Berlin: Freiversuch (Freischuss) im Staatsexamen Jura

Ziel Freischuss im Fachbereich Jura!

In diesem Artikel möchte ich Dir zunächst die formalen Voraussetzungen näherbringen, die Du in Berlin für Deinen Freiversuch im ersten Staatsexamen benötigst.

Anschließend werde ich Dir auch noch einige essenzielle Ratschläge mitgeben, damit Dein Freiversuch erfolgreich wird. Denn mit der richtigen Vorbereitung kannst Du auch schon im Freiversuch ein Prädikatsexamen schreiben.

Dieser Artikel richtet sich an sämtliche Jurastudenten aus Berlin, egal, ob Du an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Freien Universität Berlin oder der BSP Business & Law School studierst.

Freischuss Jura berlin

I. Sollte ich den Freiversuch im ersten Examen schreiben?

Falls Du noch unsicher bist, ob der Freiversuch die richtige Entscheidung für Dich ist, könnte unser ausführlicher Artikel „Sollte ich den Freiversuch wahrnehmen?“ hilfreich für Dich sein.

An dieser Stelle möchte ich Dir nur kurz die wichtigsten Vor- und Nachteile des Freiversuchs zusammenfassen:

1. Was sind die Vorteile des Freiversuchs?

  • Schneller Abschluss: Der Freiversuch ermöglicht es Dir, das Examen schneller zu absolvieren und Dich von anderen Juristen abzuheben.
  • Ohne Risiko: Du erhältst einen zusätzlichen Versuch, was bedeutet, dass Du ohne jedes Risiko in das Examen gehen kannst.
  • Entspannte Vorbereitung: Das Wissen, dass ein weiterer Versuch möglich ist, verringert Deine Prüfungsangst und bringt mehr Gelassenheit.
  • Statistisch gute Erfolgsquote: Laut offiziellen Zahlen bestehen über 85 % der Kandidaten den Freiversuch.
  • Möglichkeit der Notenverbesserung: Nur wenn Du den Freischuss schreibst und bestehst, kannst Du in Berlin den Verbesserungsversuch wahrnehmen, vgl. § 14 JAO Berlin. Falls Du Deinen „Normalversuch“ bestehst, kannst Du nicht noch einmal zwecks Notenverbesserung antreten.

2. Und was sind die Nachteile des Freiversuchs? Gibt es solche überhaupt?

  • Zusätzlicher Druck: Wenn Du Dich nicht richtig auf den Freiversuch vorbereitest, kann dies zu zusätzlichem Druck führen.
  • Möglicherweise unerwünschte Note: Wenn Du nur knapp bestehst, könnte die Note im ersten Versuch weniger zufriedenstellend ausfallen.

3. Was ist meine Einschätzung zum Freischuss Jura?

Der bedeutendste Vorteil des Freiversuchs ist es, dass Du einen zusätzlichen Versuch für das Staatsexamen erhältst, ohne jedes Risiko.

Falls Du den Freiversuch nicht bestehst, hast Du trotzdem noch reguläre Versuche (den Verbesserungsversuch im Fall des Bestehens und im Fall des Durchfallens den Normalversuch).

Alles in allem überwiegen aus meiner Sicht die Vorteile, sofern Du Dich auf den Freiversuch richtig vorbereitest (dazu mehr im Laufe des Artikels)! Letztlich kannst Du nur gewinnen, aber nicht verlieren!

II. Wann ist der Freischuss möglich im Bundesland Berlin?

Sehen wir uns nun zuerst die formalen Voraussetzungen an!

  • 13 JAO Berlin regelt den Freiversuch in Berlin. Im Folgenden möchte ich auf die zentralen Eckpunkte näher eingehen.

1. Grundsatz zur Frist: Studienzeit von maximal 8 Semestern ohne Unterbrechung

Die maßgebliche Vorschrift des § 13 Abs. 1 JAO Berlin hat den folgenden Wortlaut:

Frist Freischuss

Für den Freischuss musst Du Dich also grds. bis zum Abschluss des achten Fachsemesters zum Staatsexamen anmelden.

