Die Rügeobliegenheit gem. § 377 I HGB

Viele, die Jura studieren, dürfte die Vorschrift § 377 HGB bekannt sein. Hierbei handelt es sich um einer der examensrelevantesten Vorschriften aus dem HGB. Diejenigen, die Jura studieren, sprechen hierbei oftmals von einer Rügepflicht. Das ist jedoch ungenau, da es sich hierbei streng genommen um eine Rügeobliegenheit handelt. Das ist nicht dasselbe. Teste Dich gerne selbst. Kennst Du den Unterschied zwischen Obliegenheit und Pflicht? Falls nicht, ist das kein Problem. Das und vieles weitere Wissenswerte erfährst Du in diesem Blogbeitrag. Spätestens ab dem Jura Hauptstudium wird das HGB und somit auch die Vorschrift § 377 I HGB für die großen Scheine relevant. Daher ist es von Vorteil, wenn Du Dich spätestens ab dem Stadium mit der Vorschrift auseinandersetzt. Der Blogbeitrag dient dazu, Dir einen ersten Überblick zu verschaffen.

Hinweis/Tipp: Darauf aufbauend bieten Dir umfangreiche Jura Skripte und Jura Lernvideos die bestmögliche Begleitung neben diesem Blogbeitrag. Die Jura Nachhilfe eignet sich für Studierende, die bereits in den ersten Semestern eine Grundlage für ein erfolgreiches Studium schaffen wollen. Der Jura Kleingruppenunterricht ist für alle gedacht, die gerne in kleiner Gruppengröße durch interaktiven Austausch lernen. Der Jura Einzelunterricht bildet zuletzt das effektivste Kursangebot.

I. Wie ist die Bedeutung der Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) in der Klausur einzuschätzen?

Jeder Examenskandidat muss die Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) beherrschen. Das Justizprüfungsamt prüft die Vorschrift regelmäßig in zivilrechtlichen Klausuren. Insbesondere ist aufgrund der drei Zivilrechtsklausuren im ersten juristischen Staatsexamen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch das HGB als klassisches „ZR III-Thema“ spätestens in der dritten zivilrechtlichen Klausur abgeprüft wird. Ausgeschlossen ist es jedoch trotzdem nicht, dass auch in den ersten beiden zivilrechtlichen Klausuren das HGB und somit auch § 377 HGB vom Justizprüfungsamt abgeprüft wird. Es handelt sich auch im Studium schon um eine der klausurrelevantesten Vorschriften aus dem HGB, weswegen sie sowohl im Jura Grundstudium, spätestens im Jura Hauptstudium und der Jura Examensvorbereitung nicht vernachlässigt werden darf. Die Kenntnis ist elementar, um in den Klausuren im Jura Examen oder Jura Grundstudium bzw. Jura Hauptstudium auch unbekannte Sachverhalte in den Griff zu bekommen.

Im heutigen Blogbeitrag wollen wir Dir daher die Vorschrift bzw. die Rügeobliegenheit näherbringen.

II. Wo genau wird die Vorschrift § 377 HGB relevant und was bedeutet Rügeobliegenheit?

Bei § 377 HGB handelt es sich um eine Vorschrift, die im Kaufrecht bei der Prüfung von Mängelgewährleistungsrechten relevant wird. Viele, die Jura studieren, sprechen oftmals von einer Rügepflicht aus dem Handelsrecht. Das ist jedoch eine Ungenauigkeit. Bei § 377 HGB handelt es sich um eine Rügeobliegenheit und keine Rügepflicht. Der wichtigste Unterschied ist, dass die Obliegenheit zum Verlust von Rechten führt, während die Pflichtverletzung zu sekundären Ansprüchen führt. Genau deswegen wird die Vorschrift § 377 HGB auch als Anspruchsausschluss geprüft. Im Übrigen sei jetzt schon darauf hingewiesen, dass die Vorschrift § 377 HGB im Werkvertragsrecht keine Anwendung, wie sich unter anderem aus § 381 II HGB ergibt. Geprüft wird die eventuelle Verletzung einer Rügeobliegenheit bzw. die Vorschrift § 377 HGB im Rahmen einer Anspruchsprüfung unter „kein Ausschluss“ im folgenden Prüfungsschema:

Die Rügeobliegenheit gem. § 377 I HGB

Tipp/Hinweis: Wie genau die Vorschrift in zivilrechtlichen Klausuren eingebettet werden kann, erklären Dir bestenfalls erfahrene Dozenten (welche teilweise sogar Prüfer beim Justizprüfungsamt sind oder waren) in Kursen der Jura Nachhilfe, dem Jura Kleingruppenunterricht oder dem effektiven Jura Einzelunterricht. Besonders heutzutage zeichnet sich eine gute Jura Nachhilfe dadurch aus, dass auch online Lernmethoden angeboten werden, wie digitale Jura Skripte oder Jura Lernvideos.

1. Was ist ein beidseitiger Handelskauf?

Ein beidseitiger Handelskauf ist dann gegeben, wenn beide Vertragsparteien die Kaufmannseigenschaft besitzen. Es muss sich also für beide Vertragsparteien um einen Handelskauf handeln. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 377 I HGB. Was ein Handelskauf ist, ist in § 343 I HGB geregelt. Demnach sind Handelskäufe alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb des Handelsgewerbes gehören. Entscheidend kommt es hierbei auf die Kaufmannseigenschaft der Vertragsparteien an. Hier bietet sich den Klausurerstellern des Justizprüfungsamts oder an Deiner Universität die Möglichkeit, eine sog. Schachtelprüfung in der Klausur einzubauen. Demzufolge musst Du ggf. prüfen, ob es sich bei den in Rede stehenden Vertragsparteien überhaupt um Kaufleute nach den §§ 1 ff. HGB handelt.

