Die Grundrechtsprüfung in Deiner Jura Klausur meistern!

Für das Öffentliche Recht ist die Grundrechtsprüfung von elementarer Bedeutung. In nahezu sämtlichen aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) spielen die Grundrechte eine entscheidende Rolle. Exemplarisch zu nennen sind hier unter anderem die Klimaschutzentscheidung, die Bundesnotbremse I-III während der Coronazeit und die Solange I-II Rechtsprechung des BVerfG. Möchtest Du mehr über solche hochgradige und aktuelle examensrelevante Rechtsprechung erfahren, dann buche einen Kurs bei uns. Mehr über unsere Kursangebote erfährst Du, indem Du hier klickst. Gerade Freiheitsgrundrechte stehen in derartigen Entscheidungen regelmäßig im Mittelpunkt, sodass Du Dich in Vorbereitung auf Klausuren des Öffentlichen Rechts sowohl im Studium als auch im juristischen Staatsexamen mit der Thematik dringend auseinandersetzen solltest. Der Blogbeitrag dient dazu, Dich in dieser Hinsicht zu unterstützen und den Einstieg in die Thematik zu erleichtern. Darüber hinaus unterstützen wir Dich deutschlandweit sowohl in Präsenz als auch über online Jurakurse intensiv in Vorbereitung auf Deine Klausuren in den kleinen Scheinen, den großen Scheinen, der Jura Zwischenprüfung oder den Klausuren im juristischen Staatsexamen. Schau gerne auf unserer Homepage unseres Jura Repetitoriums nach und erkundige Dich, ob wir auch an Deinem Standort vertreten sind. Unser Jura Repetitorium Hannover, das Jura Repetitorium Potsdam oder das Jura Repetitorium Regensburg sind hier nur exemplarisch zu nennen. Vor allem aber geht die Kraatz Group mit der Zeit und stellt zahlreiche Jura online Angebote für Dich zur Verfügung, sodass auch für Dich das passende Angebot dabei ist. Der Blogbeitrag dient dazu, dass Du einen ersten Eindruck der Kraatz Group bekommst. Daher wollen wir Dir das Wichtigste zur Grundrechtsprüfung kurz vorstellen.

Die Bedeutung der Grundrechte in der Klausur

Jeder Examenskandidat muss die Grundrechtsprüfung beherrschen. Ihre Kenntnis ist elementar, um im Examen auch unbekannte Sachverhalte in den Griff zu bekommen. Für das Öffentliche Recht ist die Grundrechtsprüfung von elementarer Bedeutung. Sowohl in Klausuren während des Grundstudiums als auch während des Hauptstudiums und zuletzt in der Examensprüfung sind Grundrechtsprüfungen allgegenwärtig. Grundrechtsprüfungen in Verbindung mit der Prüfung einer Verfassungsbeschwerde zählen zu den Klausuren, die am häufigsten im ersten juristischen Staatsexamen gestellt werden. Gerade in Kombination mit aktuellen hochbrisanten Themen ist die Grundrechtsprüfung in Verbindung mit der Verfassungsbeschwerde, aber auch in Verbindung mit anderen Themenbereichen des Öffentlichen Rechts sehr beliebt und quasi ein Dauerbrenner.

Im heutigen Blogbeitrag wollen wir Euch daher die Grundrechtsprüfung näherbringen.

Die Grundrechtsprüfung

1. Allgemeines

Grundrechte sind höherrangiges Recht und binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, Art. 1 III GG. Sie haben die Funktion als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, als Leistungsrechte, Mitwirkungsrechte und Gleichheitsrechte. Die Grundrechtsprüfung ist, wie schon erwähnt, meistens in Kombination mit der Verfassungsbeschwerde relevant. Zu prüfen sind die Grundrechte hier in der Tiefe in der Begründetheit. Beliebter Fehler ist, dass bereits in der Beschwerdebefugnis im Rahmen der Zulässigkeit eine Grundrechtsprüfung erfolgt. In der Beschwerdebefugnis ist jedoch lediglich die Möglichkeit einer gegenwärtigen, unmittelbaren und eigenen Grundrechtsverletzung zu prüfen. Darüber hinaus sind allerdings auch andere Möglichkeiten denkbar, indem beispielsweise in einer Fallfrage gezielt abgefragt wird, ob eine Person in Grundrecht XY durch eine bestimmte Maßnahme verletzt ist oder im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Klage eine Grundrechtsprüfung inzident zu erfolgen hat. Daher stellt sich die Frage, wie eine solche Grundrechtsprüfung funktioniert. Das wird im Folgenden näher beleuchtet. Fokussiert wird sich in diesem Blogbeitrag auf die Prüfung eines Freiheitsgrundrechts (z.B.: Meinungsfreiheit gem. Art. 5 I 1 oder Glaubensfreiheit gem. Art. 4 I, II GG). Zu beachten ist, dass Gleichheitsgrundrechte oder Verfahrensgrundrechte von diesem Aufbau abweichen können.

