Infos zum integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Studium Rechtswissenschaft (Jura)

Was ist ein integrierter Bachelor?

LL.B. steht für „legum bakkalaureus“, was aus dem Lateinischen übersetzt „Bachelor der Rechte“ heißt.
Der Bachelor of Laws ist ein berufsqualifizierender Abschluss, den Du, sofern Deine Hochschule ihn anbietet, nach einem dreijährigen Studium der Rechtswissenschaften erhältst. Obwohl er in Deutschland nicht für die volljuristischen Berufe (z.B. Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt) qualifiziert, eröffnet er dennoch zahlreiche interessante Karrieremöglichkeiten im In- und Ausland. Du kannst mit dem Bachelor z.B. in der Unternehmens- oder Steuerberatung arbeiten.
Integriert bedeutet in diesem Kontext, dass der Bachelorabschluss Teil des klassischen Jurastudiums mit dem Abschluss „Erstes Staatsexamen“ (Studiengang Rechtswissenschaft) ist.

I. Voraussetzungen für den LL.B.

In der Regel wird der integrierte Bachelorabschluss verliehen, sobald man alle universitären Prüfungsleistungen bis zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (also die Zwischenprüfung und die Großen Scheine) sowie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden hat. An den meisten Universitäten kommt durch den Bachelor also keine zusätzliche Arbeit auf Euch zu. An manchen Fakultäten muss man noch ein paar Kleinigkeiten (wie eine zusätzliche wirtschaftliche Klausur o. Ä.) ableisten, was aber nicht sonderlich viel Zeit in Anspruch nimmt.

Die genauen Anforderungen und Modalitäten (wie die Berechnung der Bachelornote usw.) können jedoch je nach Bundesland und Fakultät variieren. Hier sollte man von Anfang des Jurastudiums an die betreffende Prüfungsordnung lesen.

II. Wesentliche Unterschiede der Studiengänge Bachelorgrad und Staatsexamen

Es bestehen einige Unterschiede zwischen dem LL.B. und dem 1. Staatsexamen Jura:

1. Bachelor erwerben nach kürzerer Studiendauer

Der Bachelor hat an den meisten Fakultäten eine Regelstudienzeit von 3 Jahren, während es beim Staatsexamen 5 Jahre Regelstudienzeit sind. Die durchschnittliche Studienzeit liegt häufig darüber.

2. Beim integrierten Jura-Bachelor werden sämtliche Leistungen des Jurastudiums berücksichtigt

Der integrierte Bachelorgrad berücksichtigt Deine Studienleistungen im Jurastudium. Für das Staatsexamen zählen nur der universitäre Schwerpunkt sowie der staatliche Teil der ersten juristischen Prüfung. D.h., dass die sonstigen Studienleistungen im Grundstudium und Hauptstudium quasi „umsonst“ sind.

3. Nachteil: Die klassischen juristischen Berufe sind nicht möglich

Mit dem Bachelor kannst Du keine klassischen juristischen Berufe (v.a. Anwalt, Richter, Staatsanwalt) ausüben. Dies geht nur nach dem 2. Staatsexamen, d.h. nach Abschluss des Jurastudiums und des Referendariats.

III. Vorteile & Nutzen eines integrierten Bachelors für Studierende

1. Bei Studienabbruch vor der juristischen staatlichen Pflichtfachprüfung

Der größte Vorteil liegt darin, dass Jurastudenten, welche die Erste juristische Prüfung final nicht bestehen, mit dem LL.B. einen Abschluss in der Tasche haben. Andernfalls stünden sie nach Jahren des Studiums ohne jeglichen Abschluss dar. Dies sind immerhin ca. 5 % aller Jurastudenten, die nach mehreren Versuchen am Staatsexamen endgültig scheitern.

Weiterhin darf man nicht vergessen, dass einige Studenten das Studium auch vor dem Examen schon abbrechen. Eine Untersuchung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung aus dem Jahr 2017 zu den „Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura“ ergab, dass die Studienabbruchquote der Studienanfängerjahrgänge 2007 bis 2009 24 % betrug. Dabei brachen die Jurastudierenden im Durchschnitt ihr Studium erst im siebten Semester ab. 
Auch für diese Studenten, die sich gegen das Jurastudium entscheiden, bringt der LL.B. viele Vorteile, denn er ist auf 6 Semester ausgelegt. Wenn sie das Studium erst nach dem Abschluss des LL.B. beenden, haben sie bereits einen Abschluss in der Tasche und müssen nicht wieder von null anfangen. Auf den Bachelor kann man dann einen Master im Recht (z.B. Wirtschaftsrecht) oder in einer anderen Fachrichtung (z.B. BWL) draufsetzen.

