Verschiedene Arten handelsrechtlicher Vertretungsmacht

Die Prokura gemäß § 48 HGB ist den meisten, die Jura studieren, geläufig. Allerdings haben viele Studierende nicht im Blick, dass auch andere Arten der handelsrechtlichen Vertretungsmacht existieren. Auch bei den Justizprüfungsämtern sind andere Arten der handelsrechtlichen Vertretungsmacht beliebt. Teste Dich gerne selbst. Könntest Du neben der Prokura weitere Arten der handelsrechtlichen Vertretungsmacht nennen? Falls das nicht der Fall ist, wird Dir dieser Blogbeitrag die erste Grundlage schaffen. Das ist aber nicht das Einzige unserer Jura online Angebote. Wir haben einige Kursangebote für Dich vorbereitet, wo Du sicherlich das passende für Dich finden wirst. Unter anderem die Jura Nachhilfe, den Jura Kleingruppenunterricht oder den effektiven Jura Einzelunterricht. Abgerundet werden die Angebote durch umfangreiche Jura Skripte und Jura Lernvideos, die Dir online Jura lernen ermöglichen. Auch hier werden die verschiedenen Arten der handelsrechtlichen Vertretungsmacht thematisiert. Einen ersten Überblick erhältst Du jedoch jetzt in diesem Blogbeitrag.

Die Bedeutung der verschiedenen Arten der Vertretungsmacht im HGB

Jeder Examenskandidat muss die verschiedenen Arten der handelsrechtlichen Vertretungsmacht kennen. Neben der Prokura existieren noch zwei weitere Arten der handelsrechtlichen Vertretungsmacht, die sowohl in der Klausur als auch für diesen Blogbeitrag, eines der vielen (kostenlosen) Jura online Angebote der Kraatz Group, relevant sind. Falls Du einen auf die Prokura fokussierten Blogbeitrag lesen möchtest, klicke gerne auf den Blogbeitrag Prokura, um zu diesem Blogbeitrag zu gelangen. Das HGB spielt im Jura Grundstudium bis zur Jura Zwischenprüfung noch keine große Rolle, erlangt dann aber im Laufe des Jura Hauptstudiums, einschließlich der Jura Examensvorbereitung, enorme Relevanz. Besonders in den zivilrechtlichen Klausuren im juristischen Staatsexamen, welche mit drei von insgesamt sechs Klausuren, rund 50 % ausmachen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass auch das HGB und somit die verschiedenen Arten der handelsrechtlichen Vertretungsmacht abgeprüft werden. Das HGB ist insbesondere mit dem Gesellschaftsrecht oder anderen zivilrechtlichen Themen sehr gut kompatibel. Somit ist die Klausurrelevanz als hoch einzustufen.

Im heutigen Blogbeitrag wollen wir Dir daher die verschiedenen Arten der handelsrechtlichen Vertretungsmacht vorstellen. Hiebei handelt es sich um einer der viele Jura online Angebote der Kraatz Group. Vertiefen kannst Du die Grundlagen aus dem Blogbeitrag in einen der vielen Jura Lernvideos der Kraatz Group.

Die verschiedenen Arten der handelsrechtlichen Vertretungsmacht

1. Allgemeines

Zu differenzieren ist zunächst zwischen der Prokura gemäß § 48 HGB, der Handlungsvollmacht nach § 54 I HGB und der Ladenvollmacht nach § 56 HGB. Bei der Prokura handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht mit gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen. Bei der Handlungsvollmacht handelt es sich um die sog. „kleine Prokura“, die eine Zwischenstellung zwischen normaler Vollmacht i.S.d. § 167 I BGB bekleidet. Wichtig ist hier, dass man daran denkt, dass eine unwirksame Prokura in eine Handlungsvollmacht gemäß § 140 BGB umgedeutet werden kann. Bei § 140 BGB handelt es sich um eine Vorschrift aus dem BGB AT. Das verdeutlicht die Bedeutung des BGB AT für das gesamte Zivilrecht. Die Bedeutung des BGB AT hat die Kraatz Group ebenfalls im Blogbeitrag „Die Bedeutung des BGB AT im gesamten Zivilrecht“ für Dich aufbereitet. Die Rechtsnatur der Ladenvollmacht ist umstritten. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass es sich um eine gesetzlich geregelte Rechtsscheinvollmacht handelt. Das heißt, dass § 56 HGB streng subsidiär am Ende nach rechtsgeschäftlicher und gesetzlicher Vertretungsmacht zu prüfen ist.

