Unterschiede zwischen 1. und 2. Staatsexamen Jura

Was unterscheidet das 1. vom 2. juristischen Staatsexamen?

Worauf solltest Du als frisch gebackener Rechtsreferendar bei der Examensvorbereitung im Rechtsreferendariat achten?

Inhaltsverzeichnis

I. Erst das zweite juristische Staatsexamen eröffnet Dir die klassischen juristischen Berufe!

Das zweite juristische Staatsexamen ist die zweite große Prüfung, die Jurastudenten absolvieren müssen, um in Deutschland als Volljurist arbeiten zu können. Die klassischen juristischen Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt stehen Dir nur nach erfolgreichem 2. Staatsexamen offen.

Im Gegensatz zum 1. Staatsexamen, das am Ende des Studiums abgelegt wird, findet das 2. Staatsexamen im Rechtsreferendariat statt. Während dieser Zeit durchlaufen die Referendare verschiedene Stationen in unterschiedlichen Rechtsgebieten.

Sie arbeiten in den Stationen, besuchen eine AG und müssen dann ihre Kenntnisse im Assessorexamen unter Beweis stellen.

Hört sich ganz schön viel an? Ist es auch!

Daher ist es wichtig, das Rechtsreferendariat von Anfang an strukturiert und mit einem klaren Plan anzugehen.

Lesetipp: Wenn Du gerade Dein erstes Examen abgeschlossen hast und Dich auf das Referendariat bewerben möchtest, empfehle ich Dir auch folgenden Artikel: Juristischer Vorbereitungsdienst: Bewerbung, Wartezeit & Ablauf

II. Was sind die Unterschiede zwischen der 1. und 2. Staatsprüfung Jura?

Kommen wir nun zum zentralen Thema dieses Artikels!

1. Übersicht über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede

2. Schwerpunkt: Theorie im 1. Staatsexamen, Praxis im 2. Staatsexamen

Der wichtigste Unterschied zwischen dem 1. und 2. Staatsexamen liegt im Schwerpunkt der Prüfung.

Im 1. Staatsexamen steht vor allem das materielle Recht im Vordergrund. Du musst also zeigen, dass Du die zentralen Strukturen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht beherrschst.

Prozessrecht kann zwar ebenfalls vorkommen, spielt aber häufig nur eine untergeordnete Rolle, etwa in Form einer Zusatzfrage oder als kleiner prozessualer Einschlag im Fall.

Im 2. Staatsexamen ändert sich der Blickwinkel deutlich. Natürlich bleibt das materielle Recht wichtig. Ohne sauberes materiell-rechtliches Wissen wirst Du auch im Assessorexamen keine starke Klausur schreiben. Hinzu kommt aber ein deutlich stärkerer Fokus auf Prozessrecht, Verfahrensrecht und Formalien.

Das liegt daran, dass Du im 2. Staatsexamen nicht mehr nur wie ein Student einen Fall gutachterlich lösen sollst. Du musst vielmehr zeigen, dass Du juristisch arbeiten kannst: als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Verwaltungsjurist.

Kurz gesagt: Im 1. Staatsexamen prüfst Du vor allem, ob ein Anspruch besteht oder ob sich jemand strafbar gemacht hat. Im 2. Staatsexamen musst Du zusätzlich wissen, wie dieses Ergebnis praktisch umgesetzt wird.

3. Formalitäten: Hilfsmittel, Klausurzeit und Korrektur

a) Welche Hilfsmittel sind zugelassen?

Auch bei den Formalitäten gibt es wichtige Unterschiede zwischen dem 1. und 2. Staatsexamen.

Im 1. Staatsexamen sind in den Klausuren grundsätzlich nur Gesetzestexte zugelassen. Kommentare darfst Du nicht benutzen.

Das bedeutet: Du musst Definitionen, Prüfungsschemata, Streitstände und Argumente selbst beherrschen. Das Gesetz ist Dein wichtigstes Hilfsmittel, aber es nimmt Dir die juristische Denkarbeit nicht ab.

