- 8. Dezember 2025
- Posted by: Mario Kraatz
- Categories: Sonstiges, Tipps fürs Studium
Spricht man mit Nichtjuristen, hört man häufig Sätze wie: „Jurastudenten lernen doch nur auswendig“ – oder noch zugespitzter: „Juristen pauken bloß Paragraphen.”
I. Muss man während des Jurastudiums viel auswendig lernen?
Solche Aussagen spiegeln gängige Vorurteile wider. Natürlich lernen Juristen keine Paragraphen oder Gesetze auswendig. Schließlich sind die Gesetze in sämtlichen Prüfungen zugelassen.
Doch was hat es mit dem Auswendiglernen auf sich? Muss man im Jurastudium viel auswendig lernen oder ist dies nur ein Mythos?
Im heutigen Artikel möchten wir diese Frage aufklären.
1. Mit stumpfen Auswendiglernen kommst Du in der Klausur nicht weit
Wer im Jurastudium ausschließlich auf reines Auswendiglernen setzt, wird nicht weit kommen. Das kann ich Dir schon einmal vorab mitgeben. Oft reicht es schon nicht einmal für die Zwischenprüfung, wenn man lediglich Dinge auswendig lernt.
Und im ersten Staatsexamen führt dieser Ansatz mit ziemlicher Sicherheit zum Durchfallen. Warum ist dies so?
Weil es sich beim Staatsexamen nicht um eine „Prüfung des Gedächtnisses“ handelt, sondern um eine Verständnisprüfung. Entscheidend ist, ob Du in der Lage bist, Dein juristisches Handwerkszeug sicher zu beherrschen und es gezielt auf einen unbekannten Sachverhalt anzuwenden. Genau das wird von Deinen Prüfern erwartet – nicht das bloße Wiedergeben von auswendig gelerntem Wissen.
2. Wie erlerne ich die Klausurtechnik?
An dieser Stelle fragst Du Dich sicher:
Wie erlerne ich mein juristisches Handwerkszeug, meine Klausurtechnik?
Es ist im Grunde ganz simpel: Lerne von Anfang an klausurorientiert. Hierzu empfehle ich Dir, Dein Lernen auf zwei Pfeiler zu stützen:
- Skripte
- Übungsklausuren
a) Warum eignen sich Skripte zum Lernen für eine Klausur?
Nutze vom ersten Semester an klausurenorientierte Skripte. Diese eignen sich zum Erlernen des notwendigen materiell-rechtlichen Wissens viel besser als abstrakte und theorielastige Lehrbücher.
So lernst Du von Anfang an, wie Du die jeweiligen rechtlichen Definitionen, Probleme und Prüfungsschemata richtig in der Klausur aufbaust.
b) Warum sollte ich Übungsklausuren schreiben?
Dieses erlernte Wissen musst Du anschließend am praktischen Fall üben.
Ich vergleiche dies gerne mit dem Schwimmtraining: Sofern Du bloß am Beckenrand bleibst und dort die Trockenschwimmübungen vollziehst, wirst Du niemals zu einem guten Schwimmer. Dazu musst Du Dich überwinden und ins kalte Wasser springen. Nur im Wasser lernst Du, wie Du die in der Theorie erlernten Schwimmbewegungen umsetzt, wie anstrengend dies ist, wie schnell Du schwimmen kannst, wie Du schneller wirst und wie Du Dein Ziel, die andere Beckenseite, am besten erreichst.
Oder denk zurück an die Fahrschule. Theorie alleine hat noch keinen guten Autofahrer gemacht.
Genauso verhält es sich mit dem Jurastudium. Nur wenn Du Übungsklausuren schreibst, wirst Du lernen, wie Du Dein theoretisches Wissen richtig zu Papier bringst, wie die Klausurtaktik geht, wie Du die richtigen Schwerpunkte setzt, Dir die Zeit einteilst und – ganz wichtig – wie Du bei einem unbekannten Sachverhalt nicht die Nerven verlierst.
Auch wenn Du (wie sehr viele Jurastudenten) unter Prüfungsangst leidest, hilft Dir das Schreiben von Übungsklausuren, diese zu überwinden. Aus psychologischer Sicht nennt man dies Konfrontationstherapie: Der Weg aus der Angst führt durch die Angst.
Ich weiß, das ist am Anfang nicht einfach und eine große Überwindung. Am Ende ist dies aber der einzige Weg, um die Prüfungsangst zu überwinden.
2. Achtung Gefahr: Lerne mit Fällen, aber nicht Fälle auswendig!
Ein sehr verbreiteter Fehler ist es, vor allem kurz vor dem Examen, in eine Art Aktionismus zu verfallen und sich irgendwelche Fälle aus Rechtsprechungsübersichten und Ausbildungszeitschriften „reinzuprügeln“.
