- 17. Oktober 2025
- Posted by: Florian Bieker
- Category: Öffentliches Recht

Einordnung der Staatsorgane im Kontext des Staatsorganisationsrechts
Das erste Staatsexamen im Jurastudium besteht unter anderem auch aus dem öffentlichen Recht, wozu das Staatsorganisationsrecht zählt. Teil des Staatsorganisationsrechts sind die Staatsorgane. Namentlich sind die Staatsorgane, der Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht. Diese Staatsorgane können die meisten, die Jura studieren, aufzählen. Es gibt jedoch ein weiteres Staatsorgan, das viele Jurastudierende nicht kennen. Dabei handelt es sich um die sog. Bundesversammlung.
Viele Jurastudierende stehen oftmals vor den Fragen (auch nachdem sie die Vorlesung besucht haben): „Was sind genau die Aufgaben der Staatsorgane?“ „Wo und wie werden die Staatsorgane genau in der Klausur relevant?“
In diesem Blogbeitrag wirst Du Antworten auf diese Fragen erhalten. In folgender Reihenfolge werden Dir die Staatsorgane vorgestellt.
In diesem Blogbeitrag Teil 1 erfährst Du mehr über die Staatsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Die restlichen drei Staatsorgane werden in einem weiteren Blogbeitrag vorgestellt.
Tipp/Hinweis: Die Staatsorgane sind nicht nur für die Klausuren im öffentlichen Recht (Jura Staatsexamen oder Jurastudium) relevant. Auch für die mündliche Prüfung im Rahmen des ersten juristischen Staatsexamens können die Staatsorgane von Bedeutung sein. Eine Jura Nachhilfe oder Jura Einzelunterricht kann Dich auf die entsprechenden Fragen vorbereiten.
I. Wo ist der Bundestag im Grundgesetz (GG) geregelt?
Regelungen zu dem Bundestag finden sich in den Art. 38 ff. GG. Nach Art. 39 I 1 GG wird der Bundestag auf vier Jahre gewählt. Gemäß § 1 I 1 Bundeswahlgesetz (BWahlG) hat der Bundestag 630 Mitglieder. Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin im „Reichstag“. Der Bundestag hat verschiedene Aufgaben und Funktionen.
Was sind die Aufgaben und Funktionen des Bundestages?
Der Bundestag hat verschiedene Funktionen. Die Wahlfunktionen, die Gesetzgebungsfunktion, die Budgetfunktion und eine Kontrollfunktion.
Die verschiedenen Funktionen des Bundestages bedürfen einer näheren Betrachtung.
1.) Was genau bedeutet Wahlfunktion?
Wahlfunktion bedeutet, dass der Bundestag für die Wahlen von verschiedenen Personen zuständig ist. Gemäß Art. 63 I GG wird der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt. Art. 45b GG bestimmt, dass ein Wehrbeauftragter vom Bundestag gewählt. Außerdem wählt der Bundestag Bundesverfassungsrichter, Art. 93 II GG. Zuletzt wählt der Bundestag noch gemäß Art. 40 I 1 GG den Bundestagspräsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer.
2.) Was genau bedeutet Gesetzgebungsfunktion?
Der Bundestag ist das Gesetzgebungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und erlässt die Gesetze (Art. 76 ff. GG). In der Regel finden drei Lesungen statt (§ 78 I GO BT). Das Gesetzgebungsverfahren gliedert sich in drei Schritte. Das ergibt sich unter anderem aus den Art. 76 ff. GG. Es ist zwischen dem Einleitungsverfahren (Art. 76 GG), dem Hauptverfahren (Art. 77 GG) und dem Abschlussverfahren (Art. 82 GG) zu unterscheiden.
Tipp/Hinweis: Wie genau die Verfahren ausgestaltet sind und wie sie im Rahmen einer Klausur relevant werden können, erfährst Du in einer Jura Nachhilfe oder einem effektiven Jura Einzelunterricht.
Festzuhalten ist zunächst, dass der Bundestag das Gesetzgebungsorgan ist.
3.) Was genau bedeutet Budgetfunktion?
Vereinfacht gesagt bedeutet Budgetfunktion, dass der Bundestag im Rahmen eines Haushaltsplans bestimmt, wie viel Geld wofür ausgegeben wird. Der Haushaltsplan wird als formelles Gesetz beschlossen. Dadurch wird die Bundesregierung in erheblichem Maße gebunden.
4.) Was heißt Kontrollfunktion?
