- 8. August 2025
- Posted by: Mario Kraatz
- Categories: Karriereperspektiven, Sonstiges
I. Prädikatsexamen par excellence
Das juristische Benotungssystem und die Notengebung im Jurastudium, im Referendariat sowie dem ersten und zweiten Staatsexamen ist ohnehin strenger als in den meisten anderen Studiengängen.
1. Jura-Notenskala
Verstehe einer unsere Notenskala und unser Notensystem. 0 bis 18 Punkte. Die 18 Punkte erreicht niemand. Viele Absolventen müssen schon kämpfen, um überhaupt zu bestehen und 4 Punkte zu erreichen. Kein Wunder bei Durchfallquoten um die 25 % bis 30 %.
Lediglich ca. 20 % der Juristen erreichen das begehrte Prädikatsexamen (= 9 Punkte aufwärts in den Examensnoten): “Vollbefriedigend, das ist doch eine 3-plus? Also durchschnittlich!” heißt es dann auch noch von vielen Nichtjuristen. Dabei ist das VB alles andere als durchschnittlich. Aber diese Diskussion mit Nichtjuristen ist müßig…
2. Wie viele erreichen die Note gut im juristischen Staatsexamen?
Kommen wir also zurück zum eigentlichen Thema des Artikels. Nur ca. 0,5 bis höchstens 2 % der Examensabsolventen erreichen am Ende ihres Jurastudiums in der ersten juristischen Prüfung die Note „Gut“. Das ist eine Examensnote in der Gesamtbewertung zwischen 11,50 und 13,99 Punkten.
In diesem Beitrag sprechen wir über die Note „Gut“ in der Pflichtfachprüfung, die als Examensergebnis seit jeher der absolute Ausnahmefall ist. Wie ist diese Note überhaupt erreichbar? Und benötigt man diese Note und wenn ja, wozu?
II. Tipp: Die Notenverteilung und Notenskala im Jurastudium & Referendariat verstehen
Wenn Du mehr über die Jura-Notenskala wissen willst, lies Dir gerne unseren Artikel Die Notenskala im Jurastudium entschlüsselt durch. Dort erfährst Du alles, was Du zur Notenverteilung im Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat wissen musst.
III. Wozu braucht ein Jurist die Note „Gut“?
Oft hört man, dass man ohne ein Prädikatsexamen keinen „vernünftigen“ Job bekommen könnte. Das war schon früher unnötige Panikmache und ist es heute mehr denn je. Tatsächlich sind die Anforderungen an die Examensnote in den letzten Jahren gefallen. Mit einem „normalen“ Prädikatsexamen ab 9,00 Punkten aufwärts stehen einem fast alle Türen offen. Ich sage bewusst fast, denn es gibt sie, die wenigen Berufe, bei denen man mit einem vollbefriedigend nicht sicher einen Job bekommt.
1. Für die meisten Arbeitgeber reicht maximal ein vollbefriedigend (Prädikat)
Dies sei vorab gesagt: Wenn man sich als Rechtsanwalt selbstständig machen will, braucht man die Note „gut“ in der juristischen Staatsprüfung nicht. Auch wenn man als Anwalt in der Großkanzlei arbeiten möchte oder es anstrebt, als Richter oder Staatsanwalt zu arbeiten, reicht ein doppeltes Prädikat in den Staatsexamina, damit man sich den Wunschjob ausrufen kann.
In manchen Bundesländern weicht dieser Maßstab auch bereits nach unten hin ab, weil es im Justizapparat enorme Nachwuchsprobleme gibt und Personal dringend benötigt wird. Lies Dir hierzu gerne unseren Artikel Prädikatsexamen Jura: Ist ein vollbefriedigend im Examen 2025 noch notwendig? durch.
2. Notariatsnote: min. ein Gut in den juristischen Examina
Etwas anderes gilt jedoch für den Notarberuf. In manchen Bundesländern gibt es die sogenannte Notariatsnote. Dafür braucht es je nach Bundesland in mindestens einem juristischen Staatsexamen die Note „gut“. Die Notenanforderungen sind hier also sehr hoch. Das liegt schlicht daran, dass die Bewerberstellen für den Notarberuf sehr beschränkt sind und man dies über hohe Zugangsanforderungen regulieren muss.
Das spiegelt sich dann später aber auch in den Gehältern wider. Notare spielen hier ganz oben mit; in etwa mit Partnern einer Großkanzlei vergleichbar.
3. Ziel Professor: Auch hier ist ein Gut im Staatsexamen empfehlenswert
Die Voraussetzungen für eine rechtswissenschaftliche Professur sind vor allem eine Promotion, Habilitation und einschlägige Lehrerfahrung. Auch muss man fleißig in renommierten Fachzeitschriften und Sammelwerken publizieren, um sich in Fachkreisen einen Namen zu machen.
Bei den Examensnoten ist vollbefriedigend die absolute Mindestvoraussetzung. Die Chancen steigen aber deutlich, falls man ein Gut im Examen aufweisen kann.
Falls Du also weder Notar noch Professor werden möchtest, brauchst Du die Note gut nicht.
IV. Was braucht es für die Note „gut“ in den Examensnoten?
Es erreichen bei unseren Kandidaten – und das sind mittlerweile rund 4.200 Examenskandidatinnen und -kandidaten, die wir innerhalb der letzten über 20 Jahre auf ihre Prüfungen im Jurastudium und ihre Examina vorbereitet haben – nur ca. 0,5 bis 2 % die Note „Gut“. Es ist also wirklich eine seltene Ausnahme.
