Der Kurzvortrag im ersten Examen Jura

Das Wichtigste in Kürze

Thema

Details

Bedeutung des Kurzvortrags

Zentraler Bestandteil der mündlichen Prüfung im ersten Staatsexamen. Wichtig für den Erfolg der Prüfung.

Aufbau & Gewichtung

Vorbereitungszeit: i.d.R. 1 Stunde, Vortrag: 10 Minuten. Wahl des Rechtsgebiets in manchen Bundesländern möglich. In NRW abgeschafft (2025).

Inhalt des Kurzvortrags

Falllösung oder Themenvortrag, häufig Falllösung. Gut strukturierter Vortrag ist entscheidend.

Tipps zur Präsentation

Sprechtempo, Blickkontakt, Körpersprache, Pausen & Intonation sind entscheidend für den Erfolg.

Vorbereitung auf den Vortrag

Probevorträge üben, gute Zeiteinteilung, Fokus auf wesentliche Punkte.

I. Die Bedeutung des Kurzvortrags (auch Aktenvortrag genannt)

Der Kurzvortrag (in manchen Bundesländern auch Aktenvortrag genannt) ist ein zentraler Bestandteil der mündlichen Prüfung im ersten Staatsexamen.

Viele unserer Dozenten haben selbst langjährige Erfahrung als Prüfer an diversen Justizprüfungsämtern. Daher wirst Du in diesem Artikel wertvolle Tipps und Strategien erfahren, die Dir helfen, Deinen Vortrag zu meistern und Deine Prüfer zu überzeugen. 

Lesetipp: Tipps echter Prüfer für Deine mündliche Prüfung

II. Aufbau & Gewichtung Kurzvortrag im ersten juristischen Examen

Der Aufbau des Kurzvortrags im ersten Examen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Die Vorbereitungszeit beträgt i.d.R. eine Stunde und die Vortragsdauer in den meisten Bundesländern 10 Minuten. Mitunter schließt sich ein kurzes Prüfungsgespräch an, bei dem weitergehende Fragen zum Thema des Vortrags oder aber auch (je nach Belieben des Prüfers) allgemeine Fragen gestellt werden.

In manchen Bundesländern kann man sich das Rechtsgebiet auswählen. Du kannst also den Kurzvortrag im ersten Examen Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht frei wählen. In anderen Bundesländern musst Du hingegen mit sämtlichen Rechtsgebieten rechnen.

Informiere Dich daher rechtzeitig über die in Deinem Bundesland geltenden Formalien!

Achtung für NRW

Hier wurde 2025 der Aktenvortrag im 1. Examen abgeschafft!

III. Inhalt des mündlichen Kurzvortrags

In den meisten Bundesländern kann Dich sowohl eine Falllösung als auch ein Themenvortrag erwarten, wobei die Falllösung häufiger vorkommt. Mitunter können Vorträge mit Zusatzfrage drankommen. Wie auch bei Deinen Klausuren ist es daher wichtig, dass Du zuerst den Bearbeitervermerk gründlich liest.

Der Fallvortrag ist grds. wie eine gutachterliche Klausur zu lösen. Der Themenvortrag ist für die meisten Studenten ungewohnt. Hier hilft es nur, im Vorfeld einige Themenvorträge zu üben, um eine Routine zu bekommen.

Egal, welche Vortragsart Dich trifft, ein klar strukturierter Vortrag ist wichtig, um Deine Gedanken zu ordnen und die Prüfer zu überzeugen. Du solltest Dir daher während der 60-minütigen Vorbereitungszeit eine Lösungsskizze bzw. thematische Skizze machen und Dir Stichpunkte aufschreiben. In jedem Fall sollte der Vortrag mit einer kurzen, freundlichen Begrüßung der Prüfungskommission beginnen.

IV. Tipps für den Vortrag: Rhetorik und Präsentation

Die Art und Weise, wie Du Deinen Vortrag präsentierst, ist ebenso wichtig wie der Inhalt. Hier sind einige Tipps zur Verbesserung Deiner Rhetorik:

1. Sprechtempo

Übe ein angemessenes Sprechtempo. Zu schnell zu sprechen, kann dazu führen, dass die Prüfer Dir nicht folgen können. Wenn Du zu langsam redest, wirst Du nicht fertig. Finde hier den „goldenen“ Mittelweg.

2. Blickkontakt

Halte immer aktiv Blickkontakt mit den Prüfern, um Dein Engagement und Deine Sicherheit zu zeigen. Sprich nicht nur den Prüfer an, der fachlich für den Vortrag zuständig ist, sondern auch andere in der Kommission.

3. Körpersprache

Achte auf Deine Körpersprache. Offene Gesten und eine aufrechte Haltung können Deine Aussagen unterstützen und Dein Selbstbewusstsein stärken. Vermeide es, die Arme zu verschränken oder nervös zu wirken.

4. Pausen & Intonation

Nutze Pausen effektiv, um den Prüfern Zeit zu bieten, das Gesagte zu verarbeiten, und um den Vortrag zu strukturieren. Pausen können – wie auch eine gekonnte Intonation – auch dazu beitragen, Spannung aufzubauen und wichtige Punkte hervorzuheben.

