Juristischer Vorbereitungsdienst: Bewerbung, Wartezeit & Ablauf

Das 1. Staatsexamen ist geschafft – das Referendariat steht an!

Herzlichen Glückwunsch! Du hast das erste Staatsexamen erfolgreich gemeistert und stehst nun vor einem neuen Kapitel in Deiner juristischen Ausbildung – dem Jura-Referendariat.

Diese interessante Phase Deines Lebens bringt viele Herausforderungen mit sich – aber auch Chancen. In diesem Blogbeitrag möchte ich Dir zunächst den Ablauf des Referendariats näherbringen, damit Du weißt, was auf Dich zukommt.

Ablauf Referendariat Jura

I. Beginn des Vorbereitungsdienstes: Bewerbung & Wartezeit

1. Wie bewerbe ich mich auf das Rechtsreferendariat?

Die Anmeldung zum juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt über das jeweils zuständige Oberlandesgericht (OLG), das dann auch später Deine Ausbildungsbehörde ist.

In Nordrhein-Westfalen sind dies etwa die OLG-Bezirke Düsseldorf, Köln sowie Hamm. In Berlin das Kammergericht (hier hat das OLG aus historischen Gründen einen anderen Namen).

Neben dem eigentlichen Bewerbungsformular sind verschiedene Nachweise einzureichen – unter anderem eine beglaubigte Kopie des ersten Examenszeugnisses, ein tabellarischer Lebenslauf sowie ein aktuelles Führungszeugnis.

2. Wie lange ist die Wartezeit?

Die Wartezeit auf das Rechtsreferendariat hängt stark vom Bundesland, dem OLG-Bezirk und Deinem Abschneiden im ersten Examen ab. Diese kann sogar über ein Jahr betragen (Berlin). Häufig musst Du aber jenseits dieses Extrems mit mehreren Monaten rechnen.

Die meisten Oberlandesgerichte veröffentlichen die aktuellen Wartezeiten auf ihrer Website oder nennen sie auf Anfrage per E-Mail/Telefon.

3. Wann sind die Einstellungstermine?

Die Einstellungstermine variieren je nach Bundesland. Es gibt jedoch mehrere Einstellungstermine im Jahr. Genauere Informationen erhältst Du auf der Internetseite der jeweiligen Ausbildungsbehörde, d.h. der Referendariatsabteilung beim Oberlandesgericht.

4. Was beeinflusst die Wartezeit?

Hier sind die häufigsten Einflussfaktoren auf die Wartezeit:

Einflussfaktor

Beschreibung

Auswirkungen auf Wartezeit

Examensnote

Prädikatsexamen (vollbefriedigend oder besser) vs. „ausreichend“

Prädikat = schnellere Aufnahme
„ausreichend“ = längere Wartezeit

Wunsch-OLG / Region

Großstädte (z. B. Berlin, Köln, München) vs. ländliche Bezirke (z. B. Zweibrücken, Greifswald)

Großstädte = höhere Nachfrage, längere Wartezeit
Ländliche Bezirke = schnellerer Zugang

Flexibilität beim Wunschbezirk

Mehrere OLG-Bezirke angeben oder Zuweisung nach Bedarf erlauben

Höhere Flexibilität führt zu schnellerer Berücksichtigung

Einstellungsmonate

Referendariatsbeginn mehrmals im Jahr

Hohe Bewerberzahl zu einem Termin kann Wartezeit verlängern

4. Wie kann ich die Wartezeit sinnvoll nutzen?

Es gibt viele Möglichkeiten, die Wartezeit sinnvoll zu nützen:

  • Fachliche Vorbereitung: Wiederhole die Basics im materiellen Zivilrecht und Zivilprozessrecht – das hilft später enorm in der Zivilstation, Deiner ersten Station. Besorg Dir Referendar-Skripte für die erste Station, v. a. die zivilrechtliche Urteilsklausur.
  • Persönliche Weiterentwicklung: Du kannst die Wartezeit sinnvoll mit Praktika in Kanzleien oder Behörden im In- oder Ausland nutzen, um praktische Einblicke zu gewinnen. Alternativ bieten sich vergütete Tätigkeiten wie wissenschaftliche Mitarbeit an einem Lehrstuhl oder in einer Kanzlei sowie Jobs als Korrekturassistent oder Repetitor an.
  • Self-Care & Ausgleich: Nutze die freie Zeit vor dem Referendariat für Reisen, Sprachreisen oder Bildungsurlaub und achte dabei bewusst auf Deine mentale Gesundheit.