Es braucht also eine absolute Beherrschung des Fachs, d.h. sehr fundiertes Fachwissen und vor allem eine brillante Klausurpraxis.
V. Was sind das für Absolventen, die diese Examensnote erreicht haben?
1. Jurastudenten mit Fokus & Zielstrebigkeit von Anfang an
Die Jurastudenten, die diese Note erreicht haben, waren vom ersten Semester an auf das Absolvieren des Staatsexamens fokussiert und wussten, wo sie hin wollten. Man muss sich also von Anfang an strukturieren, fleißig sein und dabei im Blick behalten, dass man einmal das Staatsexamen mit einer hohen Punktzahl bestehen will. Dazu erarbeitet man sich den Stoff mit viel Aufwand selbst und fängt schnell damit an, ihn auch in Form von Klausuren auf unterschiedliche Fälle anzuwenden und mit anderen zu diskutieren.
2. Viel Klausurenpraxis und das Arbeiten am Fall
Am Ende muss es natürlich auch kein privates Repetitorium Jura sein, mit dem man sich auf ein gutes Examen vorbereitet.
Manche Kandidaten haben auch für sich alleine gelernt und waren erfolgreich. Sie haben dann aber auch konsequent viele Fälle gelöst und ausdiskutiert. Dabei haben sie viele Fehler gemacht, aus denen sie dann wieder lernen konnten. Nur wer viele Fehler macht, lernt auch wirklich viel dazu. Das hat große Bedeutung, um ein gutes Examen zu erreichen.
3. Die richtige Planung des Staatsexamens
Außerdem haben Absolventen mit derart guten Noten in der staatlichen Pflichtfachprüfung auch sehr geplant studiert. Sie hatten dabei stets ihr Ziel im Blick, von Anfang an die richtigen Lernmaterialien (Skripte anstatt Lehrbücher und viel Klausurtraining) und auch das richtige Mindset. Ohne einen gut strukturierten Jura Lernplan ist ein Prädikatsexamen, geschweige denn mit mehr als 11,50 Punkten im ersten oder zweiten Examen, nicht machbar.
Dazu gehört es auch, dass diese fokussierten Examenskandidaten ihr Lernen nach den Klausuren nicht eingestellt haben, sondern sich dezidiert auf die mündliche Prüfung vorbereitet haben. Denn ihnen war bewusst, dass man gerade in der mündlichen Prüfung die eigenen Noten noch einmal deutlich verbessern kann.
Wir unterstützen Dich übrigens auch bei der Vorbereitung auf Deine mündliche Prüfung und den Aktenvortrag. Unsere Dozenten, von denen einige sogar Prüfer am JPA waren, zeigen Dir, worauf es ankommt.
Tipp: Sieh Dir gerne unser Interview mit unserem ehemaligen Teilnehmer und Dozenten Thomas Pfeffermann (Note gut im ersten Staatsexamen) oder unserer Dozentin Alexandra Puder, die sagenhafte 13,13 Punkte erzielt hat, an. Du wirst sehen, sie sind ganz normale, sympathische Menschen.
VI. Wie muss eine „gute“ Klausur im Jura Studium und Examen aussehen?
Man muss es vor allem schaffen, die richtigen Schwerpunkte in der Fallbearbeitung zu setzen und sehr präzise unter Beachtung des Gutachtenstils zu formulieren. Auch muss man den Mut haben, an unproblematischen Stellen etwas knapper zu formulieren und sich mithilfe des Urteilsstils kurzzufassen. An anderen Stellen muss man dann weiter ausholen, jedoch dabei immer auf den Fall bezogen arbeiten.
Man sollte die Klausur nicht zu „kopflastig“ gestalten, sodass am Anfang eine Menge Wissen zwar niedergeschrieben wird, aber zum Ende der Klausur hin die Ausführungen wieder knapper werden und Aufgaben sogar vielleicht gar nicht mehr bearbeitet werden können. Dies könnte passieren, weil man am Anfang viel Zeit für ausführliche Darstellungen von Problemen aufgewendet hat.
Am Ende muss man für die Note „gut“ mit seiner Klausurbearbeitung zu 90 bis 95 % die Lösungsskizze des Prüfungsamts treffen. Das ist nicht einfach, aber schaffbar: zumindest in einer Klausur. Die Note gut in der Gesamtnote im ersten Examen oder Assessorexamen ist natürlich noch einmal eine ganz andere Hausnummer.
Fazit zur Note gut in den Rechtswissenschaften
Die Noten entschieden nach wie vor über den Erfolg einer juristischen Karriere. Auch wenn die Notenanforderungen in den Stellenausschreibungen für Juristinnen und Juristen in den letzten Jahren (insbesondere für Richter und Staatsanwälte), dem demografischen Wandel sei Dank, etwas zurückgegangen sind. Wenn Du aber nicht gerade Notar oder Professor werden möchtest, benötigst Du die Note „gut“ nicht. Dann reicht auch ein normales VB aus, damit Du Dir Deinen Wunschjob aussuchen kannst.
Auf dem Weg zu Deinem Prädikatsexamen begleiten wir Dich gerne. Unsere erfahrenen Dozenten sind ab dem 1. Semester über das Hauptstudium und das erste Staatsexamen bis hin zum Assessorexamen für Dich da. Wir werden Dir mit unserem effektiven Jura-Einzelunterricht dabei helfen, dass Du herausragende Noten im Jurastudium und in beiden Examina schreibst.
Melde Dich gerne bei uns für Deinen kostenlosen Beratungstermin.
RA Mario Kraatz
Geschäftsführer Akademie Kraatz, Assessor Akademie, Jura Essentials Verlag
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