Im 2. Staatsexamen sind neben den Gesetzestexten regelmäßig auch Kommentare zugelassen. Das klingt zunächst nach einer großen Erleichterung. In der Praxis hilft Dir ein Kommentar aber nur, wenn Du ihn schnell und gezielt einsetzen kannst. Wer in der Klausur planlos im Kommentar sucht, verliert wertvolle Zeit. Kommentare sind deshalb kein Ersatz für Wissen, sondern ein Werkzeug, das Du beherrschen musst.

b) Wie lang ist die Klausurzeit?

Die Klausurzeit beträgt in beiden Examina regelmäßig fünf Stunden.

Trotzdem fühlt sich das 2. Staatsexamen oft noch enger an. Der Grund ist einfach: Du musst dort nicht nur rechtlich prüfen, sondern auch einen praktischen Entscheidungsvorschlag, ein Urteil, eine Anklage, einen Bescheid oder einen anwaltlichen Schriftsatz formulieren.

c) Worauf achten die Korrektoren?

Auch die Korrekturperspektive unterscheidet sich. Im 1. Staatsexamen steht stärker die dogmatisch saubere Falllösung im Vordergrund. Im 2. Staatsexamen achten die Korrektoren noch stärker darauf, ob Deine Lösung praktisch brauchbar, formal richtig und berufstauglich ist.

4. Art der Examensklausuren: vom feststehenden Sachverhalt zur Akte

Ein weiterer zentraler Unterschied liegt in der Art der Examensklausuren.

Im 1. Staatsexamen bekommst Du in der Regel einen feststehenden Sachverhalt. Dieser Sachverhalt ist bereits für die Klausurbearbeitung aufbereitet. Deine Aufgabe besteht darin, die rechtlichen Probleme zu erkennen, sauber zu strukturieren und im Gutachtenstil zu lösen.

Im 2. Staatsexamen sieht das anders aus. Dort bekommst Du eine Akte. Das bedeutet: Der Sachverhalt liegt nicht einfach fertig vor Dir. Du musst ihn Dir selbst aus Schriftsätzen, Vermerken, Protokollen, Zeugenaussagen, Bescheiden oder sonstigen Aktenbestandteilen erschließen.

Genau das macht das 2. Staatsexamen so anspruchsvoll. Du musst entscheiden, welche Informationen wichtig sind, welche Angaben nebensächlich sind und welche rechtlichen Probleme sich daraus ergeben. Dabei reicht es nicht, nur abstrakt zu prüfen. Du musst am Ende ein praktisches Arbeitsprodukt (Urteil, Anwaltsschriftsatz, Behördenbescheid usw.) erstellen.

Typische Examensklausuren im 2. Staatsexamen sind zum Beispiel:

  • Urteilsklausuren
  • Anwaltsklausuren
  • staatsanwaltliche Klausuren
  • verwaltungsrechtliche Entscheidungen
  • oder behördliche Klausuren

Besonders die Anwaltsklausur zeigt den Unterschied deutlich: Du musst nicht nur sagen, wie die Rechtslage ist. Du musst auch überlegen, was für den Mandanten zweckmäßig ist.

Und anschließend musst Du dann auf Basis dieser Überlesungen auch noch einen praktischen Anwaltsschriftsatz formulieren.

Deshalb werden Klausuren im 2. Staatsexamen oft als noch stärkere „Rennfahrer-Klausuren“ empfunden. Der Zeitdruck ist hoch, weil Du Recht, (Anwalts)Taktik, Aktenauswertung und praxisgerechte Darstellung gleichzeitig beherrschen musst.

5. Juristischer Stil: Gutachtenstil im 1. Examen, Praxisstil im 2. Examen

Auch der juristische Stil unterscheidet sich deutlich.

Im 1. Staatsexamen steht der Gutachtenstil im Mittelpunkt. Du arbeitest mit Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis.

Gerade bei problematischen Punkten musst Du zeigen, dass Du juristisch sauber denkst und den Fall Schritt für Schritt löst. Wissenschaftliche Formulierungen, Streitstände und Argumentationslinien spielen hier eine große Rolle.

Im 2. Staatsexamen wird der Stil praktischer. Der klassische Gutachtenstil tritt zurück. Je nach Klausurtyp schreibst Du im Urteilsstil, im anwaltlichen Schriftsatzstil oder in einer verwaltungsrechtlichen Entscheidungsform.