Tipp/Hinweis: Was Kaufleute i.S.d. § 1 ff. HGB sind, hat die Kraatz Group in dem Blogbeitrag „Die Kaufleute im HGB“ für Dich näher beleuchtet. Mit umfassenden Jura Skripten und Jura Lernvideos sowie einem guten Jura Repetitorium, was aus Jura Nachhilfe, Jura Kleingruppenunterricht oder Jura Einzelunterricht besteht, kannst Du die Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, die §§ 1 ff. HGB sowie den gesamten anderen Examensstoff effektiv nacharbeiten.

2. Was bedeutet die Ablieferung der Ware in den Machtbereich des Käufers?

Das bedeutet, dass die Ware so abgeliefert wird, dass der Käufer die Möglichkeit hat, die Ware auf Mängel zu untersuchen.

3. Was heißt mangelbehaftete Ware?

Hier ergeben sich keine Besonderheiten, sodass § 434 BGB für die Beurteilung herangezogen werden kann, ob die Ware mangelhaft ist. Hier kann auf das Wissen aus dem Kaufrecht zurückgegriffen werden. Auch hier zeigt sich, wie die verschiedenen Rechtsgebiete des Zivilrechts ineinandergreifen.

Tipp/Hinweis: Möchtest Du mehr über die Verschachtelung des Zivilrechts lesen und wie die Rechtsgebiete miteinander zusammenhängen können, dann lies gerne den Blogbeitrag – „Die wichtigsten Prinzipien und Allgemeines aus dem BGB – für das Verständnis des Zivilrechts unverzichtbar“. Darüber hinaus werden Dir die Grundprinzipien des Zivilrechts helfen, die Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB insgesamt besser im gesamten Zivilrecht einzuordnen. Außerdem existieren auch auf YouTube Videos zu der Thematik. Klicke gerne hier, um zu dem (Kurz)Video zu gelangen.

4. Was heißt die Redlichkeit des Verkäufers?

Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht arglistig gehandelt haben darf. Das ergibt sich aus § 377 V HGB. Bei arglistigem Verschweigen des Mangels kann sich der Verkäufer nicht auf die Vorschrift berufen. Das hat den Hintergrund, dass der arglistig Handelnde nicht schutzwürdig ist.

6. Was genau bedeutet Verletzung der Untersuchungs – und Rügeobliegenheit?

Die Untersuchungs– und Rügeobliegenheit bedeutet, dass der Käufer nach Ablieferung der Ware in den Machtbereich die Ware unverzüglich (soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist) zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer Anzeige zu erstatten hat, was er dann verletzt, wenn er eine von beiden Obliegenheiten verletzt. Hier gilt es zunächst, zwischen der Art des Mangels zu differenzieren, da erst dann festgestellt werden kann, ob der Käufer die Rügeobliegenheit verletzt hat. Wann genau eine Rügeobliegenheit verletzt wurde, ist eine Frage der Erkennbarkeit des Mangels. Offenkundige Mängel sind sofort zu rügen. Bei durch ordnungsgemäße Untersuchung erkennbaren Mängeln ist auf den Einzelfall zu schauen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war, § 377 II HGB. Die mangelhafte Ware gilt dann ggf. also als genehmigt, sodass beispielsweise ein Anspruch auf Nacherfüllung gem. §§ 433, 434, 437 Nr. 1, 439 I BGB ausgeschlossen wäre. Für versteckte Mängel gilt § 377 III HGB.

Tipp/Hinweis: Oftmals liegt genau hier der Schwerpunkt des Falles, sodass der vorliegende Fall konkret ausgewertet werden muss. Weitere examensrelevante Schwerpunkte liegen in den inhaltlichen Anforderungen an die Rüge und darin ob ein Zugang der Rüge erforderlich ist. Auch diese Probleme werden in guten Jura Lernskripte und Jura Lernvideos aufgenommen, die standardmäßig begleitend zu Kursen wie Jura Nachhilfe, Jura Kleingruppenunterricht und Jura Einzelunterricht angeboten werden sollten. Du findest Jura Repetitorien in vielen deutschen Städten. Das Jura Repetitorium Berlin, das Jura Repetitorium Köln und das Jura Repetitorium Jena bilden hier nur einen Ausschnitt.

 

Fazit zur Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB

Die herausragende Bedeutung des § 377 HGB sollte allen, die Jura studieren, bewusst sein. Die Vorschrift kann grundsätzlich in jede kaufrechtliche Klausur integriert werden und eignet sich auch für Schachtelprüfungen.

Auch für die mündliche Prüfung im Staatsexamen kann § 377 HGB relevant werden, wenn der Prüfer oder die Prüferin des Justizprüfungsamts fragt, was der Unterschied zwischen Pflichtverletzung und Obliegenheit ist und ob Du ein Beispiel für eine Obliegenheit nennen kannst.

Die wichtigsten Merkposten

§ 377 HGB besonders in zivilrechtlichen Examensklausuren beim JPA beliebt; Schachtelprüfungen möglich

Kombinierbar mit anderen Rechtsgebieten des Zivilrechts

Für mündliche Jura Prüfungen relevant

Arbeit mit dem Gesetz und Sachverhalt gefragt

 

 

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Ref. jur. Florian Bieker

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