Wenn dann der Fall einmal drankommt (das Examen besteht mitnichten nur aus aktueller Rechtsprechung), dreht das JPA an einer Stellschraube, ändert eine Kleinigkeit, und der Auswendiglerner setzt die ganze Klausur in den Sand.
Natürlich solltest Du die wesentliche Rechtsprechung kennen. Allerdings solltest Du nicht den Fall auswendig lernen, sondern lernen, was die Gerichte aus rechtlicher Sicht entschieden haben. Dieses rechtliche Wissen musst Du sodann vernetzen und in den Gesamtkontext setzen.
- Welche rechtlichen Probleme stehen hinter dem Fall?
- Wie kann das Prüfungsamt diese noch in einer Klausur abprüfen?
- Welche Stellschrauben kann man drehen?
Also halten wir zunächst fest: Verständnis zu erlernen ist weitaus wichtiger als das Auswendiglernen.
II. Was müssen Jurastudierende auswendig lernen?
Es gibt aber dennoch einige Dinge, die man auch im Jurastudium schlicht auswendig lernen muss. Das betrifft insbesondere die folgenden drei Aspekte:

1. Definitionen
Gerade im Strafrecht ist es sinnvoll, zentrale Definitionen – etwa mithilfe von selbst geschriebenen Karteikarten – auswendig zu lernen.
In der Klausur bleibt schlicht keine Zeit, um sich elementare Begriffe erst herzuleiten. Das gilt insbesondere im Examen, wo präzises Arbeiten unter Zeitdruck gefragt ist.
2. Argumente bei Standardproblemen
Bei „abgedroschenen“ Klassikern, wie dem Erlaubnistatbestandsirrtum oder der Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, müssen die gängigen Argumente beherrscht und in der Klausur auch gebracht werden.
Aber auch hier gilt: Man muss verstehen, was man schreibt. Ansonsten wird es schwer mit einer sauberen Subsumtion des Sachverhalts unter die jeweiligen Meinungen. Und erst wenn die unterschiedlichen Ansichten im konkreten Sachverhalt dann tatsächlich zu verschiedenen Lösungen kommen, wird überhaupt ein Streitentscheid notwendig!
3. Prüfungsschemata
Natürlich müssen die Prüfungsschemata in der Klausur sitzen! Wer diese jedoch nur schlicht auswendig lernt, wird niemals eine gute Klausur schreiben.
Nehmen wir das Zivilrecht als anschauliches Beispiel. Ich kann z.B. einzelne Prüfungsschemata aus dem BGB AT, Schuldrecht, Bereicherungsrecht, der GoA oder dem Sachenrecht auswendig lernen. Wenn ich dann in der Klausur z.B. einen Herausgabeanspruch prüfe, muss ich das Verhältnis der einzelnen Rechtsgebiete untereinander sicher beherrschen:
Prüfe ich einen vertraglichen Herausgabeanspruch (als Primär- oder Sekundäranspruch, z.B. Rücktritt gem. § 346 I BGB) oder ist ein sachenrechtlicher (dinglicher) Anspruch (§ 861 BGB, § 985 BGB, § 1007 I oder II BGB usw.) einschlägig?
Eine Herausgabe wäre im Übrigen auch – sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen – im Wege der Naturalrestitution gem. §§ 823 I, 249 I BGB möglich.
Falls man zu dem Schluss kommt, dass der Vertrag unwirksam ist, kann ein Anspruch bereicherungsrechtlicher Natur oder aber sogar ein solcher aus GoA in Betracht kommen.
Wer nur stumpf auswendig lernt, wird häufig Anspruchsgrundlagen übersehen bzw. letztlich nicht die richtige Anspruchsgrundlage finden. Man muss also nicht auswendig, sondern Systemverständnis lernen. Das gilt nicht nur im Bürgerlichen Recht, sondern ebenso im Strafrecht und öffentlichen Recht.
Daher bin ich auch kein Fan der Aussage, dass man ein juristisches Schema schlicht auswendig lernen sollte. Erstens kann man sich die Prüfungsschemata meistens (nicht immer) aus dem Gesetz herleiten und zweitens muss man diese verstehen.
III. Wie lerne ich effektiv auswendig?
Aber wie lerne ich nun die Definition, Standardargumente bei Meinungsstreits und Aufbauschemata effektiv auswendig?
Viel hilft viel – also überlange Lerntage – sollte hier nicht die Devise sein. Es kommt nicht auf die Quantität, sondern auf die Qualität des Lernens an.
Wie gesagt, ist es aber entscheidender, die Dinge zu verstehen, anstatt lediglich auswendig reproduzieren zu können. Daher gilt auch für die folgenden Tipps zum Auswendiglernen, dass Du die Grundkonzepte, die hinter dem Lernstoff stehen, verstehen musst.

1. Visualisierungstechniken
Verwende bewährte Visualisierungstechniken wie Mindmaps oder Grafiken, um Definitionen und Schemata visuell darzustellen. Die visuelle Darstellung hilft Dir dabei, komplexe Informationen zu ordnen, und erleichtert dem Gehirn dann das Abrufen.