2. Prüfung

Die Prüfung eines Freiheitsgrundrechts folgt einem gewissen Schema und beginnt mit folgendem Obersatz, sofern die Fallfrage lautet, ob eine bestimmte Person in Grundrecht XY verletzt ist. Die bestimmte Person ist in Grundrecht XY verletzt, wenn ein Eingriff in den eröffneten Schutzbereich des Grundrechts vorliegt, der verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Es wird also ein gewisser Dreiklang für die Prüfung vorausgesetzt, sodass sich folgendes Schema ergibt.

a. Schutzbereich

Ob der Schutzbereich eines Freiheitsgrundrechts betroffen ist, gliedert sich immer in den persönlichen und sachlichen Schutzbereich. Im persönlichen Schutzbereich kommt es darauf an, ob die betroffene Person im Sachverhalt grundrechtsfähig ist. Manche Grundrechte (z.B.: Art. 12 I 1 GG) sind beispielsweise nur Deutschengrundrechte i.S.d. Art. 116 I GG, sodass sich auch nur Deutsche in dem Sinne auf das Grundrecht berufen können. In dem Zusammenhang stellt sich unter anderem das gängige Problem, ob sich Bürger eines EU-Mitgliedstaats auf Deutschengrundrechte berufen können. Wie das Problem aufgelöst wird, erfährst Du in unseren Kursen. Davon zu unterscheiden sind die sog. Jedermanngrundrechte (z.B.: Art. 4 I, II GG), wo sich jedermann drauf berufen kann, wie der Name bereits sagt. Außerdem ist zwischen natürlichen und juristischen Personen zu differenzieren. Bei juristischen Personen ist Art. 19 III GG zu beachten.

Anschließend ist zu prüfen, ob der sachliche Schutzbereich eröffnet ist. Der sachliche Schutzbereich umfasst gewisse Tätigkeiten oder Verhaltensweisen, die von einem Grundrecht geschützt werden. Das ist bei jedem Grundrecht individuell zu bestimmen.

b. Eingriff

Ein Eingriff in den eröffneten Schutzbereich eines Grundrechts liegt vor, wenn final, unmittelbar, rechtsverbindlich und zwangsweise in einen eröffneten Schutzbereich eingegriffen wird. Klassisches Beispiel ist der Verwaltungsakt i.S.d. § 35 S.1 VwVfG. Hierbei handelt es sich um den sog. klassischen Grundrechtseingriff, der vom modernen Grundrechtseingriff abzugrenzen ist. Nach dem modernen Grundrechtseingriff liegt ein Eingriff vor, wenn staatliches Handeln die Grundrechtsausübung eines Einzelnen unmöglich macht oder erheblich erschwert. Grund für die Einführung des modernen Grundrechtseingriffs ist, dass der Anwendungsbereich des klassischen Eingriffs zu eng ist, da auch tatsächliches Verhalten in grundrechtlich geschütztes Verhalten eingreifen kann, wenn der Polizist gewaltsam in eine Wohnung zwecks Gefahrenabwehr eindringt. Der moderne Grundrechtseingriff erfasst auch sog. mittelbare Eingriffe. Was genau darunter zu verstehen ist, haben wir für Dich in einem von unseren zahlreich produzierten Jura Lernvideos aufbereitet. Außerdem haben wir zahlreiche Klausuren mit Grundrechtsbezug konzipiert, die wir mit Dir im Jura Kleingruppenunterricht, der Jura Nachhilfe oder dem effektiven Jura Einzelunterricht durchgehen werden, sodass Du in der Grundrechtsprüfung perfekt geschult wirst.

c. verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Am Ende ist zu prüfen, ob der Eingriff in den eröffneten Schutzbereich des Freiheitsgrundrechts möglicherweise gerechtfertigt ist. Zunächst ist eine Schranke des entsprechenden Grundrechts zu ermitteln. Das heißt, dass es eine Grundlage geben muss, aufgrund dessen in das Grundrecht eingegriffen wird. Hier ist zwischen einfachen und qualifizierten Gesetzesvorbehalten und verfassungsimmanenten Schranken zu differenzieren. Ein einfacher Gesetzesvorbehalt besagt, dass in ein Grundrecht durch oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf (z.B.: Art. 8 II GG), ohne dass an das eingreifende Gesetz bestimmte Anforderungen gestellt werden. Bei einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt wird an das eingreifende Gesetz besondere Voraussetzungen gestellt, wie z.B. bei Art. 5 II GG. Demnach muss es sich bei dem eingreifenden Gesetz um ein allgemeines Gesetz handeln. Zuletzt sind an die verfassungsimmanenten Schranken zu denken. Manche Grundrechte unterliegen weder einfachen noch qualifizierten Gesetzesvorbehalten, sodass Eingriffe nur über verfassungsimmanente Schranken gerechtfertigt werden können. Verfassungsimmanente Schranken sind Grundrechte Dritter oder andere Güter von Verfassungsrang. Zuletzt sind die Schranken-Schranken zu prüfen. Diese schützen vor zügellosen Eingriffen von staatlichem Handeln, denn nur weil eine Grundlage für den Eingriff von staatlichem Handeln existiert, ist es dem Gesetzgeber nicht erlaubt, in das Grundrecht nach Belieben einzugreifen. Im Rahmen dessen sind unter anderem das Verhältnismäßigkeitsprinzip, der Bestimmtheitsgrundsatz oder die Wesensgehaltsgarantie nach Art. 19 II GG zu prüfen.

Fazit zu der Grundrechtsprüfung

Die herausragende Bedeutung der Grundrechtsprüfung sollte jedem Studenten bewusst sein.

Die solide Kenntnis gehört schon im 1. Staatsexamen zum Pflichtprogramm. Wird eine Grundrechtsprüfung abgefragt, darf nicht mehr über den Aufbau nachgedacht werden, da das Justizprüfungsamt voraussetzt, dass die Studierenden die Grundrechtsprüfung sicher beherrschen. Gerade aufgrund der regelmäßig aktuellen BVerfG-Entscheidungen mit Grundrechtsbezug ist die Grundrechtsprüfung von enormer Klausurrelevanz. Gleiches gilt entsprechend für die mündliche Jura Prüfung im Jura Staatsexamen. Auch hier haben wir für Dich einige Angebote, um Dich bestmöglich zu unterstützen. Nimm gerne sofort Kontakt zu uns auf, indem Du hier zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch klickst. Das erfolgt ganz einfach und unkompliziert, wie unser Jura online Unterricht, per Zoomcall.

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Solltet Ihr Euch im Öffentlichen Recht noch nicht examensreif fühlen, vereinbart gerne einen kostenlosen Probetermin. Unsere erfahrenen Dozenten der Kraatz Group, Akademie Kraatz und der Assessor Akademie stehen Euch vom Grundstudium bis zum 2. Staatsexamen mit Rat und Tat zur Seite. Ganz egal in welcher Situation Du Dich befindest, ob Du durch das Examen gefallen bist und damit eine Wiederholung des Jura Examens anstrebst, einen Verbesserungsversuch in Jura anvisierst, Wiedereinstieg in die Jura Examensvorbereitung brauchst oder das begehrte Jura Prädikatsexamen anstrebst. Die Kraatz Group kennt aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung jegliche Umstände von Studierenden, die sich in diesen Situationen befinden und Jura studieren. Seit über 20 Jahren haben unsere erfahrenen Dozenten, die teilweise sogar über Prüfererfahrung verfügen, tausende von Jurastudierenden zu einem erfolgreichen Staatsexamen verholfen. Daher zögere nicht, sondern vereinbare jetzt Deinen kostenlosen Probetermin und überzeuge Dich selbst von unserer Expertise.

Florian Bieker

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