Das bedeutet aber nicht, dass der Gutachtenstil völlig verschwindet. Gerade bei schwierigen Rechtsfragen, in Anwaltsklausuren oder staatsanwaltlichen Klausuren kann weiterhin eine gutachterliche Prüfung erforderlich sein.

Der Unterschied ist: Du darfst nicht mehr alles ausführlich im Gutachtenstil ausbreiten. Unproblematische Punkte müssen knapp und ergebnisorientiert dargestellt werden.

Im 2. Staatsexamen zählt daher besonders die Fähigkeit zur Schwerpunktsetzung. Du musst erkennen, welche Fragen wirklich problematisch sind und welche Punkte Du kurz abhandeln kannst.

6. Wichtig! Das materielle Recht muss auch im 2. Examen sitzen

Oft werden die gerade aufgezeigten Unterschiede zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen allerdings überschätzt. Unser erfahrener Dozent Dr. Mengler betont im Interview:

„Der Schwerpunkt bleibt fast immer der materiell-rechtliche Teil, auch im zweiten Examen.“

Faktisch kommen im 2. Examen, wie gesagt, insbesondere prozessuale und formale Aspekte hinzu. Außerdem steht den Kandidaten ein Kommentar zur Verfügung was einerseits hilfreich, andererseits aber auch zeitintensiv sein kann. Und Zeit hat man wenig in der Klausur.

Wer sich nicht gut im materiellen Recht auskennt, kann durch das Nachschlagen im Kommentar kostbare Zeit verlieren. Deshalb gilt:

  • Das materielle Recht muss sitzen.
  • Der Umgang mit dem Kommentar sollte effizient geübt sein.
  • Priorität hat es, die Klausur vollständig zu bearbeiten, insbesondere den praktischen Teil.
  • Zeitmanagement ist entscheidend, um die Klausur in fünf Stunden zu schaffen.

Lesetipp: Auch zur Examensvorbereitung im Rechtsreferendariat haben wir viele hilfreiche Artikel auf unserem Blog.

III. Welches Staatsexamen ist schwieriger?

Diese Frage ist sehr individuell. Ich persönlich sehe das erste Staatsexamen als umfangreicher und vom Stoff her schwieriger an, da hier viele Grundlagen gelegt werden. Auch hast Du keinen Kommentar als Hilfsmittel.

Wichtig ist: Beide Prüfungen gehören zu den schwierigsten akademischen Prüfungen in Deutschland. Wer beide besteht, hat eine herausragende Leistung erbracht. Es gibt kaum Studiengänge, die annähernd so anspruchsvoll sind wie das Jurastudium und das Referendariat.

1. Was sind die Prüfungsleistungen im zweiten Staatsexamen?

Je nach Bundesland musst Du zwischen 7 und 9 Klausuren im schriftlichen Teil anfertigen.

In der mündlichen Prüfung, die nach der Wahlstation stattfindet, gibt es immer einen Aktenvortrag, außer in Bayern. Im 1. Examen gibt es den sog. Kurzvortrag nur noch in Berlin, Brandenburg und Hamburg.

2. Welche Durchfallquote ist höher?

Die des 1. Staatsexamens ist mehr als doppelt so hoch wie die Durchfallquote des 2.

Quelle: Bundesamt für Justiz

In der staatlichen Pflichtfachprüfung des ersten Staatsexamens lag die Durchfallquote mit 27,5 % mehr als doppelt so hoch wie im Assessorexamen mit 12,1 %.

Meine subjektive Annahme, dass das erste Examen insgesamt schwieriger ist, wird also auch durch die Durchfallquote belegt!

Hinweis: Ich habe nur die staatliche Pflichtfachprüfung genommen, da die Noten des Schwerpunkts einerseits nicht vergleichbar sind mit denjenigen des zweiten Examens und andererseits auch von vielen Arbeitgebern nicht berücksichtigt werden.

3. Wie sieht es bei den Prädikatsexamina aus?

Die aktuelle Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz (Stand: 30. März 2026) zeigt:

In der staatlichen Pflichtfachprüfung des 1. Staatsexamens erreichten im Jahr 2023 bundesweit 18,8 % der Kandidaten ein Prädikatsexamen.

Im 2. Staatsexamen lag der Anteil der Prädikatsexamina im selben Zeitraum bei 21,2 %.

Die Prädikatsquote ist also im Großen und Ganzen ähnlich hoch.