II. Tipps für angehende Juristen zur Vorbereitung auf das Referendariat

Der Übergang vom Studium ins Referendariat erfordert eine strategische Vorbereitung:

  • Direkter Einstieg: Es empfiehlt sich, unmittelbar nach dem 1. Examen ins Referendariat zu starten, um den Lernschwung zu nutzen.
  • Kontinuität: Auch bei Wartezeiten (z. B. in Berlin) oder während eines LL.M.-Studiums oder einer Promotion sollte man das materielle Recht regelmäßig auffrischen.
  • Materialien weiterverwenden: Die Lehrbücher und Skripten aus dem ersten Examen bleiben relevant und sollten nicht weggelegt werden.

III. Wie ist der Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes?

Im Referendariat durchläuft man eine praktische Ausbildung in der jeweiligen Station. Daneben findet noch eine theoretische Ausbildung in der begleitenden Arbeitsgemeinschaft statt.

1. Die Stationen

Im juristischen Referendariat durchläuft man verschiedene Stationen, um praktische Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen des Rechts zu sammeln. Zu Beginn jeder Station (mit Ausnahme der Wahlstation) gibt es in der Regel einen Einführungslehrgang, bevor man mit der praktischen Arbeit in der Ausbildungsstelle beginnt. Hier sind die typischen Stationen im juristischen Referendariat in Deutschland in der Übersicht:

Station

Einsatzort

Typische Tätigkeiten / Inhalte

Zivilrechtsstation

Amts- oder Landgericht

Arbeit an echten Akten, Verfassen von Schriftsätzen, Einblick in Gerichtsverfahren

StA-Station

Staatsanwaltschaft

Verfassen staatsanwaltschaftlicher Abschlussverfügungen, Sitzungsvertretungen: Staatsanwalt bei kleineren Strafsachen

Verwaltungsstation

Verwaltungsbehörde oder Verwaltungsgericht

Mitarbeit bei Verwaltungsentscheidungen, häufig Wahlmöglichkeit der Behörde (z. B. Ministerium)

Anwaltsstation

Kanzlei

Praxis in einer Kanzlei, idealerweise mit Schwerpunkt auf die eigene Interessensrichtung (Achtung: Tauchen nicht vergessen!)

Schriftliche Staatsprüfung

 

Klausuren im ZR, StR und ÖR

Wahlstation

Frei wählbar, auch international möglich

Individuelle Wahl, z. B. Auslandsaufenthalt, Großkanzlei, Botschaft

Mündliche Prüfung

 

Aktenvortrag sowie mündliche Prüfung im ZR, StR und ÖR

2. Studium der Verwaltungswissenschaften in Speyer

Die sog. Station in Speyer während des juristischen Referendariats (oft auch als „Speyer-Semester“ bezeichnet) ist ein dreimonatiges verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Es kann im Rahmen der Verwaltungsstation (in einigen Bundesländern auch im Ausbildungsabschnitt Anwalts- oder Wahlstation möglich) absolviert werden und zählt als reguläre Pflichtstation.

3. Die Arbeitsgemeinschaft

Im Referendariat sind AGs eine verpflichtende Komponente, die parallel zu den einzelnen Stationen (Zivil-, Straf-, Verwaltungsrecht usw.) stattfinden. Diese AGs dienen der Vertiefung und Wiederholung des prüfungsrelevanten Wissens. Sie sollen daher auf die Examensklausuren vorbereiten. Die Qualität der Arbeitsgemeinschaften ist leider sehr durchwachsen und hängt maßgeblich vom jeweiligen AG-Leiter ab. Qualitative Lernmaterialien (wie umfassende Skripte) gibt es in der Regel nicht. Die ausgeteilten Ausbildungsskripte sind oftmals nur dünne Heftchen, die z.B. nur das Rubrum eines Zivilurteils erläutern.

Letztlich muss man auch im Referendariat – wie auch schon im Jurastudium – von Anfang an selbst dafür sorgen, dass man sich auf das zweite Staatsexamen richtig vorbereitet. Abhilfe schaffen hier die eigene Lerngruppe und private Repetitorien.

4. Wie wichtig sind die Noten in der Station?

Stationszeugnisse haben aufgrund fehlender Vergleichbarkeit meist keinen verlässlichen Aussagewert, da Ausbilder sehr unterschiedlich bewerten oder die Zeugnisse sogar von den Referendaren selbst verfasst werden können. Dennoch liegen diese Zeugnisse den Prüfern der mündlichen Prüfung vor und beeinflussen psychologisch den Gesamteindruck, wobei durchweg positive Bewertungen vorteilhaft wirken.

