- 17. September 2025
- Posted by: Mario Kraatz
- Category: 2. Examensvorbereitung
Dein Weg zu einer besseren Note im Assessorexamen
Das zweite juristische Staatsexamen ist für viele angehende Juristen die entscheidende Hürde auf dem Weg zum Traumjob. Doch was, wenn die Note im Erstversuch nicht den eigenen Erwartungen entspricht? Du willst in den Staatsdienst oder in eine größere Kanzlei, aber Deine Noten reichen nicht aus? Ist damit Deine Chance auf den eigenen Traumberuf erledigt?
Nein! Der Verbesserungsversuch im 2. Examen bietet eine einmalige Chance, die Note zu steigern und damit die beruflichen Perspektiven erheblich zu erweitern. Und das Beste: Mittlerweile gibt es den Verbesserungsversuch in sämtlichen Bundesländern.
In diesem umfassenden Artikel erfährst Du, ob der Verbesserungsversuch für Dich sinnvoll ist, welche Voraussetzungen Du beachten musst – und vor allem, wie Du Dich optimal vorbereitest.

I. Einleitung: Warum ist der Verbesserungsversuch im 2. Examen so wichtig?
Nach jahrelangem Studium und Referendariat hast Du endlich die erste große Hürde genommen – das erste juristische Staatsexamen.
Zwei weitere Jahre intensiven Lernens im Referendariat hast Du hinter Dir, und dann steht das zweite Staatsexamen an. Für uns Juristen ist dieses Examen das entscheidende Kriterium für den weiteren Karriereweg. Die Noten im ersten Staatsexamen sind wichtig, die im Assessorexamen noch wichtiger. Ein durchschnittliches erstes Examen lässt sich leichter durch ein überdurchschnittliches zweites Examen ausgleichen als umgekehrt.
Man kann im Examen auch mal Pech haben
Doch was, wenn die Note im ersten Versuch nur knapp bestanden ist? Vielleicht hast Du gerade einmal fünf oder sechs Punkte erreicht, obwohl Du mit einer deutlich besseren Note, etwa acht oder neun Punkten, gerechnet hast. Du weißt, dass Du hinter Deinen eigenen Möglichkeiten geblieben bist.
Die Enttäuschung ist groß, und die Frage stellt sich: Soll ich den Verbesserungsversuch im 2. Examen nutzen, um meine Note zu verbessern?
Die gute Nachricht lautet: Ja, der Verbesserungsversuch ist möglich und wird von allen Bundesländern angeboten. Er ist eine hervorragende Gelegenheit, Deine juristische Leistung zu optimieren, ohne das Risiko einer Verschlechterung der Note einzugehen.
II. Welche Vor- und Nachteile hat der Verbesserungsversuch?
Wenn Du Dir noch unschlüssig bist, haben wir Dir hier zunächst die aus unserer Sicht bestehenden Vor- und Nachteile einmal übersichtlich aufgelistet.
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Pro Verbesserungsversuch |
Contra Verbesserungsversuch |
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Chance auf bessere Note ohne Risiko einer Verschlechterung im Notenverbesserungsversuch |
Prüfungsgebühr von 400 – 600 € je nach Bundesland |
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Verbesserte Berufschancen, insbesondere bei Großkanzleien und im Staatsdienst |
Verlängerte Vorbereitungszeit, etwa ein halbes Jahr zusätzlicher Lernaufwand |
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Erhöhte Sicherheit und Routine durch erneutes Klausur- und Prüfungstraining |
Berufseinstieg verzögert sich |
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Unterstützung durch spezialisierte Dozenten und individuelle Betreuung möglich |
Erfordert Motivation und Disziplin |
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Viele Referendare verbessern sich statistisch gesehen um mindestens eine Notenstufe |
Keine Garantie auf Notenverbesserung |
Aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile die möglichen Nachteile eindeutig. Die Nachteile bestehen nur vordergründig bzw. fallen im Grunde kaum ins Gewicht.
