- 6. Mai 2026
- Posted by: Mario Kraatz
- Categories: Sonstiges, Tipps fürs Studium
Ziel: vollbefriedigend und besser – der Weg zum Prädikatsexamen. Alle angehenden Juristen kennen den Begriff und wissen, dass ein Prädikatssexamen seinen Namen verdient.
Dieser Artikel ist an alle Jurastudierenden und Rechtsreferendare gerichtet, die ein Jura-Prädikatsexamen erzielen möchten.
Im ersten Teil des Beitrags erläutere ich die Bedeutung, die das Prädikat auch heutzutage noch für uns Juristen hat.
Im zweiten Teil, dem Herzstück des Artikels, gebe ich Dir praktische Tipps und Ratschläge mit, wie auch Du Dein Ziel „Prädikatssexamen“ erreichen kannst. Für diejenigen, die ihr 2. Staatsexamen schreiben, habe ich – bei Unterschieden zum 1. Examen – zusätzliche Hinweise aufgenommen.

I. Das Prädikatsexamen: mindestens 9 von 18 Punkten!
Was ist überhaupt ein Prädikatsexamen?
Die Notenskala im Jura-Studium ist zwar gesetzlich in der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV) geregelt, aber nirgends ist das Prädikat legaldefiniert.
Für gewöhnlich (auf die Situation in Bayern komme ich noch zu sprechen) beginnt der Prädikatsbereich ab der Notenstufe „Vollbefriedigend“.
Anders als in der Schule und den meisten anderen Studienrichtungen gibt es im Jurastudium nicht nur sechs, sondern sieben Notenstufen. Zwischen “Gut” und “Befriedigend” findet sich die Note “Vollbefriedigend”, kurz “VB” genannt.
1. Die sieben juristischen Notenstufen für einzelne Leistungen (Klausur, Hausarbeit)
Einzelne Leistungen (Klausuren, Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelorarbeiten) werden wie folgt bewertet:
|
Notenstufe |
Punkte |
|
Sehr gut |
16 – 18 |
|
Gut |
13 – 15 |
|
Vollbefriedigend (VB) |
10 – 12 |
|
Befriedigend |
7 – 9 |
|
Ausreichend |
4 – 6 |
|
Mangelhaft |
1 – 3 |
|
Ungenügend |
0 |
Im Prädikatsbereich ist man also erst ab einer zweitstelligen Bewertung von min. 10 Punkten in der Jura Klausur bzw. Hausarbeit.
2. Die Notenverteilung im juristischen Staatsexamen
Die Bewertung in den juristischen Staatsprüfungen ist hingegen eine Durchschnittsnote, die auf zwei Stellen nach dem Komma genau angegeben wird.
|
Gesamtnote im Examen |
Punkte |
|
Sehr gut |
14.00 – 18.00 |
|
Gut |
11,50 – 13,99 |
|
Vollbefriedigend (VB) |
9.00 – 11.49 |
|
Befriedigend |
6,50 – 8,99 |
|
Ausreichend |
4.00 – 6.49 |
|
Mangelhaft |
1,50 – 3,99 |
|
Ungenügend |
0 – 1,49 |
In den Staatsexamina spricht man folglich von einem Prädikat erst ab einer Abschlussnote von über 9,00 Punkten.
3. Bayern: Was sind das kleine Prädikat und das große Prädikat?
Im bayerischen Sprachgebrauch hört man anstatt Prädikatsexamen häufig die Begriffe “kleines Prädikatsexamen” und “großes Prädikatsexamen”. Was verbirgt sich dahinter?
Das „kleine Prädikat“ bezeichnet in Bayern eine Examensnote ab 6,50 Punkten (also „befriedigend“). Das eigentliche „Prädikatsexamen“ (ab 9,00 Punkten: „vollbefriedigend“) wird hingegen als “großes Prädikat” bezeichnet.
Diese Begrifflichkeiten sind aber außerhalb von Bayern unüblich, so dass es im Rest Deutschlands oftmals zu erstaunten Blicken kommt, wenn bayerische Juristen ihren Kollegen vom kleinen und großen Prädikat erzählen.
II. Wie viele Juristen erreichen ein Prädikatsexamen?
Um Licht in den “Mythos Prädikat” zu bringen, sehen wir uns nun die Fakten an:
1. Wie viele Studierende erreichen ein Prädikat im 1. Examen?
Laut der aktuellen Ausbildungsstatistik vom Bundesamt für Justiz (Stand: 11. Juni 2025) erreichten bundesweit 18,8 % der Kandidatinnen und Kandidaten in der staatlichen Pflichtfachprüfung (also ohne den Schwerpunkt) im Jahr 2023 ein Prädikatsexamen.
Hierbei erreichten 15,2 % das VB, 3,4 % die Notenstufe „gut“ und nur 0,2 % ein „sehr gut“. Die Zahlen aus dem Jahr 2022 waren mit 20,18 % Prädikatsjuristen in der ersten juristischen Prüfung besser.
Je nach Bundesland gibt es jedoch zum Teil deutliche Unterschiede. Während 2023 in Brandenburg z.B. nur 9 % ein Prädikat schrieben, waren es in Hamburg 26,3 %.