2. Handlungsvollmacht § 54 I HGB

Im Unterschied zur Prokura kann die Handlungsvollmacht auch konkludent und vom Geschäftsinhaber oder einem Prokuristen erteilt werden. Aus dem Wortlaut des § 48 I HGB ergibt sich, dass die Prokura nur ausdrücklich erteilt werden kann. § 54 I HGB sieht eine solche Beschränkung nicht vor. Eine Eintragungspflicht existiert bei der Handlungsvollmacht im Unterschied zur Prokura nicht. Bei der Handlungsvollmacht ist ebenfalls wieder zwischen verschiedenen Unterarten zu differenzieren. Hier existieren die Generalhandlungsvollmacht, die Gattungshandlungsvollmacht und die Spezialhandlungsvollmacht. Die Generalhandlungsvollmacht wird auch als „kleine Prokura“ bezeichnet. Sie berechtigt zu sämtlichen Rechtsgeschäften, die der gesamte konkrete Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt. Hierbei ist zum Beispiel an einen Filialleiter zu denken, der keine Prokura i.S.d. § 48 I HGB hat. Die Gattungshandlungsvollmacht berechtigt zur Vornahme von bestimmten Geschäftsarten des konkreten Handelsgewerbes. Hier kann z.B. nach Zeit, Größenordnung oder bestimmten Vertragstypen differenziert werden. Gutes lebensnahes Beispiel ist hier der Kellner, der wohl nach lebensnaher Auslegung zu allen Rechtsgeschäften berechtigt ist, die im Rahmen dieses konkreten Tätigkeitsbereichs anfallen. Bei der Spezialhandlungsvollmacht handelt es sich dagegen um eine sehr beschränkte Vollmacht. Sie berechtigt nur zur Vornahme von einzelnen bestimmten Geschäften. Falls Du noch mehr über die Abgrenzung der verschiedenen Arten der Handlungsvollmacht wissen möchtest, bietet Dir die Kraatz Group ein umfangreiches online Jura Angebot. Wir haben für Dich vielfältige Jura Skripte und zahlreiche Jura Lernvideos vorbereitet, die eine perfekte Ergänzung zu unseren Kursangeboten sind. Egal, ob Jura Nachhilfe, Jura Kleingruppenunterricht oder Jura Einzelunterricht. Das passende Angebot ist auch für Dich zu finden. Darüber hinaus können wir in einem unverbindlichen Beratungsgespräch Deine Stärken und Schwächen herausfinden und Dein individuelles und maßgeschneidertes Angebot erstellen. Nimm gerne jetzt Kontakt mit uns auf!

3. Ladenvollmacht § 56 HGB

Die meisten, die Jura studieren, kennen die Ladenvollmacht nach § 56 HGB nicht oder haben unzureichende Kenntnisse. Allerdings ergeben sich mit dem Wissen, dass es sich von der Rechtsnatur her um eine Rechtsscheinvollmacht handelt, fast alle Voraussetzungen aus der Lektüre des Gesetzes. Es muss ein Vertrag im Laden oder offenen Warenlager geschlossen werden, welcher für gewöhnlich auch dort anfällt. Außerdem ist als Konsequenz der Annahme einer Rechtsscheinvollmacht die Gutgläubigkeit des Vertragspartners als ungeschriebene Voraussetzung zu fordern. Wer Umstände kennt oder kennen müsste, aus denen hervorgeht, dass der Verkäufer keine Vollmacht besitzt, ist nicht schutzwürdig. Zuletzt muss es sich bei dem Handelnden um einen Ladenangestellten handeln. Hierfür ist nicht erforderlich, dass es sich um einen angestellten Arbeitnehmer mit wirksamem Arbeitsvertrag handelt. Es genügt, wenn die Person mit Wissen und Wollen des Vertretenen im Ladenbereich bei Verkaufstätigkeiten mitwirkt. Auch die Voraussetzung „Laden“ ist grundsätzlich weit und funktional auszulegen, was bedeutet, dass die entsprechende Örtlichkeit dem Verkauf dienen muss. Zur Verdeutlichung eignet sich folgendes Schema.