Was sind ein paar Monate nach ca. 7-8 Jahren der juristischen Ausbildung? Nicht viel. Ein Notensprung von „ausreichend“ auf „befriedigend“ oder von „befriedigend“ auf „vollbefriedigend“ kann dann aber schnell tausende Euro mehr an Gehalt pro Monat bedeuten.
III. Formalitäten (Gebühr, Meldefrist, Antrag beim Prüfungsamt usw.)
Die Voraussetzungen für den Verbesserungsversuch können je nach Bundesland und zuständigem Prüfungsamt (JPA) leicht variieren. Grundsätzlich gilt jedoch:
- Der Verbesserungsversuch ist nur möglich, wenn Du das zweite Staatsexamen bereits erfolgreich bestanden hast. Im Fall des Nichtbestehens gibt es hingegen den sog. Zweitversuch.
- Ein Nachweis über die bestandene Prüfung ist erforderlich.
- Der Antrag auf den Verbesserungsversuch muss fristgerecht beim JPA eingereicht werden. Hier sind die Fristen streng einzuhalten, da das Prüfungsamt sehr formalistisch vorgeht.
- Die Prüfungsgebühr beträgt in der Regel zwischen 400 und 600 Euro. In einigen Fällen kann sie reduziert werden, wenn Du nach den Klausuren vom weiteren Prüfungsverfahren zurücktrittst.
Besonders wichtig: Informiere Dich frühzeitig über die konkreten Vorgaben Deines Bundeslandes und Deines Prüfungsamtes.
IV. Strategien für eine erfolgreiche Vorbereitung
Der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche juristische Staatsprüfung ist die gründliche Vorbereitung. Eine Notenverbesserung im zweiten Staatsexamen ist nur mit der richtigen Vorbereitung möglich. Wenn Du nichts änderst und optimierst, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du beim selben Ergebnis landest.
1. Analyse: Wo lagen meine Fehler?
Als Erstes solltest Du Deine Ist-Situation analysieren. Dabei gilt es, den Weg, den Du beim Erstversuch gegangen bist, kritisch zu hinterfragen und neue Strategien zu entwickeln. Denn Dein bisheriger Weg hat Dich zu dem Ergebnis gebracht, mit dem Du nun unzufrieden bist. Du möchtest Dich verbessern. Das geht aber nur, wenn Du kritisch mit Dir selbst bist und an Deinem bisherigen Weg zur zweiten juristischen Staatsprüfung etwas änderst.
Tipp: Nimm auf jeden Fall Einsicht in Deine Originalklausuren beim JPA. Sieh Dir die Voten und Anmerkungen Deiner Prüfer in Ruhe an. Schreib Dir Deine Fehler auf. Es macht natürlich keinen Spaß, sich mit seinen Fehlern auseinanderzusetzen – aber nur so wirst Du diese Fehler in Zukunft nicht mehr machen.
Hier sind einige der häufigsten Fehlerquellen, denen wir immer wieder begegnen, wenn Teilnehmer zu uns kommen und sich auf den Verbesserungsversuch vorbereiten wollen:
a) Materielles Recht nicht unterschätzen
Viele Kandidaten unterschätzen, wie stark das materielle Recht im zweiten Staatsexamen noch gewichtet wird. Obwohl Du im zweiten Examen (mit Ausnahme des Strafrechts) keine Meinungsstreitigkeiten mehr diskutieren musst, machen materielles Recht und der korrekte Aufbau Deiner Entscheidungen 70 bis 80 Prozent der Note aus.
Wenn Du also glaubst, das materielle Recht sei mit dem ersten Examen „abgehakt“, irrst Du Dich.
b) Klausuren schreiben
Ein weiterer Schlüssel zum Erfolg ist das regelmäßige Üben von Klausuren. Viele Referendare schreiben zu wenige Übungsklausuren oder legen diese nach dem Schreiben schnell zur Seite, ohne sich intensiv mit den Fehlern auseinanderzusetzen.