Hinweis: Es sollte gar nicht erst zum endgültigen Nichtbestehen kommen. Spätestens nach dem erstmaligen Durchfallen sollte man sich professionelle Hilfe holen. Dies kann am besten im Rahmen des effektiven Jura Einzelunterrichts erfolgen. Unsere erfahrenen Dozenten unterstützen Dich sehr gerne bei Deinem Zweitversuch oder Deinem Letztversuch. Nimm gerne Kontakt mit uns auf.

2. Für alle übrigen Jurastudierenden

Und auch für den größten Teil aller Jurastudenten, die nach Jahren des Lernens das Staatsexamen abschließen, bringt der Bachelor of Laws viele Vorteile mit sich.

a) Weniger psychischer Druck

Durch die Implementierung des Bachelor-Studiengangs wird der psychische Druck aus der Examensvorbereitung ein Stück weit genommen. Das Staatsexamen ist nicht mehr eine „Alles-oder-Nichts“-Situation.

b) Wichtiger Etappensieg

Auch stellt der Bachelor einen wichtigen Etappensieg auf dem Weg zum Staatsexamen dar. Ein Abschluss, mit dem man schon arbeiten kann, motiviert enorm.
Der Bachelorabschluss bedeutet auch, dass alle Studienleistungen, die Studierende während des Studiums erbracht haben, zählen. Dies hat den positiven Effekt, dass Jurastudierende gleichmäßiger lernen müssen. Oftmals werden bestimmte Inhalte erst in der Vorbereitung auf das Staatsexamen vertieft, was zu einer Überforderung durch die große Menge an Stoff führt. So besteht auch ein Anreiz für die Studierenden, sich bereits während des Studiums mit der Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte zu beschäftigen.

Das war früher häufig anders. Die Mehrzahl meiner Kommilitonen (mich eingeschlossen) haben erst im Repetitorium mit dem konsequenten Lernen angefangen, was die Examensvorbereitung nicht erleichtert hat.

c) Eigene Leistungen werden honoriert

Des Weiteren erbringen die Jurastudenten während ihres im Durchschnitt 5 Jahre dauernden Jurastudiums Leistungen, welche diejenigen eines Bachelor-Abschlusses in anderen Studiengängen in der Regel sogar deutlich überschreiten. Ein Bachelorabschluss honoriert diese Leistungen angemessen.

Schließlich entsprechen die für den Bachelor notwendigen Leistungen im Wesentlichen denjenigen, die Du ohnehin im Studiengang mit Abschluss “Erste juristische Prüfung” erbringen musst. Oft ist die Verleihung des Bachelorgrades ja daran geknüpft, dass Du die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung erfüllst. Dadurch hast Du also einen mehr als überschaubaren zusätzlichen Aufwand.

IV. Unterschiede zwischen Jurastudium und reinem Bachelorstudiengang (z.B. Wirtschaftsrecht)

Es gibt auch reine Bachelor-Studiengänge im Wirtschaftsrecht, die sich an Wirtschaftsjuristen richten. Beim integrierten Abschluss wird das Bachelor-Studium vollständig in das traditionelle Jurastudium eingebunden. Diese Integration ermöglicht es Dir frei zu entscheiden, ob Du nur den Bachelor-Abschluss erlangen oder auch das Erste Staatsexamen ablegen möchtest.

Selbst, wenn Du Dich später entscheidest, doch lieber Wirtschaftsjurist zu werden, kannst Du nach dem LL.B. einen entsprechenden Master machen. Alles in allem ist der integrierte Bachelor daher für jeden an den Rechtswissenschaften interessierten Abiturienten aus meiner Sicht die erste Wahl.

Hinweis: Auch, wenn Du eine Laufbahn im Wirtschaftsrecht einschlagen solltest, unterstützen Dich unsere erfahrenen Dozenten sehr gerne!

V. Berufsaussichten für Absolventen des integrierten Jura-Bachelors

Mit dem Bachelorgrad stehen Dir einige berufliche Optionen offen. Du kannst Dich entweder mit einem Masterstudium (auch fachfremd, z.B. in BWL) weiterqualifizieren oder direkt ins Arbeitsleben starten.

Mögliche Tätigkeitsbereiche für Juristen mit LL.B. umfassen insbesondere:

  • Beratungen (Unternehmensberatungen/Steuerberatungen)
  • Arbeit in Unternehmen (z.B. Rechtsabteilung oder auch Compliance)
  • Regulierung von Schadensfällen und Gestaltung von Verträgen bei Versicherungen
  • Journalismus
  • Verlagstätigkeiten in juristischen Verlagen (wie dem Jura Essentials Verlag)
  • Öffentlicher Dienst (insbesondere Sachbearbeiter in der öffentlichen Verwaltung)
  • Verbände

Hinweis: Es ist übrigens auch möglich, mit dem Bachelor of Laws direkt ins Berufsleben zu starten und dann auch noch ein Masterstudium in Teilzeit zu absolvieren. Wenn Dich dies interessiert, lies Dir gerne unseren Artikel zum LL.M. in Deutschland durch.

