Wie erteilt man Prokura und wie erlischt die Prokura?

Die Stellvertretung ist ein Thema aus dem BGB AT, welches denjenigen, die Jura studieren, bereits in den ersten Semestern im Jura Grundstudium begegnet. Die meisten verstehen die herausragende Bedeutung des Stellvertretungsrechts erst während des Jura Hauptstudiums, spätestens am Ende des Studiums in der Jura Examensvorbereitung. Dabei ist das Stellvertretungsrecht eines der relevantesten Themengebiete aus dem BGB AT und verdeutlicht, wie die zivilrechtlichen Rechtsgebiete ineinandergreifen können. Die Vertretungsmacht des Vertreters kann sich hierbei aus anderen Rechtsgebieten ergeben. Dazu gehört auch die Prokura aus dem Handelsrecht (§§ 48 HGB ff.). Die Prokura ist einer der Standardthemen aus dem HGB, welche sich großer Beliebtheit bei den Prüfern und dem Justizprüfungsamt erfreut. Daher haben wir auch abgesehen von diesem Blogbeitrag in Form von unseren klausurorientierten Kursangeboten, wie der Jura Nachhilfe, dem Jura Kleingruppenunterricht und dem effektiven Jura Einzelunterricht einige Klausuren mit der sehr klausurrelevanten Thematik konstruiert. Um Dir einen ersten Einstieg in die Prokura zu ermöglichen, wollen wir Dir die Prokura in dem heutigen Blogbeitrag näherbringen. Außerdem haben wir auch einen Blogbeitrag zum Stellvertretungsrecht allgemein auf unserer Homepage für Dich hinterlegt. Klicke gerne hier, um zu diesem Blogbeitrag zu gelangen.

Die Bedeutung der Prokura in der Klausur

Jeder Examenskandidat muss die Grundsätze über die Prokura beherrschen. Das Justizprüfungsamt integriert die Prokura regelmäßig in zivilrechtlichen Klausuren, wenn das Stellvertretungsrecht abgeprüft wird. Dabei handelt es sich im Prinzip um ein Klausurthema aus dem BGB AT, was jedoch über den Prüfungspunkt Vertretungsmacht den Einstieg ins Handelsrecht mit weiteren Problemkreisen ermöglicht. Auch im Jura Studium können die Studierenden bereits im Jura Hauptstudium mit der Thematik konfrontiert werden. Erfahrungsgemäß werden die Rechtsgebiete Handelsrecht und Gesellschaftsrecht von Studierenden jedoch erst in der Jura Examensvorbereitung richtig behandelt, sodass dieser Blogbeitrag Dir dabei hilft, sich früher mit der klausurrelevanten Thematik auseinanderzusetzen.

Im heutigen Blogbeitrag wollen wir Dir daher die Prokura und seine Relevanz im Zivilrecht näherbringen.

Die Prokura

1. Allgemeines

Die Prokura ist in den §§ 48 HGB ff. normiert. Dabei handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht mit gesetzlich vorgesehenen Grenzen. Geprüft wird die Prokura im Stellvertretungsrecht im Prüfungspunkt „Vertretungsmacht“. Die Voraussetzungen lassen sich aus dem Gesetz erlesen, sodass die gleiche Grundregel, wie bei allen anderen Klausuren, im Jura Grundstudium, Jura Hauptstudium oder den Klausuren des ersten juristischen Staatsexamens gilt. Arbeite mit dem Gesetz. Das ist essenziell wichtig. Zur Verdeutlichung, welche Voraussetzungen für das Vorliegen einer Prokura erfüllt sein müssen, eignet sich folgendes Prüfungsschema:

Die Prokura kann auf unterschiedliche Art und Weise wieder erlöschen. Auch bei der Eintragung in das Handelsregister stellt sich die klassische, dem HGB immanente Frage, ob die Eintragung nun konstitutive oder lediglich deklaratorische Bedeutung zugeschrieben wird.

2. vom Kaufmann persönlich erteilt

Wichtig ist, dass die Prokura nur vom Kaufmann persönlich erteilt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass ein Kaufmann beispielsweise auch eine GmbH kraft Rechtsform sein kann, wie sich aus § 13 III GmbHG ergibt. Wir haben für Dich auch einen Blogbeitrag über Kaufleute hinterlegt. Ggf. ist hier dann inzident zu prüfen, ob der in Rede stehende Kaufmann überhaupt ein Kaufmann ist.

Die GmbH an sich kann keine Prokura erteilten. Dann ist für die GmbH wiederum auf ihren Vertreter abzustellen. Das ist gemäß § 35 I GmbHG der Geschäftsführer. Damit kann es auch in der Hinsicht zu Inzidentprüfungen kommen.