Die Kontrollfunktion des Bundestages ist vielfältig und umfasst unter anderem das Zitierrecht (Art. 43 I GG), die Einberufung von Untersuchungsausschüssen (Art. 44 I GG) und das Interpellationsrecht (§§ 100 ff. GO BT). Das Zitierrecht ermöglicht es, dass die Anwesenheit aller Mitglieder der Bundesregierung verlangt wird. Sofern für die Aufklärung von Sachverhalten öffentliches Interesse besteht, kann der Bundestag auch die Untersuchungsausschüsse einsetzen. Interpellationsrechte meint, dass der Bundestag Anfragen an die Bundesregierung stellen darf. Wie genau diese Anfragen ausgestaltet sind, ist in §§ 100 ff. GO BT näher geregelt.
5.) Ist der Bundestag für die Klausuren im öffentlichen Recht von Bedeutung?
Ja, das Staatsorgan Bundestag ist unter anderem bei der Zulässigkeit des Organstreitverfahren als parteifähiger Antragsteller oder Antragsgegner gem. § 63 BVerfGG. In einem Organstreitverfahren kann es um Streit um Kompetenzen und Rechte gehen. Außerdem spielt der Bundestag im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gemäß den Art. 76 ff. GG eine wichtige Rolle. Für die formelle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes ist das von Relevanz.
II. Wo ist der Bundesrat im Grundgesetz (GG) geregelt?
Der Bundesrat ist in den Art. 50 ff. GG geregelt. Der Bundesrat ist eine Vertretung der 16 Bundesländer und stellt 69 stimmberechtigte Mitglieder. Diese Mitglieder werden von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt.
Was sind die Aufgaben und Funktionen des Bundesrates?
Wichtigste Aufgabe und Funktion des Bundesrates ist seine Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren. Er kann bei Einspruchsgesetzen Einspruch erheben und bei Zustimmungsgesetzen die Zustimmung erteilen oder verweigern. Außerdem kann er Antragsteller und Antragsgegner im Organstreitverfahren sein (§ 63 BVerfGG), sodass der Bundesrat zum Beispiel im Rahmen dieses Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht relevant sein kann. Die Klausurrelevanz ergibt sich ferner aus der Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren i.R.d. Art. 76 ff. GG. Das Gesetzgebungsverfahren ist in der formellen Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen.
II. Wo steht etwas zur Bundesregierung im GG?
Zur Bundesregierung steht in den Art. 62 GG ff. etwas. Die Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler und Bundesregierung, Art. 62 GG. Der Bundeskanzler hat die sog. Richtlinienkompetenz. Flankiert wird die Richtlinienkompetenz allerdings von dem Ressortprinzip.
Was ist die Richtlinienkompetenz und das Ressortprinzip?
Gemäß Art. 65 S.1 GG bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Grundlegende politische Entscheidungen fallen also in die Kompetenz des Bundeskanzlers. Zu beachten ist jedoch, dass Entscheidungen des Bundeskanzlers grundsätzlich nicht uneingeschränkt in das geschützte Ressort eingreifen. Innerhalb der Richtlinien leiten die Bundesminister ihre Geschäftsbereiche selbstständig und unter eigener Verantwortung (Art. 65 S.2 GG). Die übergeordneten Ziele der Bundesregierung bzw. des Bundeskanzlers müssen jedoch stets beachtet werden. So ergibt sich eine wechselseitige Beziehung zwischen Richtlinienkompetenz und Ressortprinzip. Um das zu erreichen, kann der Minister jedoch eigene Maßnahmen und Organisationsstrukturen entwickeln.
Hinweis/Tipp: Für die Problematik lassen sich mannigfaltige Klausuren konstruieren. Die hohe Relevanz für die Klausuren im öffentlichen Recht ist daher nicht zu unterschätzen. In einer Jura Nachhilfe oder einem Jura Einzelunterricht wirst Du dahingehend geschult.
III. Fazit zu den Staatsorganen
Die Grundzüge der o.g. Staatsorgane sollten allen, die Jura studieren, bekannt sein. Wichtig ist hierbei, dass man die entscheidenden Artikel des Grundgesetzes heranzieht und vertretbar anhand der Sachverhaltsangaben argumentiert. Oftmals gibt es hier kein richtig oder falsch, mithin ist das Ergebnis nicht so wichtig, wie der Weg zum Ergebnis. Besonders im Staatsorganisationsrecht ist die aktuelle Rechtsprechung des BVerfGs von großer Klausurrelevanz. Oftmals basieren die Klausuren des Justizprüfungsamts auf den aktuellen Entscheidungen. Eine Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist daher unabdingbar.
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Ref. jur. Florian Bieker
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