in anderen – etwa NRW – ist die Notenverbesserung auch nach einem Normalversuch möglich. Maßgeblich ist das Merkblatt deines Justizprüfungsamts.
Was kostet der Verbesserungsversuch?
Die Gebühren legen die Länder fest. In NRW ist er nach bestandenem Freiversuch gebührenfrei, nach einem Normalversuch kostet er 250 €.
Wie lange sollte ich mich vorbereiten?
In der Regel drei bis sechs Monate. Entscheidend ist, wie groß deine Lücken sind und wie viel Zeit du neben Referendariat oder Job aufbringen kannst.
Kann ich den Verbesserungsversuch während des Referendariats machen?
Ja, viele kombinieren beides. Wichtig sind ein realistischer Lernplan und feste Lernzeiten. Flexible Formate wie Einzelunterricht erleichtern die Vereinbarkeit.
Gilt der Verbesserungsversuch auch für das Zweite Staatsexamen?
In vielen Bundesländern ja, allerdings mit eigenen Regeln zu Fristen und Gebühren. Informiere dich beim zuständigen Landesjustizprüfungsamt.
Fazit: Die zweite Chance gezielt nutzen
Ein Jura Verbesserungsversuch ist kein Muss, aber eine echte Chance – vor allem, wenn du knapp unter dem Prädikat liegst oder dein Karriereziel eine bestimmte Note voraussetzt. Weil das bessere Ergebnis zählt, riskierst du deine Note nicht. Entscheidend ist, dass du den zweiten Anlauf anders angehst als den ersten: mit ehrlicher Analyse, gezieltem Lernplan und viel Klausurtraining mit Feedback.
Du überlegst, ob sich der Verbesserungsversuch für dich lohnt? Lass deine Examensklausuren in einer kostenlosen Beratung auswerten und finde heraus, ob Jura Einzelunterricht oder die Elite-Kleingruppe besser zu dir passt.
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