3. ausdrückliche Erteilung

Wie sich aus dem Wortlaut des § 48 I HGB ergibt, kann die Prokura nur durch ausdrückliche Willenserklärung vom Kaufmann erteilt werden. Eine konkludente Erteilung scheidet somit aus. Was genau eine Willenserklärung ist und wie sie beispielsweise zu der geschäftsähnlichen Handlung oder dem bloßen Realakt abgegrenzt wird, erfährst Du hier. Außerdem haben wir in unseren klausurorientierten Kursen einige Klausuren mit der Prokura konzipiert. Wie genau das in einer Klausur eingebettet werden kann, erfährst Du in unseren mannigfaltigen Kursangeboten unseres Jura Repetitorium, die aus Jura Nachhilfe, Jura Kleingruppenunterricht und effektiven Jura Einzelunterricht bestehen. Zusätzlich erhältst Du zahlreiche Jura Skripten und Jura Lernvideos.

4. Eintragung gemäß § 53 I HGB

Gemäß § 53 I 1 HGB ist die Erteilung der Prokura vom Inhaber des Handelsgeschäfts in das Handelsregister anzumelden. Hierbei stellt sich die Frage, ob diese Eintragung konstitutive oder rein deklaratorische Wirkung hat. Bei konstitutiver Bedeutung würde die Prokuraerteilung erst mit der Eintragung wirksam werden. Bei deklaratorischer Bedeutung ist die Eintragung jedoch keine rechtsbegründende Voraussetzung einer Prokuraerteilung. Bei § 53 I 1 HGB handelt es sich jedoch um eine Vorschrift mit lediglich rein deklaratorischer Wirkung. Eine fehlende Eintragung ist also unschädlich.

5. kein Erlöschen der Prokura

Zuletzt darf die Prokura nicht wieder erloschen sein. Gemäß § 52 I HGB ist es möglich, dass die Prokura widerrufen wird. Außerdem ist zu beachten, dass die Prokura automatisch erlischt, wenn das Grundverhältnis (in aller Regel ein Arbeitsvertrag gem. § 611a BGB oder ein Dienstvertrag nach § 611 BGB) erlischt. Das ergibt sich aus § 168 S.1 BGB. Weiterhin ist denkbar, dass der Prokurist stirbt. Dann erlischt auch die Prokura, da die Prokuristenstellung höchstpersönlich ist. Ferner ist zu beachten, dass das Erlöschen der Prokura auch wie die Erteilung gemäß § 53 II HGB einzutragen ist. Hierbei ist bereits auf das Problem der sog. sekundären Unrichtigkeit hingewiesen. Dieses Problem stellt sich dann, wenn sowohl die Eintragung der Erteilung als auch das Erlöschen nicht eingetragen wird, sodass das Handelsregister „wieder richtig ist“. Strittig ist, wie diese Konstellation zu behandeln ist. Dieses Problem und viele mehr haben wir für Dich in unseren aktuellen Jura Skripten, Jura Lernvideos und zuletzt in unseren Kursangeboten in Form der Jura Nachhilfe, Jura Kleingruppenunterricht und dem effektiven Jura Einzelunterricht eingebettet, sodass Du perfekt auf Deine Klausur im Jura Grundstudium, Jura Hauptstudium oder die Abschlussklausuren im ersten juristischen Staatsexamen vorbereitet bist. Schaue Dir auch gerne unsere Erfahrungsberichte unserer ehemaligen Teilnehmer an und überzeuge Dich gerne selbst von unserer Expertise. Unsere Dozenten sind gerne für Dich da. Einige unserer Dozenten sind, wie Du hoffentlich auch, Teilnehmer unserer Kursprogramme gewesen, was unter anderem unseren Erfolg belegt.

Fazit zur Prokura

Die herausragende Bedeutung der Prokura sollte allen, die Jura studieren, bekannt sein. Insbesondere für anstehende Examensklausuren im Zivilrecht hat die Prokura große Bedeutung, da sie auch für das Justizprüfungsamt eine „beliebte Spielwiese“ darstellt, um Probleme aus dem HGB abzufragen und Inzidentprüfungen einzubauen. Auf derartige Problemkonstellationen bereiten wir Dich deutschlandweit vor. Wir unterstützen Dich im Jura Repetitorium Berlin, Jura Repetitorium Konstanz und Jura Repetitorium Würzburg. Das ist nur ein Auszug der Standorte, wo wir diejenigen, die Jura studieren, unterstützen. Besuche gerne die Homepage unseres Jura Repetitoriums der Kraatz Group und erfahre, ob wir auch an Deinem Standort vertreten sind! 

Auch für die mündliche Prüfung kann die Prokura relevant werden, indem beispielsweise nach verschiedenen Arten handelsrechtlicher Vertretungsmacht gefragt wird. Teste Dich gerne selbst. Könntest Du weitere neben der Prokura nennen?

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Florian Bieker

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