Beispiel zum Grundsatz nach § 13 I JAO Berlin

  • Meldung zum staatlichen Teil des ersten Examens im 8. Fachsemester
  • Ablegen des Freiversuchs im 9. Fachsemester

Tipp: Sofern Du Dein Studium zwischenzeitlich unterbrochen hast und nun wieder ins Jurastudium einsteigen willst, empfehle ich Dir folgenden Artikel: So gelingt Dein Wiedereinstieg ins Jurastudium

2. Wann kann sich die Meldefrist für den Freiversuch verlängern?

Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Deinen Freischuss weit nach hinten zu schieben! Dies ist alles in § 13 II JAO Berlin (Berliner Juristenausbildungsordnung) geregelt.

Die Gründe sind vielfältig und umfassen z.B. eine Erkrankung (Nr. 1) oder ein Auslandsstudium mit Leistungsnachweis (Nr. 4: Stichwort Erasmus).

Der wichtigste Verlängerungsgrund für Juristen im Land Berlin dürfte aber § 13 II Nr. 5 JAO Berlin sein. Hiernach kommt eine Meldefristverlängerung um ein Semester in Betracht, wenn Du den Schwerpunkt vollständig abgelegt hast.

Diese Regelung solltest Du im Blick haben, wenn es um die Frage geht, ob Du den Schwerpunkt vor oder nach dem staatlichen Teil des Staatsexamens absolvierst. Lies Dir hierzu gerne unseren ausführlichen Artikel durch: Der beste Zeitpunkt für den Schwerpunktbereich

3. Die einzelnen Möglichkeiten der Meldefristverlängerung im Detail

Sehen wir uns nun die einzelnen Tatbestände an, die zu einer Verlängerung der Meldefrist führen können:

a) § 13 II Nr. 1 JAO: Schwere Krankheit oder anderer schwerwiegender Grund

Ein solcher Grund liegt nach dem GJPA erst ab 4 Monaten vor. Die Studierfähigkeit muss aufgrund der Krankheit bzw. des anderen schwerwiegenden Grundes vollständig aufgehoben sein. Eine Beeinträchtigung reicht nicht aus.

b) § 13 II Nr. 2 JAO: Schwere Behinderung

Der Freischuss kann um bis zu 2 Semester verlängert werden, wenn eine schwere Behinderung vorliegt.

c) § 13 II Nr. 3 JAO: Mitgliedschaft in einem auf Gesetz beruhenden Gremium der Hochschule

Wichtig ist hier die Einschränkung, dass das Gremium auf einem Gesetz beruht. Beispielsweise ist der Fachschaftsrat im Gesetz vorgesehen, während studentische Vereinigungen wie Law & Legal es nicht sind.

  1. d) § 13 II Nr. 4 JAO: Auslandsstudium

Hier ist bei einem Semester Auslandsstudium eine Verlängerung um ein Semester und bei einem ganzen Jahr Auslandsstudium eine Verlängerung um zwei Semester möglich.

Wichtig ist, dass entsprechende Leistungsnachweise erforderlich sind. 

Tipp: Hier sollte man sich schon vor dem Auslandsaufenthalt mit dem GJPA in Verbindung setzen, damit die Leistungsnachweise im Ausland anerkannt werden.

e) § 13 II Nr. 5 JAO: Schwerpunkt

Der wichtigste Grund für eine Meldefristverlängerung ist die vollständig (!) absolvierte Schwerpunktbereichsprüfung.

Beispiel zur Berechnung der Meldefrist

  • Vollständige Ablegung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
  • Anmeldung zum 1. Staatsexamen im 9. Fachsemester
  • Ablegen des Freiversuchs im 10. Fachsemester

f) § 13 II Nr. 6 JAO: Mutterschutz

Für Mütter kann ein Semester Verlängerung beantragt werden.

g) § 13 II Nr. 7 JAO: Kinderbetreuung

Für die Betreuung eines Kleinkindes unter 3 Jahren kann (sowohl für Mütter als auch für Väter) ein weiteres Semester in Betracht kommen.

h) § 13 II Nr. 8 JAO: Internationaler Moot Court

Bei der Teilnahme an einem internationalen und fremdsprachlichen Moot Court kann ein Semester Meldefristverlängerung erreicht werden. Hierfür ist aber notwendig, dass die Vorbereitung des Moot Courts im Wesentlichen ein gesamtes Semester einnimmt.