Für den Verbesserungsversuch ist es daher essenziell, einen strukturierten Zeitplan zu erstellen, der alle Klausurtypen abdeckt. Dabei solltest Du:
- Dir einen großen Fundus an Klausuren besorgen, z.B. aus früheren Examina oder Repetitorien
- Klausuren zeitnah korrigieren lassen, idealerweise innerhalb von ein bis zwei Tagen
- Die Korrektur intensiv mit einem erfahrenen Dozenten oder Mentor besprechen
c) Individuelle Betreuung nutzen
Der Verbesserungsversuch erfordert eine gezielte und individuelle Vorbereitung. Hierbei können spezialisierte Einzelunterrichtsstunden oder kleine Lerngruppen, wie sie z.B. von der Kraatz Group angeboten werden, enorme Vorteile bringen. Unsere Dozenten mit Prüfererfahrung können Dir genau sagen, worauf es bei der Bewertung ankommt und wie Du Deine Klausuren optimal aufbaust.
Hinweis: Die Kosten für ein privates Repetitorium kannst Du i.d.R. beim Finanzamt einreichen und somit zu einem guten Teil zurückholen.
2. Wie kann ich die Klausurbearbeitung perfektionieren?
Im Verbesserungsversuch ist die praktische Anwendung des Gelernten besonders wichtig. Nach unserer über 20-jährigen Erfahrung resultieren die Ergebnisse des Erstversuchs in der Regel aus einer unzureichenden Klausurenpraxis. Das bedeutet:
Die schriftlichen Klausuren bilden das Herzstück Deiner Vorbereitung. Achte auf eine saubere Gliederung, präzise Formulierungen und eine klare Subsumtion. Fehler, die Du in Deinem Erstversuch gemacht hast, solltest Du systematisch identifizieren und vermeiden.
Wichtige Aspekte bei der Klausurbearbeitung sind:
- Unterscheidung zwischen streitigem und unstreitigem Sachverhalt im Tatbestand
- Vollständige und nachvollziehbare Beweiswürdigung bei zivilrechtlichen und strafrechtlichen Klausuren
- Klare Formulierung des Tenors und der Entscheidungsgründe
- Nachvollziehbare rechtliche Würdigung, die der BGH-Rechtsprechung folgt
- Beherrschung des Urteilsstils
- Zeitmanagement: Du musst eine praktische Leistung abgeben, d.h. tunlichst mit dem praktischen Schriftsatz fertig werden. Ein halber praktischer Schriftsatz kann auch durch ein sehr gutes vorangestelltes Gutachten kaum ausgeglichen werden.
3. Fehleranalyse und kontinuierliches Lernen
Der Verbesserungsversuch ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Eine kontinuierliche und systematische Fehleranalyse während der Monate des Lernens ist entscheidend für Deinen Erfolg:
- Fehler dokumentieren: Schreibe Dir alle Fehler, die Du in Deinen Klausuren gemacht hast, auf einem separaten Blatt Papier auf.
- Fehler bearbeiten: Korrigiere diese Fehler aktiv, indem Du die richtige Lösung erarbeitest und verstehst.
- Fehler wiederholen: Nach etwa einer Woche solltest Du dieselbe Klausur erneut durcharbeiten und prüfen, ob Du die Fehler nun vermeidest.
- Diskussion und Reflexion: Besprich Deine Fehler mit Kommilitonen oder Dozenten, um unterschiedliche Sichtweisen kennenzulernen und Deine Argumentation zu schärfen.
Nur wenn Du diesen Zyklus von Fehlererkennung, -bearbeitung und -wiederholung konsequent durchläufst, kannst Du die Qualität Deiner Klausuren nachhaltig verbessern und die Note steigern.
4. Mündliche Prüfung gezielt vorbereiten
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die mündliche Prüfung. Hier kannst Du durch eine klare und strukturierte Argumentation punkten. Nutze die Gelegenheit, mit Referendarskollegen Deine Fälle zu diskutieren und vorzutragen, um Dich optimal auf den Prüfungstermin vorzubereiten. Dies trainiert nicht nur Deine Ausdrucksfähigkeit, sondern auch Deine Sicherheit im Umgang mit juristischen Fragestellungen.
V. Sollte ich den Verbesserungsversuch in der Bewerbung kommunizieren?
Viele Absolventen fragen sich, wie sie mit dem Verbesserungsversuch im Bewerbungsverfahren und in ihrem Lebenslauf umgehen sollten. Soll ich diesen ansprechen oder lieber verschweigen?