VI. Ist man mit einem LL.B. ein Jurist?

Ein Jurist ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch derjenige, der ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität abgeschlossen hat. Das umfasst neben den Absolventen des Staatsexamens, denen dann häufig der Titel Diplom Jurist verliehen wird, auch die Absolventen mit einem LL.B. oder LL.M. Hingegen dürfen sich nur Absolventen mit 1. und 2. Staatsexamen Volljuristen nennen.

VII. Welche Unis bieten den zusätzlichen Abschluss an?

Die erste Uni deutschlandweit, die den Doppelabschluss 2013 eingeführt hatte, war die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt-Oder. Mittlerweile sind viele weitere Universitäten hinzugekommen, zu denen u.a. die Universitäten Potsdam, Mannheim, in Rheinland-Pfalz die Universität Trier sowie die Freie Universität Berlin zählen.
Die Privathochschulen Bucerius Law School in Hamburg, die EBS in Wiesbaden und die ESP in Berlin bieten seit einigen Jahren ebenfalls einen Bachelorabschluss an.

Bisher waren es primär einzelne Universitäten, die den Bachelorabschluss in Eigenregie eingeführt haben.

VIII. Ist die bundesweite Einführung des integrierten Bachelors im Jura Studium geplant?

Da Bildung Ländersache ist (vgl. Art. 30, 70 GG), kann keine bundesweite, einheitliche Einführung beschlossen werden. Aber auch die Anzahl der Bundesländer, die beide Abschlüsse anbieten, nimmt jedoch immer mehr zu.

Das Saarland (Universität Saarbrücken) und Rheinland-Pfalz (Mainz und Trier) haben den integrierten Bachelor als Vorreiter bereits eingeführt. In den meisten anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Bayern, finden sich aktuell Bestrebungen, den Doppelabschluss künftig anzubieten.

1. Hessen und Nordrhein-Westfalen stoßen 2025 hinzu

Der Hessische Landtag hat jüngst ein Gesetz zur Einführung des integrierten Jura-Bachelors im März 2025 beschlossen. Es tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2024 durch eine Änderung im Hochschulgesetz NRW den Doppelabschluss eingeführt. Die Änderung tritt am 7. Mai 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann nach § 66 Abs. 1a HG NRW der integrierte Bachelor beantragt werden.

Dadurch wächst auch der Druck auf die übrigen Bundesländer, denn ihre Universitäten werden dadurch für eine Vielzahl potenzieller Studienanfängerinnen und Studienanfänger attraktiver.

2. Bei zukünftiger Einführung Bachelorgrad rückwirkend erhalten?

Ob man den Bachelorgrad auch noch nachträglich erhalten kann (selbst, wenn Du das Staatsexamen in der Tasche hast, schadet ein zusätzlicher Abschluss nie), ist eine Frage, die die jeweiligen Landesgesetzgeber unterschiedlich regeln können. Beobachte hier die Entwicklung in Deinem Bundesland.

3. Eine bundesweite Einführung des Bachelor of Laws wäre wünschenswert

Die Einführung eines integrierten Bachelors wäre, neben dem E-Examen, ein wichtiger Schritt zur dringend notwendigen Reformierung der juristischen Ausbildung. Auch macht dies den rechtswissenschaftlichen Studiengang für eine Vielzahl potenzieller Studenten attraktiver. Dadurch könnte ein Beitrag zur Abfederung des Fachkräftemangels, der auch den juristischen Arbeitsmarkt nicht verschont hat, geleistet werden.
Tipp: Wenn Du über alle wichtigen Entwicklungen rund um Jurastudium und Referendariat auf dem Laufenden bleiben möchtest, abonniere gerne unseren kostenlosen Newsletter.

IX. Fazit zur Verleihung des Bachelors im Studiengang Rechtswissenschaft

Heutzutage würde ich an keiner Uni mehr anfangen, die keine Verleihung des integrierten Bachelors vorsieht. Dieser hat nur Vorteile und aus meiner Sicht keinerlei Nachteile. Diejenige Universität, die den Bachelor anbietet, ist daher für alle Studentinnen und Studenten attraktiver.
Letztlich bietet der Bachelor of Laws mehr Sicherheit für alle Studienanfänger. Bei den hohen Durchfallquoten im Jurastudium und bei der ersten juristischen Prüfung ist dies eine sehr positive Entwicklung, zumal immer mehr Bundesländer die Einführung des integrierten Bachelors planen.
Soweit muss es aber nicht kommen. Wenn Du von vornherein sichergehen willst, dass Du Deine Staatsexamina erfolgreich – am besten sogar mit einem Prädikatsexamen – bestehst, stehen Dir die Kraatz Group, die Akademie Kraatz und die Assessor Akademie, vom 1. Semester bis zum 2. Staatsexamen jederzeit zur Seite.
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Dr. Robert König
Mitgeschäftsführer Jura Essentials Verlag

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