Tipp: Spreche rechtzeitig mit dem Prüfungsamt, ob der von Dir geplante Moot Court anerkannt wird.

4. Leistungsnachweis (z.B. des Auslandsstudiums) oder sonstiger Nachweis (z.B. Attest) ist erforderlich

Für eine Meldefristverlängerung sind immer entsprechende Nachweise erforderlich.

Die Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin formuliert dies wie folgt: „Die jeweiligen Voraussetzungen für eine Meldefristverlängerung sind durch Einreichung aussagekräftiger, nachvollziehbarer und inhaltlich prüfbarer Belege nachzuweisen.“

Die meisten (Leistungs-)Nachweise bekommst Du i.d.R. vom Prüfungsbüro an Deiner Fakultät ausgestellt.

III. Dein Ansprechpartner: Gemeinsames juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)

Du bist Dir unsicher, ob für Dich eine Meldefristverlängerung in Betracht kommt oder ob Deine Nachweise korrekt sind?

Im Zweifel solltest Du immer mit dem GJPA Rücksprache halten, da dieses letztlich über Deinen Freiversuch sowie die Berechnung und Verlängerung der Meldefrist entscheidet.

Scheu Dich also nicht, anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Und keine Sorge: Die Mitarbeiter sind freundlich und wollen Dir helfen.

IV. Gute Jobs für Juristen (Justiz oder Großkanzlei) nur mit Prädikatsexamen?

Falls Du nach Deinem Referendariat und 2. Staatsexamen in Berlin als Volljurist arbeiten möchtest, bringt es Dir wenig, dass Du in manchen Bundesländern schon mit ca. 7,5 Punkten in der Justiz arbeiten kannst.

Die Notenanforderungen sind zwar auch in Berlin in den letzten Jahren gesunken, seine Traumstelle aussuchen kann man sich aber nach wie vor nur mit einem Prädikatsexamen.

Daher wollen wir Dich dabei unterstützen (mit den folgenden Ratschlägen, aber gerne auch im Einzelunterricht), dass Du Deinen Freiversuch möglichst mit einem Prädikatsexamen abschließt. Denn dann stehen Dir alle Türen offen.

V. Tipps & Ratschläge für den Freiversuch im 1. Staatsexamen

Damit der Freischuss von Erfolg gekrönt ist, muss er dezidiert vorbereitet werden. Du solltest Deinen Freiversuch wie den „Normalversuch“ angehen und nicht einfach „nur auf gut Glück“ mitschreiben.

Checkliste Examensvorbereitung

1. Plane Deinen Freiversuch schon frühzeitig im Jurastudium

Ein überdurchschnittlich schnelles Studium ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Du den Freiversuch ablegen kannst. Plane ihn daher so früh wie möglich! Am besten schon nach Abschluss Deines Grundstudiums.

Trödele nicht zu lange mit dem Hauptstudium und dem Schwerpunkt, sondern plane diese Studienabschnitte dezidiert.

Tipp: Lege Deine Pflichtpraktika schon am Anfang des Studiums ab. Reduziere eventuell notwendige Studentenjobs auf ein Minimum.

2. Du leidest unter Prüfungsangst?

Leidest Du unter Prüfungsangst oder hast Du mit Prokrastination zu kämpfen? Hast Du Konzentrationsprobleme oder noch nicht das zu Dir passende Lernsystem gefunden?

Dies sind alles Dinge, die zwar unter Studierenden (nicht nur im Jurastudium) häufig vorkommen. Aber keine Sorge! Sie sind mit der richtigen Hilfe gut in den Griff zu bekommen!

Diese individuellen „Baustellen” solltest Du im besten Fall bereits zu Beginn Deines Jurastudiums aktiv angehen. Du darfst sie auf keinen Fall erst in der Examensvorbereitung – oder noch schlimmer – kurz vor Beginn der Examensklausuren in Angriff nehmen.