Formal können Stationszeugnisse die Gesamtnote des Zweiten Staatsexamens beeinflussen, da die Prüfer in der mündlichen Prüfung von der rechnerischen Note abweichen dürfen, wenn der Gesamteindruck dies rechtfertigt (§ 5d Abs. 4 Satz 1 DRiG). Dieser Einschätzungsspielraum ist jedoch nicht durch feste Regeln geregelt, sodass gute Zeugnisse z.B. den Notenunterschied zwischen 8,9 und 9,0 ausmachen können.

Wie Ihr gegen schlechte Stationszeugnisse (z.B. im Fall eines fiesen Ausbilders) vorgehen könnt, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

4. Und die AG-Zeugnisse?

Die Noten in den AGs sind hingegen völlig irrelevant. Hier verhält es sich wie mit den Noten im Jurastudium. Es interessiert niemanden, ob Du z.B. in den Großen Scheinen nur zweistellige Klausuren hattest, wenn Du dann später im Examen nur ein Ausreichend hast. Auch ist jedem potenziellen Arbeitgeber bewusst, dass bei den Klausuren in den AGs oft geschummelt wird, was das Zeug hält. In Berlin z.B. darf man diese mittlerweile sogar zu Hause schreiben.

Letztlich ist es wie im Studium: Nur die zweite juristische Staatsprüfung zählt!

Tipp: Nutze die AG-Klausuren als Übung und schreibe diese ohne Hilfsmittel. Dieses Klausurtraining wird Dir später helfen, ein besseres Assessorexamen zu schreiben.

IV. Die wichtigsten Unterschiede zwischen 1. und 2. Examen

1. Das materielle Recht muss auch im 2. Examen sitzen

Oft werden die Unterschiede zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen überschätzt. Unser erfahrener Dozent Dr. Mengler betont im Interview:

„Der Schwerpunkt bleibt fast immer der materiellrechtliche Teil, auch im zweiten Examen.“

Faktisch kommen im 2. Examen insbesondere prozessuale und formale Aspekte hinzu. Außerdem steht den Kandidaten ein Kommentar zur Verfügung – beispielsweise der Fischer im Strafrecht – was einerseits hilfreich, andererseits aber auch zeitintensiv sein kann. Und Zeit hat man wenig in der Klausur.

Wer sich nicht gut im materiellen Recht auskennt, kann durch das Nachschlagen im Kommentar kostbare Zeit verlieren. Deshalb gilt:

  • Das materielle Recht muss sitzen.
  • Der Umgang mit dem Kommentar sollte effizient geübt sein.
  • Priorität hat es, die Klausur vollständig zu bearbeiten, insbesondere den praktischen Teil, der oft von Praktikern korrigiert wird.
  • Zeitmanagement ist entscheidend, um die Klausur in fünf Stunden zu schaffen.

2. Übersicht über die wesentlichen Unterschiede

Unterschied

1. Staatsexamen

2. Staatsexamen

Schwerpunkt

Materielles Recht

Materielles Recht mit stärkerem Fokus auf Prozessrecht und Formales

Verfügbare Hilfsmittel

Nur Gesetze, keine Kommentare erlaubt

Kommentar (z.B. Fischer) erlaubt, aber effizient nutzen

Klausurzeit

5 Stunden

5 Stunden

Korrektur

V.a. wissenschaftliche Prüfer

V.a. Praktiker mit Fokus auf praktischer Relevanz

Art der Klausuren

Prüfung des juristischen Wissens

Praxisnahe Fälle, „Rennfahrer-Klausuren“ mit Zeitdruck

 

Lesetipp: Auch zur Vorbereitung auf das zweite Examen haben wir viele hilfreiche Artikel auf unserem Blog. Die wichtigsten verlinke ich Dir an dieser Stelle:

3. Welches Staatsexamen ist schwieriger?

Diese Frage ist sehr individuell. Ich persönlich sehe das erste Staatsexamen als umfangreicher und vom Stoff her schwieriger an, da hier viele Grundlagen gelegt werden.

Wichtig ist: Beide Prüfungen gehören zu den schwierigsten akademischen Prüfungen in Deutschland. Wer beide besteht, hat eine herausragende Leistung erbracht.

V. Fazit: Mit Mut und Struktur zum erfolgreichen Referendariat

Ihr habt das erste Staatsexamen erfolgreich hinter Euch gebracht – ein großer Meilenstein auf Eurem juristischen Weg! Das Referendariat ist die nächste aufregende Etappe, in der Ihr neue Erfahrungen sammelt. Ja, es wird auch einige Herausforderungen geben – von Wartezeiten über die vielfältigen Stationen und Ausbilder bis hin zur intensiven Examensvorbereitung. Doch mit einer klaren Strategie, kontinuierlichem Lernen und der richtigen Einstellung werdet Ihr am Ende das zweite Staatsexamen in der Tasche haben.