1. Erfolgreicher Verbesserungsversuch im 2. Staatsexamen
Es ist ratsam, die Tatsache proaktiv anzugehen, wenn Du Dich im Verbesserungsversuch verbessert hast. Es ist allgemein bekannt (auch unter Arbeitgebern), dass es während des Prüfungszeitraums auch vorkommen kann, dass man Pech haben kann oder externe Faktoren wie beispielsweise ein Todesfall in der Familie sich nachteilig auf das Resultat auswirken können.
Sofern Du dies ehrlich kommunizierst, wird es positiv angesehen. Zusätzlich dazu zeigt man seine Fähigkeit, angemessen mit Misserfolgen umzugehen und daraus die passenden Schlussfolgerungen zu ziehen, um die eigene Leistung zu steigern.
2. Was ist, wenn ich mich beim zweiten Versuch verschlechtere?
Wenn man sich im Verbesserungsversuch verschlechtert, ist es nicht ratsam, dies dem Arbeitgeber gegenüber zu kommunizieren.
Beispielsweise hast Du 8 Punkte im Erstversuch geschrieben und bist dann im Verbesserungsversuch bei 6,9 Punkten gelandet. In diesem Fall wird Dein möglicher Arbeitgeber denken, dass die 8 Punkte ggf. ein Glücksfall waren. Generell empfiehlt es sich nicht, bei einer Bewerbung die eigenen Rückschläge zu sehr in den Fokus zu rücken.
Die kurze Lücke im Lebenslauf von wenigen Monaten kann man ganz einfach anderweitig, z.B. mit einer längeren Reise oder Pause nach 7-8 Jahren juristischer Ausbildung, erklären (wenn denn überhaupt danach gefragt wird).
VI. Fazit: Nutze die Chance des Verbesserungsversuchs
Die Wiederholung des Assessorexamens lohnt sich. Der Verbesserungsversuch 2. Examen ist eine einmalige Gelegenheit, Deine juristische Laufbahn mit einer besseren Note zu starten. Trotz des zeitlichen Aufwands überwiegen die Vorteile deutlich, vor allem wenn Du ambitionierte Karriereziele hast. Entscheidend ist, dass Du Deine Lernmethoden anpasst, intensiv und strukturiert Klausuren übst und Deine Fehler konsequent analysierst und verbesserst.
Nutze die Unterstützung unserer Dozenten, die Dir mit gezieltem Einzelunterricht helfen, Deine Schwächen zu erkennen und Deine Stärken auszubauen. So kannst Du den Verbesserungsversuch erfolgreich meistern und Deinem Ziel – einem Prädikatsexamen – einen großen Schritt näherkommen.
Wenn Du Fragen hast oder eine individuelle Beratung wünschst, zögere nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Buche gerne direkt online Deinen kostenlosen Beratungstermin.
Viel Erfolg bei Deinem Verbesserungsversuch im 2. Examen!
RA Mario Kraatz
Gründer und Geschäftsführer der Kraatz Group
VII. FAQ: Häufig gestellte Fragen
1. Kann man das 2. Staatsexamen wiederholen?
Ja. Heutzutage gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeit des Verbesserungsversuchs. Falls Du hingegen durchgefallen bist, kannst Du den Wiederholungsversuch schreiben. In jedem Fall kannst Du also das 2. Staatsexamen wiederholen.
2. Was kostet der Verbesserungsversuch 2. Examen? Wie ist die Höhe der Gebühr?
Die Prüfungsgebühr variiert je nach Bundesland zwischen 400 und 600 Euro. In der Regel kannst Du die Gebühr reduzieren, wenn Du nach den schriftlichen Klausuren vom weiteren Verfahren zurücktrittst.
3. Lohnt sich der Verbesserungsversuch im ersten und zweiten Staatsexamen heutzutage überhaupt noch?
Definitiv. Zwar sind die Notenanforderungen in den letzten Jahren insbesondere im Staatsdienst gesunken. Dennoch macht der Verbesserungsversuch fast immer Sinn, um nicht irgendeinen Job, sondern den Traumjob zu bekommen.
