Die Mordmerkmale der zweiten Gruppe

Bei den Mordmerkmalen der zweiten Gruppe handelt es sich wohl um die klausurrelevantesten Mordmerkmale im Studium und im juristischen Staatsexamen, wo die Klausuren vom Justizprüfungsamt erstellt werden. Strafrecht ist zwar erfahrungsgemäß eines der beliebtesten Rechtsgebiete bei denjenigen, die Jura studieren. Trotzdem werden wir Dir die Mordmerkmale der zweiten Gruppen näherbringen, damit Du Dein Wissen weiter vertiefst oder ggf. erstmalig aufbaust. Darüber hinaus existieren bereits auch zwei interessante Artikel zum Mordmerkmal Heimtücke.

Hinweis: („Das Mordmerkmal der Heimtücke im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB in Deiner Klausur“ und „Lover auf dem Kühlergrill“: Heimtücke beim Anfahren mit dem Auto?), die Du Dir vorher oder im Anschluss an diesen Artikel gerne ebenfalls durchlesen kannst.

I. Wo ist der Mord geregelt?

Der Mord ist in § 211 StGB geregelt. Dort heißt es in § 211 Absatz 1 StGB: Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. In Absatz zwei werden dann die jeweiligen Mordmerkmale aufgeführt. Gemäß § 211 Absatz 2 StGB ist Mörder, wer aus Mordlust zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Die Vorschrift ist bereits so strukturiert, dass man anhand der Absätze in § 211 II StGB erkennen kann, welche Mordmerkmale zu welcher Gruppe gehören.

Tipp/Hinweis: Arbeite direkt ab dem ersten Semester mit dem Gesetz. Das Lesen der Vorschriften, insbesondere auch der bekannten Vorschriften, wird erfahrungsgemäß oftmals vernachlässigt. In einer Jura Nachhilfe, einem Jura Kleingruppenunterricht oder einem Jura Einzelunterricht wirst Du dahingehend geschult.

II. Wie ist das Verhältnis zu § 212 StGB?

Das Verhältnis der Vorschriften zueinander ist umstritten. Während einerseits die Ansicht vertreten wird, dass es sich bei § 211 StGB um einen eigenständigen Straftatbestand handelt, wird andererseits vertreten, dass es sich um eine Qualifikation des Totschlags gemäß § 212 I StGB handelt. Für beide Ansichten sprechen gute Argumente. Für erste Ansicht kann beispielsweise angeführt werden, dass es unüblich ist, wenn die Qualifikation vor dem Grundtatbestand steht. Üblicherweise folgen die Qualifikationen der Straftatbestände den Grundtatbeständen, wenn man unter anderem an §§ 223 I, 224 I StGB oder an §§ 242, 244 StGB. Für letzte Ansicht spricht, dass es auch Fälle gibt, in denen die Qualifikation vor dem Grundtatbestand steht, wie es bei § 249 StGB und §§ 253, 255 StGB der Fall ist (nach der Rechtsprechung).

Tipp/Hinweis: Beide Ansichten sind grundsätzlich vertretbar. Das ist oftmals der Fall bei Juraklausuren. Das Ergebnis ist nicht entscheidend, sondern der Weg dahin, sodass es letztlich auf eine stichhaltige Argumentation ankommt. Gute Dozenten können Dich im Wege einer Jura Nachhilfe oder effektivem Jura Einzelunterricht dahingehend bestens schulen.

III. Wie prüft man den Straftatbestand?

Der Straftatbestand des Mordes wird grundsätzlich wie jeder andere Straftatbestand in einem dreigliedrigen Schritt (Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld) geprüft. Im Rahmen des Tatbestandes sind grundsätzlich erstmal alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 212 I StGB zu prüfen.

1.Tatbestandsmäßiger Erfolg: Tod eines anderen Menschen

Wie bei allen anderen Straftatbeständen ist auch ein tatbestandsmäßiger Erfolg nötig. Der tatbestandsmäßige Erfolg liegt hier wie bei dem Totschlag in dem Tod eines anderen Menschen.

2. kausale Tathandlung: Tötung eines anderen Menschen

Anschließend muss eine kausale Tötungshandlung des Täters vorliegen. Im Rahmen dieses Prüfungspunktes können Kausalitätsprobleme relevant werden. Möchtest Du mehr zu Kausalität und den Problemen, die sich im Kontext einer Kausalitätsprüfung stellen, wissen, dann lies gerne den Blogbeitrag Die Kausalität und ihre Sonderfälle im Strafrecht AT“.

3. Sind die Mordmerkmale der zweiten Gruppe objektive oder subjektive Tatbestandsmerkmale?

Die Mordmerkmale sind tatbezogene objektive Tatbestandsmerkmale. Daher sind die Mordmerkmale der zweiten Gruppe bereits im Anschluss zu prüfen.

Was bedeutet Heimtücke?