Tipp: Eine optimale Ergänzung zum Lesen von Skripten sind Lernvideos, wie sie Dir der Kraatz Club bietet. Durch diese Kombination mit audiovisuellen Inhalten behältst Du das Erlernte länger im Kopf. Daher haben wir in unseren neuen Smart Skripten auch Lernvideos mittels QR-Codes für Dich integriert.
2. Assoziationen herstellen
Stichwort vernetztes Lernen: Verknüpfe die zu lernenden Informationen mit bereits vorhandenem Wissen. Je mehr Assoziationen Du herstellen kannst, desto leichter wird es Dir fallen, die Inhalte abzurufen.
Das vernetzte Lernen ist wichtig, vor allem im Hinblick auf Deine Jura Examensvorbereitung: Denn im Examen gibt es nicht die BGB AT- Klausur, sondern Du musst die einzelnen Rechtsgebiete des Zivilrechts miteinander verknüpfen.
Gleiches gilt für das Strafrecht (StGB AT mit BT verknüpfen) sowie das öffentliche Recht (u.a. Verwaltungsrecht AT, BT und VwGO verknüpfen).
3. Karteikarten (analog oder digital, z.B. Anki)
Karteikarten eignen sich besonders gut, um Definitionen zu lernen. Das ist ganz einfach. Schreibe den Begriff auf die Vorderseite und die Definition auf die Rückseite.
4. Mnemotechniken
Nutze Eselsbrücken, Reime oder Akronyme, um komplexe Informationen zu merken. Diese Techniken helfen, abstrakte Definitionen leichter zugänglich zu machen.
5. Laut vorsprechen
Eine weitere gute Methode, die sich aber nicht für das Lernen in der Bibliothek eignet, ist es, sich z.B. Definitionen und Prüfungsschemata laut vorzusprechen.
IV. Fazit: Lerne Verständnis anstatt auswendig für Deine Staatsexamina
Mit bloßem Auswendiglernen kommst Du im Jura Studium nicht weit. Wenn Du ein Prädikatsexamen anstrebst, musst Du Verständnis lernen.
Genau diesem Credo folgt auch unser effektiver Jura Einzelunterricht. Wir bringen Dir den juristischen Handwerkskoffer bei, damit Du selbst unbekannte Sachverhalte problemlos lösen kannst.
Melde Dich gerne bei uns für Deinen kostenlosen Beratungstermin. Ganz unkompliziert online und zeitlich flexibel.
RA Mario Kraatz
Gründer und Geschäftsführer der Kraatz Group
V. FAQ – Auswendiglernen im Jurastudium: Sinnvoll oder überflüssig?
Abschließend möchte ich Dir noch übersichtlich die wichtigsten Fragen beantworten, die sich Jurastudenten häufig zum Thema Auswendiglernen stellen:
1. Stimmt es, dass Jurastudenten nur auswendig lernen müssen?
Nein. Dieses Klischee ist weit verbreitet, aber falsch. Das Jurastudium erfordert vor allem Verständnis für rechtliche Zusammenhänge und Systematik. Wer glaubt, Jura bestehe nur aus Pauken, verkennt den wahren Anspruch des Studiums.
2. Was ist der Unterschied zwischen Lernen und Auswendiglernen im Jurastudium?
Beim Lernen geht es um das Verstehen und Anwenden juristischer Inhalte – insbesondere auf konkrete Fälle. Reines Auswendiglernen von Schemata oder Definitionen reicht nicht aus, um eine juristische Klausur zu bestehen. Es kommt auf systematisches Denken und Argumentation an.
3. Was ist der häufigste Fehler beim Jura Lernen?
Viele Studenten lernen Lösungsskizzen und Meinungsstreitigkeiten auswendig, ohne sie zu verstehen. Das führt dazu, dass sie in der Klausur keine eigenen Lösungen entwickeln können und an unbekannten Fällen scheitern.
4. Was raten erfahrene Prüfer?
Viele unserer Dozenten verfügen selbst über jahrelange Prüfererfahrung. Sie betonen allesamt: Juristische Methodik und Strukturverständnis sind entscheidend – nicht das bloße Wiedergeben gelernten Wissens. Studenten sollten in der Lage sein, Fälle selbstständig zu lösen, auch wenn diese unbekannt oder komplex sind. Kein Prüfer möchte nur auswendig Gelerntes lesen. Vielmehr wird erwartet, dass man den juristischen Handwerkskoffer beherrscht (Auslegungsmethodik, Gutachtenstil, Schwerpunktsetzung usw.).
5. Wie sieht es im zweiten Staatsexamen aus?
Im zweiten Examen ist Auswendiglernen noch weniger hilfreich, da Kommentare zugelassen sind. Gefragt ist die praktische Anwendung juristischen Wissens (sog. Praktikerexamen) sowie die Fähigkeit, sauber und überzeugend zu argumentieren.
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