IV. Bekommt man aktuell auch ohne Prädikatsexamen gute Jobs als Jurist?

Ja. Gute Jobs für Juristen gibt es heute nicht nur mit Prädikatsexamen.

Natürlich bleiben gute Examensnoten wichtig. Vor allem Großkanzleien, Stellen in der Justiz oder Ministerien achten weiterhin stark auf die Note.

Aber der juristische Arbeitsmarkt ist inzwischen deutlich breiter geworden.

Juristen werden nicht nur als Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte gebraucht. Gute Berufschancen bestehen auch in Unternehmen, Verbänden, Versicherungen, Banken, Verwaltungen, Legal-Tech-Unternehmen, Compliance-Abteilungen, Datenschutzabteilungen oder im Personalbereich.

Gerade dort zählen neben der Examensnote auch Praxiserfahrung, Spezialisierung, wirtschaftliches Verständnis, Auftreten und die Fähigkeit, juristische Probleme verständlich und lösungsorientiert zu bearbeiten.

Hinzu kommt: Die Lage am Arbeitsmarkt für Juristen ist weiterhin solide. Die Bundesagentur für Arbeit bewertet die Beschäftigungslage für Juristen insgesamt positiv. Gleichzeitig weist der Deutsche Richterbund darauf hin, dass die Justiz wegen einer großen Pensionierungswelle bis 2030 verstärkt Nachwuchs braucht.

Das bedeutet: Ein Prädikatsexamen ist ein großer Vorteil, aber nicht die einzige Eintrittskarte in einen guten juristischen Beruf.

Wer kein Prädikat hat, sollte umso stärker an seinem Profil arbeiten: Praktische Erfahrung, ein klarer Schwerpunkt, gute Bewerbungsunterlagen und ein überzeugendes Auftreten können viel ausgleichen.

Auch eine Zusatzqualifikation, z.B. eine Promotion oder ein LL.M., können ein fehlendes Prädikat ausgleichen.

Warum solltest Du im Referendariat trotzdem ein Prädikatsexamen anstreben?

Auch wenn Du heute ohne Prädikatsexamen gute Jobs bekommen kannst, solltest Du das Prädikatsexamen trotzdem ernsthaft anstreben.

Warum? Weil es Deine berufliche Freiheit deutlich vergrößert.

Ein Prädikat ist nicht nur eine Note. Es ist ein starkes Signal an Deinen zukünftigen Arbeitgeber: Du kannst komplexe juristische Probleme unter Zeitdruck sauber lösen. Genau das ist für viele Arbeitgeber weiterhin ein starkes Auswahlkriterium.

Die wesentlichen Punkte:

  • Mit einem Prädikatsexamen hast Du deutlich mehr Auswahl bei Kanzleien, Justiz, Verwaltung und Unternehmen.
  • Du bist bei Bewerbungen weniger erklärungsbedürftig und wirst häufiger zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
  • Du hast bessere Chancen auf besonders begehrte Stellen, etwa in Großkanzleien, Ministerien oder der Justiz.
  • Du kannst in Gehaltsverhandlungen selbstbewusster auftreten.
  • Du hältst Dir mehr Wege offen, auch wenn Du Dich beruflich später noch einmal verändern möchtest.

Deshalb gilt Folgendes: Du brauchst nicht zwingend ein Prädikatsexamen, um einen guten juristischen Job zu bekommen.

Aber wenn Du die Chance hast, solltest Du es anstreben. Denn je besser Dein Examen ausfällt, desto größer wird später Deine berufliche Freiheit.

V. Fazit zu den Unterschieden zwischen 1. und 2. Examen

Im 1. Examen zeigst Du, dass Du juristische Strukturen verstanden hast. Im 2. Examen musst Du dieses Wissen unter Praxisbedingungen anwenden.

Für Deine Examensvorbereitung auf das 2. Staatsexamen bedeutet das: Materielles Recht bleibt die Grundlage. Im Assessorexamen kommen aber Prozessrecht, Formalien, Klausurtaktik und ein sauberes Zeitmanagement hinzu.

Genau deshalb solltest Du das Rechtsreferendariat nicht einfach mitlaufen lassen, sondern von Anfang an mit System vorbereiten.