3. Erstelle einen Examensplan (Lernplan)

Die Grundlage einer guten (und möglichst stressfreien!) Examensvorbereitung ist ein Examensplan über die gesamte Zeit. Für den Freischuss wirst Du häufig etwas weniger Zeit haben, als die mindestens 12 bis 18 Monate, die viele Jurastudierende für ihre Examensvorbereitung einplanen. Aber keine Sorge! Mit solidem Vorwissen ist sogar eine Examensvorbereitung in nur 6 bis 9 Monaten möglich!

Sehr gerne helfen Dir unsere erfahrenen Dozenten im Rahmen des Einzelunterrichts dabei, Deinen persönlichen Examensplan für Deinen Freiversuch zu erstellen.

4. Die richtigen Lernmaterialien entscheiden: Skripte und Examensklausuren

Gerade, wenn man für die Examensvorbereitung weniger Zeit hat als der Durchschnitt, ist es umso wichtiger, auf die „richtigen Pferde“ zu setzen.

Damit scheiden Lehrbücher schon aus Zeitgründen aus. Aber auch aus didaktischer Sicht sind diese nicht zu empfehlen, da sie in der Regel nicht klausurorientiert (sondern wissenschaftlich) aufgebaut sind. Daher solltest Du auf prägnante Skripte setzen. Denn diese sind nicht „wissenschaftlich“, sondern enthalten genau das, was Du für Deine Klausur benötigst.

Vor allem zum Wiederholen (kein Examensplan ohne Wiederholung!) eignen sich zudem auch selbst geschriebene Karteikarten.

Die zweite Säule einer guten Examensvorbereitung ist die Klausurpraxis. Das ausreichende Schreiben von Übungsklausuren ist absolut elementar.

Denn mache Dir Folgendes bewusst: Im Staatsexamen geht es nicht darum, lediglich Wissen zu reproduzieren, wie in einem Multiple-Choice-Test. Vielmehr musst Du das erlernte juristische Wissen auf einen unbekannten Sachverhalt anwenden. Dies lernst Du nur, indem Du möglichst viele Übungsklausuren auf Examensniveau schreibst (und diese Dir dann von einem qualifizierten Juristen anschließend korrigieren lässt). Die Klausurpraxis ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Examensvorbereitung.

5. Der Erfolg fängt in Deinem Kopf an

Der Erfolg in der Examensvorbereitung beginnt in Deinem Kopf und hängt auch von Deiner inneren Einstellung und Deiner mentalen Stärke ab. Die Examensvorbereitung ist kein Sprint, sondern ein Ultramarathon. Eine optimistische Grundhaltung hilft Dir dabei, diese zu überstehen.

Auch, wenn Du einmal Rückschläge erlebst – was jedem in der Examensvorbereitung (mich eingeschlossen) passiert ist – hilft Dir Dein Mindset dabei, hieran zu wachsen. Fehler sind nicht schlimm. Du musst Fehler machen. Fehler und auch Übungsklausuren mit 2-3 Punkten gehören zum Lernprozess dazu. Fehler, die Du jetzt machst, unterlaufen Dir im Examen nicht mehr.

Der Weg mag steinig sein, aber durch kontinuierliches Dranbleiben, Hartnäckigkeit und den Glauben an Dich selbst wirst Du am Ende erfolgreich sein.

Lesetipp: Wenn Du aus erster Hand erfahren möchtest, wie ein Prädikatsjurist seine Examensvorbereitung sehr erfolgreich bewältigt hat, lies Dir gerne das Interview mit unserem Dozenten Thomas Bonerath durch: Prädikatsjurist – meine Jura Examensvorbereitung.

6. Professionelle Hilfe ist nur einen Klick entfernt

Die besten Chancen auf einen erfolgreichen Freiversuch hast Du mit erfahrenen Dozenten an Deiner Seite, die Dir den Weg aufzeigen. Unsere Dozenten sind nicht nur allesamt Prädikatsjuristinnen und -juristen, sondern verfügen teilweise sogar über Prüfererfahrung am JPA.

Egal, ob in der Kleingruppe oder im Einzelunterricht – unser Ziel ist Dein Prädikatssexamen.

Buche jetzt Dein kostenloses Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Dich.

Dr. Robert König

Mitgeschäftsführender Gesellschafter des Jura Essentials Verlags (ein Unternehmen der Kraatz Group)

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