- 27. August 2025
- Posted by: Mario Kraatz
- Category: Zivilrecht

Thema Mobiliarsachenrecht im Jura Studium verstehen!
Du hast Dich auch schon immer gefragt, wie man eine erfolgreiche juristische Klausur im Sachenrecht schreiben kann?
Das Sachenrecht wird von den meisten Studenten oft als schwierig empfunden und die Klausuren fallen häufig mager aus. Grund hierfür ist unter anderem der oft als schwierig empfundene Schachtelaufbau vieler Anspruchsprüfungen des Sachenrechts (zum Beispiel § 985 BGB mit seinen teilweise endlos zu prüfenden Eigentumsverkettungen).
Wir geben Dir 5 Tipps, damit Du Deine Klausur im Jurastudium oder Staatsexamen mit dem Schwerpunkt Mobiliarsachenrecht erfolgreich schreibst!
Hinweis: In diesem Artikel geht es zunächst um das Mobiliarsachenrecht. Wenn Du mehr zum Immobiliarsachenrecht erfahren möchtest, lies Dir gerne unsere Artikel zu den Grundlagen des Grundstücksrechts durch.
I. Prüfe die Anspruchsgrundlagen immer strukturiert in der richtigen Reihenfolge
Der erste Tipp für Deine Jura Klausur im Sachenrecht ist absolut elementar:
Wenn Du die Ansprüche in einer falschen Reihenfolge prüfst (z.B. gesetzliche Schuldverhältnisse vor vertraglichen), zeigst Du dem Prüfer, dass Du die Systematik des Zivilrechts nicht verstanden hast. Das führt zu erheblichen Punktabzügen und oftmals zum Durchfallen in der Klausur.
Innerhalb der Anspruchsgrundlage als solcher, wie z.B. § 985 BGB (dinglicher Herausgabeanspruch mit folgendem Schema: Eigentum des Anspruchsstellers, Besitz des Anspruchsgegners, kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners), musst Du natürlich auch immer sauber am Schema entlang prüfen.
Die Schemata sind logisch und erheben sich immer aus dem Gesetz! Beim Lernen des Sachenrechts solltest Du daher, wie auch ansonsten, immer parallel in Dein Gesetz schauen, wenn Du z.B. mit einem guten Jura Skript lernst.
1. Wie prüfe ich Herausgabeansprüche richtig?
Bei den dinglichen Herausgabeansprüchen ist zunächst auf § 861 BGB (possessorischer Besitzschutz), dann auf § 985 BGB (Eigentum) und zum Schluss auf § 1007 BGB (petitorischer Besitzschutz) einzugehen.
Hinweis: Jeglicher Prüfungsaufbau ist nicht immer starr zu sehen, sondern muss anhand des Falles und des Schwerpunkts der jeweiligen Klausur angepasst werden. Der vorbezeichnete Aufbau ist für die Herausgabeansprüche zunächst einmal die Grundregel.
Sehr speziell ist dann auch vorrangig an vertragliche Anspruchsgrundlagen zu denken, die direkt für die Herausgabe „gemünzt“ sind, wie v.a. §§ 546, 695 und 604 BGB. Bitte auch nicht vergessen, bei Herausgabe auch einmal ungewöhnliche Anspruchsgrundlagen, wie §§ 687 II, 681 S. 2, 667 BGB (GoA), heranzuziehen.
Auch an Bereicherungsrecht gem. §§ 812 ff. BGB ist zu denken. Last but not least, auch ein Anspruch aus Deliktsrecht gem. §§ 823 I BGB i.V.m. 249 I BGB kann von der Rechtsfolge her auf Herausgabe gerichtet sein.
2. Tipps zum Erwerb von Eigentum und Anwartschaftsrecht
Bei der Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen nach §§ 929 ff. BGB ist zuerst der rechtsgeschäftliche Erwerb (§ 929 BGB, § 930 BGB, § 931 BGB) sauber durchzuprüfen, bevor ein gutgläubiger Erwerb (§ 932 BGB, § 933 BGB, § 934 BGB) geprüft wird.
Auch darf das Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus zum Eigentum nicht vergessen werden. Auch dieses ist erst nach dem gescheiterten rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb zu prüfen.
Hinweis: Auch die Thematiken Sicherungsübereignung (§ 929 S. 1, § 930 BGB) und Eigentumsvorbehalt (§ 929 S. 1, § 158 Abs. 1 BGB) sind Klausurklassiker, die man immer auf dem Schirm haben sollte.
Das hört sich alles erst einmal kompliziert an, ist aber vor allem mit der richtigen Hilfe an Deiner Seite gut in den Griff zu bekommen. Sehr gerne unterstützen wir Dich dabei. Nimm gerne Kontakt mit uns auf!
II. Differenziere sauber zwischen vertraglichen und gesetzlichen Eigentumserwerbstatbeständen
In vielen Examensklausuren ist zu bemerken, dass die Kandidaten leider, sollte der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb (§§ 929 ff. BGB) im Rahmen der Klausurprüfung gescheitert sein, nicht noch im Anschluss die gesetzlichen Eigentumserwerbstatbestände prüfen.
Insbesondere die Normen für die Verbindung, Vermischung und Verarbeitung nach §§ 946 ff. BGB sowie die Tatbestände der Aneignung (§§ 958 ff. BGB), des Fundes (§§ 965 ff. BGB), der Ersitzung (§§ 937 ff. BGB) und vor allem auch die Normen des Zuschlags in der Zwangsversteigerung (§§ 90, 55, 20 ff. ZVG) müssen ins Blickfeld rücken. Hier liegt im Examen oft sprichwörtlich „der Hund begraben“.