4. Kann ich mich beim Verbesserungsversuch verschlechtern?
Nein, das ist nicht möglich. Deine Note aus dem Erstversuch bleibt bestehen, wenn Du im Verbesserungsversuch schlechter abschneidest. Mithin ist also nur eine Verbesserung, aber keine Verschlechterung im Notenverbesserungsversuch möglich. Du kannst also nur gewinnen. De facto fallen auch nur sehr wenige im Verbesserungsversuch durch, wie die Statistik vom Bundesamt für Justiz zeigt. Zahlen zur Anzahl derjenigen, die sich tatsächlich verbessert haben, werden nicht publiziert. Jedoch zeigt unsere eigene Erfahrung unter unseren Teilnehmern, dass im Durchschnitt signifikante Verbesserungen von einer Notenstufe oftmals erzielt werden.
5. Wie lange dauert die Vorbereitung auf den Verbesserungsversuch?
Typischerweise solltest Du ca. ein halbes Jahr einplanen, um Dich intensiv auf den Verbesserungsversuch vorzubereiten. Es sind in jedem Fall die jeweiligen Fristen zu beachten.
6. Wie wichtig sind Übungsklausuren für den Verbesserungsversuch?
Übungsklausuren sind essenziell. Sie helfen Dir, Fehler zu identifizieren und Deine Klausurtechnik zu verbessern. Eine zeitnahe Korrektur und Fehleranalyse sind dabei entscheidend.
7. Wie kann ein Repetitorium mir helfen?
Du hast das erste Staatsexamen und das zweite Staatsexamen erfolgreich bestanden. Das ist eine Leistung, auf die Du stolz sein kannst. Du hast sehr viel richtig gemacht, sonst hättest Du beide Examina, die zu den schwierigsten Prüfungen überhaupt zählen, nicht geschafft. Beim Verbesserungsversuch geht es jetzt nur darum, die letzten Stellschrauben zu drehen und Dein Lernen dort zu optimieren, wo Du noch Defizite hast. Um dieses Ziel zu erreichen, ist individueller Jura Unterricht der sicherste Weg:
- Jura-Einzelunterricht ermöglicht eine gezielte Aufarbeitung individueller Schwächen und Verständnislücken.
- Durch persönliche Betreuung kann der Unterricht genau auf den Prüfungsstil und die Anforderungen des 2. Staatsexamens abgestimmt werden.
- Die intensive Vorbereitung fördert strukturierte Falllösungstechniken und vertieft das prüfungsrelevante Wissen an den Stellen, wo Du noch Defizite hast, nachhaltig.
- Einzelunterricht bietet kontinuierliches Feedback und steigert so das Selbstvertrauen sowie die Prüfungsleistung im Verbesserungsversuch.
8. Gibt es Unterschiede bei den Regelungen zum Verbesserungsversuch zwischen den Bundesländern?
Ja, die Formalitäten und Fristen für die zweite juristische Staatsprüfung unterscheiden sich. Informiere Dich deshalb immer beim zuständigen JPA in Deinem Bundesland.
9. Sollte ich den Verbesserungsversuch in meinem Lebenslauf angeben?
Ja, sofern Du Dich tatsächlich verbesserst. Falls Du Dich verschlechterst, solltest Du den Verbesserungsversuch nicht angeben und die (kurze) Lücke im Lebenslauf anderweitig erklären.
10. Ich habe mich nicht verbessert. Wie kann ich dennoch meine Chancen auf den Traumjob erhöhen?
Du kannst Deine Chancen am Arbeitsmarkt durch juristische Weiterbildung und Zusatzqualifikationen erheblich verbessern. Zu nennen sind hier der LL.M., die Promotion oder auch ein MBA.
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Wir hoffen, Dir für Dein Studium oder Dein Referendariat hilfreiche Inhalte (Content) bereitgestellt zu haben. Wenn auch Du Dir auf dem Weg hin zum 1. Staatsexamen und dem 2. Staatsexamen den entscheidenden “Kick” nach vorne geben möchtest, informiere Dich hier gerne weiterführend über unsere Angebote.
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