4. Prokura

Die Prokura ist in den §§ 48 ff. HGB geregelt. Hierbei handelt es sich wohl um die relevanteste handelsrechtliche Vertretungsmacht. Auch hierzu haben wir einen ausführlichen online Jura Blogbeitrag für Dich vorbereitet, der sich perfekt als Jura online Lektüre eignet. Klicke gerne hier, um zu dem Blogbeitrag zu gelangen. Vertieft wird die Thematik letztendlich auch in unseren Unterrichtsangeboten, wie der Jura Nachhilfe, dem Jura Kleingruppenunterricht oder dem Jura Einzelunterricht, sodass Du Jura online mit der Kraatz Group bestens lernen kannst. Möglicherweise sind wir auch an Deinem Standort vertreten. Das Jura Repetitorium ist deutschlandweit vertreten. Sehr gerne unterstützen wir Dich in unserem Jura Repetitorium München, Jura Repetitorium Berlin oder Jura Repetitorium Bielefeld. Überzeuge Dich gerne selbst von unserer Expertise und lies einen unserer zahlreichen Erfahrungsberichte, indem Du hier klickst.

Fazit zu den Arten der handelsrechtlichen Vertretungsmacht

Die Arten der handelsrechtlichen Vertretungsmacht sind für jeden relevant, der Jura studiert. Die handelsrechtliche Vertretungsmacht kann in jeder zivilrechtlichen Klausur eingebaut werden. Egal, ob es sich um eine Prokura i.S.d. § 48 I HGB handelt, der Handlungsvollmacht nach § 54 I HGB oder der Ladenvollmacht nach § 56 HGB.

Auch für die mündliche Prüfung kann die Thematik relevant werden, wenn der Prüfer nach Unterschieden der handelsrechtlichen Vertretungsmacht fragt. Teste Dich gerne selbst. Kannst Du nun die wesentlichen Unterschiede benennen? Der Blogbeitrag sollte Dir dafür den ersten Überblick schaffen.

Wenn Ihr im Zivilrecht oder anderen Rechtsgebieten immer auf dem Laufenden sein wollt, dann abonniert gerne unseren Newsletter.

Solltet Ihr Euch im öffentlichen Recht oder anderen Rechtsgebieten noch nicht examensreif fühlen, vereinbart gerne einen kostenlosen Probetermin. Unsere erfahrenen Dozenten der Kraatz Group, Akademie Kraatz und der Assessor Akademie stehen Euch vom Grundstudium bis zum 2. Staatsexamen mit Rat und Tat zur Seite. Ganz egal in welcher Situation Du Dich befindest, ob Du durch das Examen gefallen bist und damit eine Wiederholung des Jura Examens anstrebst, einen Verbesserungsversuch in Jura anvisierst, Wiedereinstieg in die Jura Examensvorbereitung brauchst oder das begehrte Jura Prädikatsexamen anstrebst. Die Kraatz Group kennt aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung jegliche Umstände von Studierenden, die sich in diesen Situationen befinden und Jura studieren. Seit über 20 Jahren haben unsere erfahrenen Dozenten, die teilweise sogar über Prüfererfahrung verfügen, tausende von Jurastudierenden zu einem erfolgreichen Staatsexamen verholfen. Daher zögere nicht, sondern vereinbare jetzt Deinen kostenlosen Probetermin und überzeuge Dich selbst von unserer Expertise.

Florian Bieker

Auch interessant:

Jetzt neu und brandaktuell, unsere Smart Skripte:

Unsere Unterrichtsangebote

Wir hoffen, Dir für Dein Studium oder Dein Referendariat hilfreiche Inhalte (Content) bereitgestellt zu haben. Wenn auch Du Dir auf dem Weg hin zum 1. Staatsexamen und dem 2. Staatsexamen den entscheidenden “Kick” nach vorne geben möchtest, informiere Dich hier gerne weiterführend über unsere Angebote.

1. Staatsexamen

Deutschlandweite Kleingruppenkurse

Grund- und Hauptstudium

2. Staatsexamen

Du willst mehr davon lesen?
KraatzGroup_Logo_web

Die Akademie Kraatz ist eines der führenden Jura Repetitorien in Deutschland. Seit über 20 Jahren bereiten wir Jurastudenten und in Kooperation mit der Assessor Akademie Kraatz und Heinze GbR auch Referendare mithilfe von Einzelunterricht und Kleingruppenunterricht erfolgreich auf alle relevanten Prüfungen vor.

Zentrale:
Wilmersdorfer Straße 145/146,
10585 Berlin

Mo. - Fr. 09:00 Uhr - 15:00 Uhr