III. Denke an die Sperrwirkung des EBV
Die Sperrwirkung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§ 993 Abs. 1 HS. 2 BGB) ist idealerweise immer beim Einstieg sofort in einer Art „Vorabprüfung“ im Rahmen der bereicherungsrechtlichen und deliktsrechtlichen Ansprüche zu prüfen.
Hierbei sollte vorrangig geprüft werden, ob ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (zum Beispiel im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses, §§ 989, 990 BGB) vorlag. Das EBV setzt immer eine Vindikationslage voraus, die sauber zu prüfen ist. Das ist eine Situation, in der der Eigentümer einer Sache gegenüber einem nicht zum Besitz berechtigten Besitzer einen Herausgabeanspruch in Bezug auf die betreffende Sache hat.
Im Anschluss ist zu überlegen, ob die Rechtsfolge, die geprüft werden soll, auf Nutzungen, Verwendungsersatz und/oder Schadensersatz geht, und danach ist festzustellen, ob der Anspruchsgegner gutgläubig (redlich) war. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist die Sperrwirkung zu problematisieren. Im Anschluss ist das Thema der Durchbrechung der Sperrwirkung nach Wertungsgesichtspunkten näher zu betrachten (exemplarisch sei hier die Figur des „Fremdbesitzerexzesses“ zu nennen).
IV. Berücksichtige das Schachtelprinzip im Zivilrecht
Sehr leicht lassen sich zum Beispiel Probleme des BGB AT (Minderjährigenthematiken, Stellvertretungsprobleme, Abgabe und Zugangsprobleme bei Willenserklärungen, Form- und Fristprobleme, Bedingung usw.) im Rahmen der sachenrechtlichen Anspruchsgrundlagen abprüfen.
So kann der Prüfer wunderbar zum Beispiel bei der dinglichen Einigung im Rahmen der §§ 929 ff. BGB die aus dem ersten Semester bekannten BGB AT-Probleme wieder einbauen. Der BGB AT ist, mit Verlaub gesagt, in der Tat das allerwichtigste Rechtsgebiet, das es im Zivilrecht zu lernen gilt, denn er findet in sämtlichen examensrelevanten Rechtsgebieten Anwendung – sogar in der ZPO.
V. Erfolg kommt nur durch Lösung von Fällen!
Wie auch in den übrigen Rechtsgebieten gilt auch für das Sachenrecht: Nur abstraktes Wissen hilft Dir in einer Jura Klausur wenig. Du solltest daher Dein Lernen entsprechend auf die Falllösung ausrichten. Schon beim Erlernen von neuem Stoff sind daher für die meisten Jurastudenten Skripte besser geeignet als Lehrbücher, denn Skripte vermitteln Dir den Prüfungsstoff so, wie Du ihn auch in der Klausur benötigst.
Außerdem solltest Du parallel dazu Dein neu erworbenes Wissen stets am praktischen Fall einüben. Das muss zu Anfang noch nicht der fünfstündige Examensfall sein. Du kannst auch erst einmal mit kurzen Fällen aus Fallbüchern beginnen und Dich dann langsam hocharbeiten. Wichtig ist, dass Du Deine skizzierte oder ausgeschriebene Lösung immer mit den Musterlösungen vergleichst.
Am leichtesten geht dies im Rahmen von Jura Einzelunterricht mit einem erfahrenen Dozenten an Deiner Seite, der Deine Klausuren zeitnah korrigiert und anschließend ausführlich mit Dir bespricht.
VI. Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte
Aspekt |
Wichtigster Tipp |
I. Anspruchsgrundlagen strukturiert prüfen |
Achte darauf, die Ansprüche immer in der richtigen Reihenfolge zu prüfen und nutze die entsprechenden Schemata. |
II. Differenzierung zwischen vertraglichem und gesetzlichem Erwerb |
Prüfe bei einem gescheiterte vertraglichen Erwerb stets auch die gesetzlichen Eigentumserwerbstatbestände wie Verbindung, Vermischung und Verarbeitung (§§ 946 ff. BGB). |
III. Sperrwirkung des EBV berücksichtigen |
Untersuche immer zu Beginn, ob ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) vorliegt und prüfe dann die Rechtsfolgen wie Schadensersatz oder Nutzungen. |
IV. Schachtelprinzip im Zivilrecht beachten |
Achte darauf, dass Probleme aus dem BGB AT (z. B. Minderjährigenthematiken, Stellvertretungsprobleme) auch im Sachenrecht integriert werden. |
V. Falllösungen üben für Erfolg |
Setze dein Wissen auf konkrete Falllösungen um |
Fazit zur Klausur im Mobiliarsachenrecht
Insofern resümiert: Aufbau und Struktur sind alles, um sachenrechtliche Problemstellungen zu meistern! Das Sachenrecht ist letztlich streng logisch – fast schon mathematisch – aufgebaut.
Mit der richtigen professionellen Unterstützung wirst Du das Sachenrecht schnell in den Griff bekommen.
Zur Vorbereitung auf sämtliche Prüfungen des Jurastudiums und beide Examina unterstützen wir Dich sehr gerne (unter anderem) in unserem Jura Repetitorium München, Jura Repetitorium Köln oder Jura Repetitorium Heidelberg. Wir sind aber auch als Jura Online Repetitorium deutschlandweit für Dich da.
Nimm gerne Kontakt mit uns auf!
RA Mario Kraatz
Gründer der Kraatz Group
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