- 2. Mai 2025
- Posted by: Hendrik Heinze
- Category: 2. Examensvorbereitung

Durchfallen im zweiten Staatsexamen – Ratschläge für Deinen 2. Versuch
Nach min. 7–8 Jahren Jurastudium und Referendariat erhältst Du vom Landesjustizprüfungsamt (JPA) die schockierende Botschaft: Du bist durch das zweite juristische Staatsexamen gefallen. Die Noten in den Aufsichtsarbeiten haben leider nicht für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung ausgereicht.
Was ist jetzt zu tun? Welche Wege kannst Du gehen? Welche möglichen Wege Dir offenstehen, hängt maßgeblich davon ab, in welcher Situation Du Dich befindest. Hast Du noch einen weiteren Versuch offen? Oder war es vielmehr Dein letzter Versuch – hast Du also endgültig nicht bestanden?
Für den Fall, dass Du noch einen weiteren Versuch offen haben solltest, gibt es die folgende Vorgehensweise, die wir aufgrund unserer über 20-jährigen Erfahrung als Jura Repetitorium für sinnvoll erachten:
1. Einsichtnahme in Deine Examensklausuren
Schau Dir dezidiert Deine geschriebenen Original-Klausuren an und akzeptiere die Kritiken in den Korrekturen. Dies ist der erste Schritt zur Besserung. Es ist nicht leicht, sich mit den eigenen Fehlern auseinanderzusetzen; aber absolut notwendig. Wichtig ist nämlich, dass Du diese Fehler bei der Wiederholung des Examens vermeidest.
Tipp: Schreibe Dir am besten die durch die Korrektoren vermerkten Fehler auf einem separaten Blatt Papier auf und rekapituliere diese Fehler. Gehe hierbei mit Dir selbst streng ins Gericht.
2. Zeitplan für die erneute Vorbereitung auf das Examen
Lege Dir einen Zeitplan für die erneute Vorbereitung fest. Für die Strategie musst Du Dir einen anderen Weg überlegen, im Vergleich zu Deiner erstmaligen Vorbereitung. Denn diese hat Dich ja letztlich zum durchgefallenen zweiten Staatsexamen geführt.
Wie sollte die wiederholende Vorbereitung nunmehr aussehen? Hier gibt es verschiedene Ansatzpunkte, je nachdem, wo Deine Problemfelder liegen. Deine Probleme können im materiellen Recht liegen. Hierbei solltest Du Dir nunmehr ein konkretes Lernkonzept überlegen, wie Du das materielle Recht „auf die Pfanne“ bekommst.
Sehr gerne unterstützen wir Dich bei der Planung Deines nächsten Versuchs. Unsere erfahrenen Dozenten (manche sind sogar AG-Leiter und/oder ehemalige Prüfer am JPA) sind hier für Dich da und werden Dir im Jura Einzelunterricht die nötige Motivation geben!
Schau Dir gerne auch einige Erfahrungsberichte erfolgreicher ehemaliger Teilnehmer an. In über 20 Jahren als Jura Repetitorium haben wir schon unzähligen „Durchfallern“ zu einem erfolgreichen Assessor Examen verholfen.
Wir sind nicht nur in unserem Jura Repetitorium München, Jura Repetitorium Köln und Jura Repetitorium Heidelberg, sondern deutschlandweit vor Ort und online für Dich da! Nimm gerne Kontakt mit uns auf!
3. Der ideale Weg zur Vorbereitung: Klausurentraining
Unsere Erfahrung aus den letzten über 20 Jahren Prüfungsvorbereitung hat ergeben, dass der ideale Weg in der Regel darin besteht, noch einmal ein hartes Klausurentraining anzugehen.
Die meisten Referendare haben genug materielles und prozessuales Recht gelernt; jedoch zu wenig Klausuren geschrieben. Oder es wurden nur die (ohnehin oftmals nicht sehr qualitativen) Klausuren aus der Arbeitsgemeinschaft geschrieben.
Und zwar nicht nur Klausuren schreiben und diese blindlings korrigieren lassen, sondern dezidiert jede Klausur mit jeder Seite Deiner geschriebenen Klausur mit einem Profi durchzusprechen, der Dir punktuell die einzelnen ggf. noch vorhandenen Schwachpunkte aufzeigt. Entscheidend ist nicht nur, die Fehler aufzuzeigen, sondern auch die Hintergründe dessen zu erklären, was nun richtigerweise in die Klausur umzusetzen gewesen wäre.