Wenn Du Deine Examensvorbereitung für das 2. Staatsexamen strukturiert angehen möchtest, unterstützen Dich die Dozenten der Kraatz Group und der Assessor Akademie mit examensnaher Vorbereitung, individueller Analyse und klarer Klausurstrategie.

Auch renommierte Kanzleien wie u.a. Linklaters und Hengeler Mueller vertrauen bei der Referendarausbildung auf die Assessor Akademie. Das zeigt: Gute Vorbereitung im Referendariat ist nicht nur für das zweite Examen wichtig, sondern auch für den Einstieg in die spätere juristische Praxis.

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Dr. Robert König

Mitgeschäftsführender Gesellschafter des Jura Essentials Verlags (ein Unternehmen der Kraatz Group)

FAQ – Unterschiede zwischen 1. und 2. Staatsexamen Jura

1. Was ist der wesentliche Unterschied zwischen dem 1. und 2. Staatsexamen in Jura?

Der wesentliche Unterschied ist: Das 1. Staatsexamen prüft stärker Dein juristisches Grundlagenwissen. Das 2. Staatsexamen prüft stärker die praktische Anwendung im juristischen Beruf.

Im 1. Examen löst Du vor allem klassische Gutachtenklausuren. Im 2. Examen schreibst Du dagegen aus der Perspektive der Praxis: Urteil, Anklage, Beschluss, anwaltlicher Schriftsatz oder verwaltungsrechtliche Entscheidung.

Kurz gesagt: Im 1. Examen musst Du zeigen, dass Du Jura verstanden hast. Im 2. Examen musst Du zeigen, dass Du juristisch arbeiten kannst.

2. Was ist wichtiger, das 1. oder 2. Staatsexamen?

Beide Examina sind wichtig. Das 2. Staatsexamen hat für viele klassische juristische Berufe aber ein besonderes Gewicht, weil es näher an der späteren Berufspraxis liegt.

Gerade für Justiz, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft, Verwaltung und viele Unternehmen ist das 2. Staatsexamen besonders relevant.

Trotzdem solltest Du das 1. Staatsexamen nicht unterschätzen. Eine starke Note im 1. Examen kann Dir viele Türen öffnen, etwa für die Promotion, wissenschaftliche Mitarbeit als Nebenjob im Referendariat, Referendariatsstationen oder spätere Bewerbungen.

Am Ende zählt häufig das Gesamtbild aus beiden Examina.

3. Ist das 1. oder das 2. Staatsexamen schwieriger?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Beide Examina sind schwierig, aber auf unterschiedliche Weise.

Das 1. Staatsexamen empfinden viele als besonders belastend, weil die Stoffmenge enorm ist. Du musst Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht systematisch beherrschen und unbekannte Fälle im Gutachtenstil lösen.

Das 2. Staatsexamen ist praxisnäher, aber nicht automatisch leichter. Dort kommt es stärker auf Zeitmanagement, Aktenverständnis, prozessuales Denken und die richtige Darstellungsform an. Du musst nicht nur wissen, was rechtlich richtig ist, sondern auch wie ein Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Verwaltungsjurist praktisch arbeitet.

4. Ist man nach dem 1. Staatsexamen Jurist?

Ja, im allgemeinen Sprachgebrauch kannst Du Dich nach dem 1. Staatsexamen als Jurist bezeichnen. Du hast dann die universitäre juristische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.

Volljurist bist Du aber noch nicht. Volljurist wirst Du erst mit dem erfolgreichen 2. Staatsexamen. Erst dann hast Du die Befähigung zum Richteramt und kannst die klassischen volljuristischen Berufe ergreifen.

5. Was bringt das 2. Staatsexamen?

Das 2. Staatsexamen macht Dich zum Volljuristen. Es ist der Abschluss des Referendariats und eröffnet Dir den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen.

Mit dem 2. Staatsexamen kannst Du grundsätzlich Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Verwaltungsjurist oder Unternehmensjurist werden. Für den Beruf als Rechtsanwalt brauchst Du zusätzlich noch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Der große Vorteil des 2. Staatsexamens ist: Du zeigst nicht nur, dass Du Jura theoretisch beherrschst. Du zeigst, dass Du juristische Probleme praktisch bearbeiten kannst. Genau deshalb ist das 2. Staatsexamen für viele Arbeitgeber so wichtig.

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