- 17. April 2024
- Posted by: Dr. Robert König
- Categories: Sonstiges, Tipps fürs Studium

Hier geht es weiter zu Teil 1!
Du bist durchgefallen oder hast eine schlechter als erwartete Note bekommen? Dann hilft Dir vielleicht die Remonstration in Jura!
Tipps für perfektes Remonstrieren in Jura
In Teil 1 habe ich Dir erklärt, wie man Fehler in der Korrektur erkennt. In Teil 2 geht es nunmehr um die konkreten Fragen, wie man die Remonstration in Jura denn nun eigentlich schreibt. Habe hierbei auf jeden Fall, und das schicke ich hier voraus, immer auch die “Psyche” Deines Korrektors im Blick. Am anderen “Ende der Leitung” sitzt kein Roboter (hoffentlich zumindest so bald nicht :)), sondern ein Mensch. Vergiss das niemals. Je angenehmer Du ihm das Lesen und Durchdenken Deiner Remonstration machst, je besser wird Deine Remonstration in Jura ankommen und hoffentlich zum gewünschten Erfolg führen.
Aufbau der Remonstration (Klausur oder Hausarbeit)
Im Folgenden will ich den Aufbau einer Remonstration kurz skizzieren. Die Formulierungsbeispiele setze ich hierbei in kursiven Text.
Briefkopf
Oben links setzt Du zunächst Deine Adresse und oben rechts das Datum
Max Mustermann 00.00.2024
Musterstraße 1
11111 Musterstadt
Sodann, hier kann der erste Fehler unterlaufen, musst Du die Remonstration richtig adressieren. Je nach Universität ist die Remonstration entweder direkt beim betreffenden Lehrstuhl (der Regelfall) oder dem Prüfungsamt einzureichen:
Lehrstuhl XYZ
Musterstraße 2
11111 Musterstadt
Im Anschluss kommt die Überschrift des Remonstrationsschreibens. In der ersten Zeile solltest Du Deine Matrikelnummer angeben, damit der Professor Dich identifizieren kann. Wichtig ist es auch, Modul und Klausur genau zu bezeichnen.
Remonstration zur Matrikelnummer XYZ
Modul XYZ, Klausur vom 00.00.2024
Einleitung
Der nächste Fallstrick ist die Einleitung. Hier muss man den Professor sowie Korrekturassistenten korrekt anreden. Tippfehler beim Namen oder Titeln sind höchst peinlich. Sofern der Name des Korrektors nicht im Votum ersichtlich ist, schreibt man nur „Korrektor“ bzw. „Korrektorin“.
Sehr geehrte/r Frau/ Herr Prof. Dr. Muster, (ggf. LL.M.),
sehr geehrte/r Korrektor/in,
hiermit möchte ich die korrigierte Fassung meiner Klausur/Hausarbeit nochmaligen Korrektur zurückreichen. Ich halte die Bewertung für sachlich nicht gerechtfertigt und daher die Notenstufe für zu niedrig angesetzt:
(…)
Hauptteil
Im Hauptteil der Remonstration in Jura stellt man die Bewertungsfehler in chronologischer Reihenfolge dar (siehe hierzu Teil 1).
Dies sollte möglichst präzise erfolgen. Bewährt hat es sich, dass man zunächst in einem Satz unter Angabe der betreffenden Seite der Klausur oder Hausarbeit das vom Korrekturassistenten kritisierte Problem darstellt. Im Anschluss muss man dann diese Kritik entkräften. Wichtig ist es, seine eigenen Einwände gegen die Korrektur immer zu untermauern, sei es durch einen Literaturverweis (mit Fußnote!) oder einen Hinweis auf Anmerkungen des Professors aus der Prüfungsbesprechung.
Vom Stil her halte es höflich und sachlich. Schließlich bist Du auf das Wohlwollen des Professors angewiesen. Gegen seine Entscheidung stehen Dir dann keine Rechtsmittel zur Verfügung. Dein Professor ist quasi der „Herr des Remonstrationsverfahrens“. Dir muss klar sein, dass bei einer Remonstration die persönliche Komponente genauso wichtig ist, wie das Aufzeigen der Korrekturfehler. Diese Regel gilt überall, egal, an welcher juristischen Fakultät Du studierst. Egal, ob dies in Berlin, Potsdam, Greifswald, Halle (Saale), Leipzig, Jena, Frankfurt (Oder), Kiel, Hamburg, Göttingen, Hannover, Osnabrück, Münster, Bielefeld, Düsseldorf, Bochum, Köln, Bonn, Frankfurt am Main, Gießen, Marburg, Trier, Würzburg, Erlangen, Passau, München, Regensburg, Freiburg, Bremen, Heidelberg, Konstanz, Mainz, Mannheim, Tübingen oder Saarbrücken der Fall ist.