V. Tipps für den Inhalt: Vorbereitung ist alles für eine gute Bewertung

Um Deinen Aktenvortrag erfolgreich zu gestalten, ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Hier sind einige Tipps, die Dir helfen können:

1. Probevorträge üben

Nimm Deinen Vortrag auf, um Dich selbst zu hören und zu sehen, und entwickle so Deine Präsentation weiter. So kannst Du Deine Rhetorik und Dein Sprechtempo verbessern. Um Probevorträge zu üben, gibt es mittlerweile zahlreiche Lehrbücher zum Kurzvortrag im ersten Examen mit Empfehlungen und Hinweisen sowie ehemaligen Aktenvorträgen.

Tipp: Die Kraatz Group bietet Dir die Simulation von Aktenvorträgen an. Nimm gerne Kontakt mit uns auf!

2. Zeiteinteilung

Achte darauf, dass Du Deine Zeit gut einteilst. Plane, dass Du in den ersten zwei Minuten den Sachverhalt und die rechtlichen Fragen darlegst, gefolgt von der rechtlichen Würdigung.

3. Schwerpunktsetzung

Konzentriere Dich auf die wesentlichen Punkte. Vermeide es, in die Tiefe zu gehen, wenn es nicht notwendig ist. Halte die Darstellung klar und verständlich, um die Prüfer von Deiner Lösung zu überzeugen.

VI. Fazit zum Jura Kurzvortrag im 1. juristischen Staatsexamen

Die Vorbereitung auf den Kurzvortrag im ersten juristischen Examen kann eine herausfordernde Aufgabe sein. Mit den richtigen Strategien, einer klaren Struktur und viel Übung kannst Du jedoch Deine Nervosität überwinden und Deine Prüfer überzeugen.

Denke daran, dass die Zeit, die Du in die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung investierst, sich auszahlen wird. Viel Erfolg bei Deinem Kurzvortrag und der gesamten mündlichen Prüfung!

Die Kraatz Group bietet Dir nicht nur umfassende Materialien zur Examensvorbereitung, sondern auch die Möglichkeit, Aktenvorträge zu üben. Mittels effektivem Jura Einzelunterricht verhelfen wir Dir auch in Deiner mündlichen Prüfung zu Top-Noten.

Wir sind in sämtlichen Universitätsstädten vertreten und bieten Dir außerdem deutschlandweit Jura Online Unterricht an, was Dir die Flexibilität gibt, von überall aus zu lernen. Viele unserer Dozenten haben selbst Erfahrung als Prüfer und können Dir wertvolle Einblicke und Tipps geben, die Dir helfen, Deine Präsentationsfähigkeiten zu verbessern und die Prüfung erfolgreich zu meistern.

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RA Mario Kraatz

Gründer und Geschäftsführer Kraatz Group

VII. Deine Fragen – unsere Antworten

1. Was ist der Kurzvortrag im Ersten Staatsexamen?

Der Kurzvortrag ist ein zentraler Bestandteil der mündlichen Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen. Dabei wird ein Sachverhalt im Gutachtenstil mündlich präsentiert. Der Vortrag ist kürzer als ein Klausursachverhalt.

2. Wie viel Zeit habe ich für den Kurzvortrag?

Für den Vortrag haben die Prüflinge in der Regel 10 Minuten Zeit, wobei in einigen Bundesländern bis zu 12 Minuten zulässig sind. Vor dem Vortrag gibt es eine Vorbereitungszeit von 60 Minuten.

3. Gibt es Unterschiede im Kurzvortrag je nach Bundesland?

Ja, die Bedingungen für den Kurzvortrag können je nach Bundesland variieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die spezifischen Vorgaben des jeweiligen Prüfungsamts zu informieren, um sich optimal vorbereiten zu können.

4. Warum ist der Kurzvortrag so wichtig?

Der Kurzvortrag stellt oft den ersten inhaltlichen Kontakt mit dem Prüfungsausschuss dar und kann den ersten Eindruck beeinflussen. Ein gelungener Vortrag kann dazu beitragen, dass der Prüfungsausschuss auch die weiteren Prüfungsteile wohlwollender bewertet und kann zudem die Nervosität für die restlichen Prüfungsteile reduzieren.

5. Wie bereite ich mich auf den Kurzvortrag vor?

Frühzeitig informieren: Es ist wichtig, sich über die Vorgaben des Prüfungsamts zu informieren.

Übung: Halte regelmäßig Übungsvorträge, um Sicherheit zu gewinnen.

Feedback einholen: Präsentiere Deinen Vortrag vor Kommilitonen oder Dozenten.

Zeitmanagement üben: Achte darauf, dass Dein Vortrag die vorgegebene Zeit von 10 bis 12 min nicht überschreitet.

Ruhe bewahren: Bleibe ruhig und konzentriert, auch wenn im Anschlussgespräch (sofern es dieses in Deinem Bundesland gibt) unerwartete Fragen gestellt werden.

6. Wie wird der Kurzvortrag bewertet?

Der Kurzvortrag wird nicht nur hinsichtlich des Inhalts bewertet, sondern auch die Art der Präsentation spielt eine Rolle. Wichtige Kriterien sind die klare Struktur des Vortrags, das Vortragen des Gutachtens und das souveräne Beantworten von Fragen im Anschlussgespräch (sofern dieses in Deinem Bundesland vorgesehen wird).

7. In welchen Bundesländern ist der Aktenvortrag Teil der mündlichen Prüfung?

In Berlin (§ 9 Abs. 2 JAO), Brandenburg (§ 9 Abs. 2 JAO) und Hamburg (§ 20 Abs. 2 JAG) ist der Aktenvortrag Teil der mündlichen Prüfung. In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und NRW wurde der Aktenvortrag in den letzten Jahren in der mündlichen Prüfung des 1. Examens abgeschafft.

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