Bleibt fokussiert, glaubt an Euch und geht mit Zuversicht voran – das Referendariat ist nicht nur eine Prüfung, sondern auch eine große Chance, persönlich und fachlich weiter zu wachsen.

Gerne helfen unsere erfahrenen Dozenten der Assessor Akademie Euch dabei.

Hendrik Heinze

Geschäftsführer Assessor Akademie & Jura Essentials Verlag

VI. FAQ zum juristischen Vorbereitungsdienst

1. Wie lange dauert das Rechtsreferendariat?

Zwei Jahre. Das ist gesetzlich bundesweit festgelegt, siehe § 5b Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG).

2. Was ist die Berufsbezeichnung und Rechtsstellung der Referendare?

Rechtsreferendare befinden sich in den meisten Bundesländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Ihre offizielle Bezeichnung lautet „Rechtsreferendar/in“. Abgekürzt wird dies mit Ref. jur.

Es gibt jedoch Ausnahmen: In Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Thüringen erfolgt die Einstellung als Beamte auf Widerruf. In Sachsen können Rechtsreferendare zwischen dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wählen.

3. Kann ich als Referendar immatrikuliert bleiben?

In der Regel werden Jurastudierende nach bestandener Prüfung automatisch vonseiten der Unis ausgeschrieben und sind im folgenden Semester nicht mehr für den Studiengang eingeschrieben.

Ob eine Immatrikulation für ein Zweitstudium während des Referendariats erlaubt ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In manchen Ländern, etwa NRW, genügt eine Anzeige, sofern keine Beeinträchtigung des Referendariats vorliegt. In anderen, wie Hessen, ist eine Genehmigung erforderlich. Eine parallele Immatrikulation kann untersagt werden, wenn sie mit den Anforderungen des Referendariats kollidiert.

4. Kann ich im Referendariat einen Studentenausweis erhalten?

Einen Studentenausweis erhältst Du nur, solange Du an einer Hochschule immatrikuliert bist. Nach dem Abschluss Deines Jurastudiums wirst Du in der Regel automatisch exmatrikuliert (siehe Frage 3) – außer Du bist weiterhin in einem anderen Studiengang eingeschrieben.

5. Was bedeutet Unterhaltsbeihilfe?

Die Unterhaltsbeihilfe stellt kein Gehalt im klassischen Sinne dar. Während ein Gehalt als Vergütung für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird, dient die Unterhaltsbeihilfe allein der finanziellen Absicherung von Rechtsreferendaren während ihrer Ausbildung. Sie hat den Charakter einer staatlichen Unterstützungsleistung und soll sicherstellen, dass sich Referendare voll auf ihre Ausbildung konzentrieren können, ohne einer entgeltlichen Tätigkeit nachgehen zu müssen. Anders als ein reguläres Gehalt kann die Unterhaltsbeihilfe bei Nebeneinkünften gekürzt werden und fällt nicht unter die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes.

6. Darf ich als Referendar eine Nebentätigkeit haben?

Da die Unterhaltsbeihilfe nicht sehr hoch ist (manche reden sogar von Hungerlohn), nehmen viele Rechtsreferendare einen Nebenjob auf. Je nach Bundesland ist dieser zumindest anzeigepflichtig, in vielen Fällen jedoch auch genehmigungspflichtig.

In einigen Ländern darf die Nebentätigkeit zudem einen bestimmten zeitlichen Umfang nicht überschreiten. Die konkreten Vorgaben unterscheiden sich zum Teil erheblich. Einheitlich ist jedoch: Die dienstlichen Belange haben stets Vorrang und dürfen durch die Nebentätigkeit in keiner Weise beeinträchtigt werden.

7. Welche Nebentätigkeiten bieten sich an?

Im juristischen Referendariat sind Zeit und Energie begrenzt. Daher eignen sich besonders flexible, juristisch relevante oder wenig zeitintensive Nebenjobs. 

Zum Nebenjob haben wir einen eigenen Artikel verfasst, den ich Dir verlinke: Die beste Nebentätigkeit im Referendariat.

8. Für wen eignet sich das Speyer-Semester?

Es adressiert vor allem Referendare, die Interesse an öffentlicher Verwaltung haben.

9. Ist ein Referendariat in Teilzeit möglich?

Ja, ein Jura-Referendariat in Teilzeit ist grds. möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. Die Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren, wurde in den letzten Jahren in vielen Bundesländern eingeführt, meist aus familienpolitischen Gründen oder aufgrund einer Schwerbehinderung.

10. Wo erhalte ich Informationen zum Referendariat in Niedersachsen?

Informationen zum Referendariat in Niedersachsen erhältst Du über das Niedersächsische Landesjustizportal.

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