Des Weiteren muss auch an der Klausurtechnik und Klausurtaktik gefeilt werden. Hierbei sind insbesondere die Zeiteinteilung von Belang, die richtige Schwerpunktsetzung als auch das richtige Aufarbeiten des Sachverhalts in Form der korrekten Subsumtion im Urteil oder der Anwaltsklausur.
Tipp: In manchen Bundesländern musst Du einen Ergänzungsvorbereitungsdienst absolvieren. Wenn diese zusätzliche Arbeit Dich zu sehr vom Lernen abhält, versuche, diese zu reduzieren. Dazu gibt es immer Mittel und Wege. Letztlich zählt nur, dass Du Dein Examen beim zweiten Versuch sicher bestehst.
4. Schaffe gute Rahmenbedingungen
Wenn Du bereits vor dem ersten Versuch mit Prüfungsangst und Versagensangst zu kämpfen hattest, ist jetzt der Moment, diese anzugehen. Selbst wenn Du Dich vorher mental fit gefühlt hast, ist das Durchfallen in der zweiten juristischen Staatsprüfung für jeden Referendar zweifellos eine erhebliche psychische Belastung. Wenn Du Dir dessen im Klaren bist, hast Du bereits den ersten Schritt in Richtung Besserung gemacht.
Vor allem, wenn Du schon familiär eingebunden bist, solltest Du Dein Umfeld einbeziehen. Denn jetzt geht es für Dich um alles. Daher ist es wichtig, dass das eigene Umfeld Dich unterstützt und hinter Dir steht.
Unsere erfahrenen Dozenten achten im Jura Einzelunterricht auch auf diese wichtigen Faktoren und haben immer ein offenes Ohr für Dich und Deine Sorgen.
5. Prüfungsanfechtung & Gnadenversuch
Wenn Du keinen weiteren Versuch mehr offen hast, verzweifle nicht sofort. Folgende Anmerkungen dazu:
Die Prüfungsanfechtung
Du kannst natürlich eine Prüfungsanfechtung angehen und Deine bewerteten Klausuren in Form einer anwaltlichen Vertretung angreifen lassen. Das Prüfungsrecht ist angesichts des Beurteilungsspielraums des Korrektors eine anspruchsvolle Materie. Daher solltest Du Dich in jedem Fall von einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen.
Eine erste Übersicht über diejenigen Fehler des Korrektors, die man überhaupt rügen kann, erhältst Du in unserem Artikel zur Remonstration.
Der Härtefallantrag bzw. Gnadenversuch
Ein Gnadenversuch, d.h. die Gestattung der zweiten Wiederholung, ist in allen Bundesländern zugelassen.
Häufig ist es ratsam, sowohl die Prüfung anzufechten (das Verfahren kann sich hinziehen) als auch parallel den Gnadenversuch zu wagen. Hier musst Du Dich separat, am besten anwaltlich, beraten lassen.
Nimm die Beantragung des Gnadenversuchs (sog. Härtefallantrag) nicht auf die leichte Schulter. Der Umgang mit den Anträgen ist je nach LJPA sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern ist der Gnadenversuch quasi eine Formsache. In anderen Ländern, wie Berlin, wird der Härtefallantrag eingehender geprüft, sodass er einer guten Begründung bedarf.
Im 2. Examen durchgefallen ist nicht das Ende Deines Weges als Jurist
Gib kurz vor dem Ziel nicht auf! Es gibt noch eine Gelegenheit für Dich, um Volljurist oder Volljuristin zu werden. Nutzen den Wiederholungsversuch!
Unsere erfahrenen Dozenten der Assessor Akademie stehen Dir dabei gerne zur Verfügung. Zahlreiche von ihnen bringen sogar eigene Erfahrung als Prüfer am Prüfungsamt (JPA) und/oder AG-Leiter mit und kennen deshalb genau die entscheidenden Aspekte für Dich. Nicht nur unterstützen wir Dich durch die Klausuren – nach deren Bestehen bereiten wir Dich auch auf Deine mündliche Prüfung vor.
Wir haben in über 20 Jahren als juristisches Repetitorium schon unzähligen Referendaren, die sich in Deiner Situation befunden haben, zu einem erfolgreichen zweiten juristischen Staatsexamen verholfen.
Auch Du wirst das zweite Examen zusammen mit uns sicher bestehen. Buche jetzt Deinen kostenlosen Beratungstermin!
Hendrik Heinze
Mitgeschäftsführender Gesellschafter der Assessor Akademie
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