Schluss (Fazit)
In einem letzten Abschnitt fasst man noch einmal die wesentlichen Aussagen in einer Remonstration in Jura zusammen und endet mit einer freundlichen Schlussformel, die wie folgt lauten könnte:
Alles in allem (…)
Ich möchte Sie daher höflichst bitten, die festgesetzte Notenstufe nochmals einer kritischen und wohlwollenden Prüfung zu unterziehen.
Für eventuell erforderliche Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Umfang der Remonstration
Beschränke Dich auf das Wesentliche und vor allem rücke nur die Korrekturfehler in den Vordergrund. Auf diejenigen Stellen der Korrektur, die zurecht von Dir gemachte Fehler benennen, solltest Du nicht eingehen.
Als Richtwert für den Umfang einer Remonstration kann man sagen, dass diese drei Seiten im Normalfall nicht übersteigen sollte.
Persönliche Gründe
Sollte man persönliche Gründe (wie Krankheit usw.) in der Remonstration erwähnen? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Streng genommen sind persönliche Gründe in einer Remonstration sogar unzulässig. In der Praxis helfen persönliche Gründe aber oft weiter, denn die Professoren sind auch nur Menschen, die mitunter für die „Tränendrüse“ empfänglich sind. Manche persönlichen Aspekte kann man aber auch elegant einbringen, ohne diese explizit in den Vordergrund zu stellen. Z.B. kann man schon in der Überschrift in Klammern setzen, dass es sich schon um den Wiederholungsversuch gehandelt hat.
Mit Art. 3 GG zu einer besseren Benotung?
Viele Studenten schreiben in Remonstrationen, dass die eigene Arbeit im Vergleich zu denjenigen der Kommilitonen zu schlecht bewertet sei. Zwar ist Art. 3 I GG im Prüfungsrecht anerkannt, jedoch ist es sehr schwer, allein über eine Ungleichbehandlung eine bessere Note zu erlangen. Dafür sind die möglichen Faktoren, die zu einer besseren Note des Kommilitonen geführt haben, zu umfangreich. Außerdem müsste man dann zum Vergleich die Arbeit des anderen Kommilitonen einreichen.
Außerdem gilt auch im Prüfungsrecht der Grundsatz „keine Gleichheit im Unrecht“. Wenn der Kommilitone zu Unrecht zu gut bewertet wurde, hast Du keinen Anspruch auf eine bessere Note. Letztlich ist der Verweis auf Art. 3 I GG daher im Normalfall wenig erfolgversprechend.
Die bessere Alternative zur Remonstration
Mittels einer Remonstration kann man im Einzelfall ggf. eine nicht bestandene Klausur oder Hausarbeit noch retten und so an den betreffenden Schein gelangen.
Eine Dauerlösung sollte das Remonstrieren jedoch nicht werden. Ein gerade so bestandenes Staatsexamen ist auf dem Arbeitsmarkt wenig wert. Wichtiger ist daher eine gründliche Jura Examensvorbereitung.
Wichtiger als Remonstrieren ist es, die Gründe für die schlechten Prüfungsleistungen zu analysieren und zu beheben. Wenn Du also zum wiederholten Male durch eine Jura Prüfung gefallen bist, wende Dich gerne an unsere Experten von der Kraatz Group. Effektive Jura Nachhilfe, unser Jura Einzelrepetitorium wird Dich so vorbereiten, dass Du letztlich nicht mehr auf eine Remonstration in Jura angewiesen sein wirst.
Dein Jura Repetitorium der Akademie Kraatz steht Dir gerne zur Verfügung. Unsere hochqualifizierten Dozenten der Akademie Kraatz (1. Semester bis zur Vorbereitung auf das erste Jura Examen) und der Assessor Akademie (2. Examen) stehen Dir zur Seite, damit aus 3-4 Punkten später ein Jura Prädikatsexamen wird.
Egal, ob Du Dich auf Deine Jura Zwischenprüfung, Deinen Verbesserungsversuch, Deinen Wiederholungsversuch in Jura, Deinen Wiedereinstieg in Jura vorbereiten möchtest oder vor Deinem Letztversuch in Jura stehst, wir mit der Kraatz Group sind Dein verlässlicher Partner für Deine individuelle Prüfungsvorbereitung – und das seit über 20 Jahren. Melde Dich gerne bei uns für einen kostenlosen Probetermin.
Dr. Robert König
Mitgeschäftsführer Jura Essentials Verlag
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