Die Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der infolge Arglosigkeit geschaffenen Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung. Arglos ist derjenige, der sich zum Zeitpunkt der Tathandlung keiner Gefahr versieht. Wehrlos ist, wer infolge der Arglosigkeit nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verteidigung im Stande ist. Bereits an der Stelle ist die Problematik der restriktiven Auslegung des Mordmerkmals anzusprechen. Oftmals ist das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht, sodass es droht, dass der Mord zum Regelfall wird. Dabei soll der Straftatbestand des Mordes nur besonders verwerfliche Tötungen umfassen. Daher stellt sich die Frage, wie eine solche restriktive Auslegung zu bewerkstelligen ist. Hier werden verschiedene Ansichten vertreten. Diese Ansichten sind zwingend zu beherrschen und bei der Prüfung in der Klausur darzustellen, da sie als Grundwissen vorausgesetzt werden.

Tipp/Hinweis: Die Heimtücke ist das relevanteste Mordmerkmal im Rahmen einer juristischen Strafrechtsklausur. Durch geschulten Unterricht im Rahmen einer Jura Nachhilfe oder eines effektiven Jura Einzelunterrichts wirst Du dieses Mordmerkmal in Deinen Strafrechtsklausuren erkennen. Nimm gerne Kontakt mit uns auf.

Wie definiert man die Grausamkeit i.S.d. § 211 II StGB?

Grausam tötet derjenige, der dem Opfer längere, erhebliche physische oder psychische Schmerzen zufügt, die in der Intensität und Dauer weit über das übliche Maß der Todesschmerzen hinausgehen. Außerdem muss der Täter auch aus roher und unbarmherziger Gesinnung handeln. Klassische Beispiele sind hierbei der Feuertod oder die Vorbereitungen der Tötung in Angesicht des Opfers. Auch eine grausame Tötung durch Unterlassen in Form des Verhungern Lassens ist bei einer entsprechenden Garantenstellung nach § 13 I StGB denkbar.

Was bedeutet gemeingefährliches Mittel?

Das gemeingefährliche Mittel ist definiert als ein Mittel, welches in der konkreten Situation aufgrund der Wirkungsweise oder der persönlichen Fähigkeiten des Täters eine über das Opfer hinausgehende Zahl an Personen abstrakt gefährdet. Diese Definition ist allerdings nicht unumstritten.

Tipp/Hinweis: Welche weiteren Ansichten vertreten werden, erfährst Du in guten Jura online Kursen oder Jura Lernvideos.

4. Vorsatz bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale

Ferner muss der Täter vorsätzlich handeln. Vorsatz meint das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller Tatumstände. Hier ist zu beachten, dass zwischen den verschiedenen Vorsatzformen (dolus directus ersten Grades, dolus directus zweiten Grades und dolus eventualis) zu differenzieren. Weitere Blogbeiträge findest Du auch hier auf unserer Homepage, um mehr zu der Thematik zu lesen („Die Vorsatzformen und Irrtümer in dem Zusammenhang – in (fast) jeder Strafrechtklausur relevant“ und Sonderfälle des Vorsatzes: Dolus alternativus und dolus cumulativus“).

Rechtswidrigkeit und Schuld

Am Ende wird, wie bei anderen Straftatbeständen üblich, auch die Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft.

Daher ergibt sich also bezogen auf die Mordmerkmale der zweiten Gruppe insgesamt folgendes Prüfungsschema:

Die Mordmerkmale der zweiten Gruppe

IV. Welche Mordmerkmale zählen nicht zur zweiten Gruppe?

Die folgenden Mordmerkmale zählen nicht zur zweiten Gruppe: die Mordlust, die Befriedigung des Geschlechtstriebs, die Habgier, die sonstigen niedrigen Beweggründe, die Ermöglichungsabsicht und die Verdeckungsabsicht. Zur Veranschaulichung eignet sich folgende tabellarische Darstellung.

Mordmerkmale der ersten Gruppe

Mordmerkmale der zweiten Gruppe

Mordmerkmale der dritten Gruppe

Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln

Ermöglichungs – und Verdeckungsabsicht

Tipp/Hinweis: Die Mordmerkmale und die Zuordnung zur jeweiligen richtigen Gruppe ergeben sich bereits aus der Lektüre des Gesetzes. Du solltest ab dem ersten Semester trainieren, mit dem Gesetz zu arbeiten!

Fazit zu den Mordmerkmalen der zweiten Gruppe

Die herausragende Bedeutung der Mordmerkmale sollte jedem Studenten und Referendar bewusst sein. In nahezu jeder Klausur im Strafrecht können die Mordmerkmale abgeprüft werden. Es ist denkbar, dass die Mordmerkmale sowohl in konkreter Verwirklichung als auch in versuchter Variante abgeprüft werden. Wichtig ist, dass die Mordmerkmale an richtiger Stelle geprüft und die Definitionen sicher beherrscht werden.

Auch im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung sind die Mordmerkmale regelmäßig relevant, sodass Du bei Deiner Vorbereitung die Rechtsprechung im Blick behalten solltest. In der mündlichen Prüfung können die Mordmerkmale ebenfalls abgeprüft werden. Hier kannst Du Dich durch saubere Definition und einen umsichtigen Blick, welche Mordmerkmale alle in Betracht kommen könnten, von anderen Kandidaten absetzen, um so erfolgreich Pluspunkte zu sammeln.

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Ref. jur. Florian Bieker

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