2. Wie viele Referendare schließen das 2. Staatsexamen mit einem Prädikat ab?
Im gleichen Zeitraum lag der Anteil an Prädikatsexamina der Referendarinnen und Referendare im 2. Staatsexamen bei 21,3 % (0,1 % sehr gut, 2,5 % gut und 18,7 % vollbefriedigend).
Kurz gesagt: Mit Disziplin, guter Planung und der richtigen Vorbereitung ist ein Prädikatsexamen faktenbasiert möglich – auch wenn es harte Arbeit bedeutet.
III. Benötigen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger 2026 noch ein Prädikatsexamen?
Es kommt darauf an, wie wir Juristen zu sagen pflegen.
Ein Prädikat ist nicht immer zwingend notwendig, aber nach wie vor DER Türöffner zu den lukrativsten und interessantesten juristischen Berufen.
Hier sind die Vorteile eines Prädikatsexamens auf einen Blick:
- Zugang zu den Top-Großkanzleien
- Arbeiten an Deinem Wunschort
- Langfristig bessere Karrierechancen
- Vorteile bei der Promotion und dem LL.M.
- Weniger Wartezeit aufs Referendariat
- Bessere Stationen im Referendariat
1. Juristische Berufe, die Du auch ohne “vollbefriedigend” ergreifen kannst
Die Anforderungen an juristische Examensnoten haben sich in den letzten Jahren verändert – und zwar zum Positiven. Einst war ein Vollbefriedigend (VB) für Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Anwalt in einer Großkanzlei unerlässlich.
In vielen Bundesländern sind die Anforderungen, vor allem im Staatsdienst, jedoch angesichts des demografischen Wandels in den letzten Jahren gesunken.
In Berlin sind z.B. mittlerweile nur 7,0 Punkte im ersten und 7,5 im zweiten Staatsexamen erforderlich, was Bewerbungen erleichtert.
Für Bundesministerien sind die Anforderungen höher. Ein VB bleibt von Vorteil, ist aber nicht immer zwingend.
Viele Großkanzleien akzeptieren oft auch Examensnoten ab 8 Punkten bzw. insgesamt 16 Punkte aus erstem und zweitem Examen und berücksichtigen zusätzlich Abschlüsse wie LL.M. oder Promotion.
Hinweis: Der Staat muss naturgemäß die offizielle Endnote (staatliche Pflichtfachprüfung plus Schwerpunkt) berücksichtigen, während viele Kanzleien den Schwerpunktbereich bei Bewerbungen nicht einbeziehen und nur auf Deine Note im staatlichen Teil achten.
2. Für welche Berufe benötige ich zwingend ein Prädikatsexamen Jura?
Die besonders renommierten Top-Großkanzleien, wie z.B. u.a. unsere Kooperationspartner Meyer Brown, Linklaters oder A&O Sherman, setzen jedoch nach wie vor auf das Prädikatsexamen – vorzugsweise als sog. Doppelprädikat im ersten und zweiten Staatsexamen.
Eine Professorenstelle erfordert zwingend eine Doktorarbeit, Habilitation und Publikationen, wobei ein VB das (absolute) Minimum darstellt.
In vielen anderen juristischen Berufen ist ein Prädikatsexamen nicht unbedingt notwendig, mit Ausnahme des Notariats, das höhere Anforderungen stellt. Für die Bewerbung auf eine Stelle als Nur-Notar reicht ein normales VB in der Regel nicht aus. Hier sollte die Examensnote schon zweistellig sein.
3. Jobaussichten werden schlechter angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Abschwächung
Der Nachwuchsmangel wird sich in den nächsten Jahren zwar weiter verstärken, aber die allgemeine Wirtschaftslage ist derzeit leider angespannt. Davon ist auch der juristische Arbeitsmarkt nicht verschont geblieben.
Wirtschaftsunternehmen stellen kaum noch neue Mitarbeiter ein und auch das Budget für die Rechtsberatung ist gegenüber den letzten Jahren gesunken.
Gerade Kanzleien, deren Hauptmandanten Unternehmen sind, merken dies, so dass bei Neueinstellungen von Anwälten mehr gezögert wird. Insbesondere Berufseinsteiger mit nur durchschnittlichen Noten müssen sich daher auf einen längeren Bewerbungsprozess einstellen.
Bei einer identischen Anstellung als Associate in einer Großkanzlei mit 120.000 EUR brutto im Jahr bedeuten nur 3 Monate späterer Berufseinstieg 30.000 EUR!
4. Wer das Prädikatsexamen erreicht, hat nach wie vor die freie Berufswahl!
Insgesamt steht der juristische Arbeitsmarkt allerdings noch immer besser da als in vielen anderen Bereichen. In der Automobilbranche haben selbst sehr gute Absolventen derzeit keine guten Karten.
Anders ist dies für Prädikatsjuristen. Ihnen stehen nach wie vor alle Türen offen und die Arbeitgeber ringen auch aktuell um diese Top-Talente!
Letztlich solltest Du Dir über eines im Klaren sein: Du kannst auch ohne ein Prädikatsexamen eine erfolgreiche juristische Karriere bestreiten. Aber mit einem Prädikatsexamen ist es nach wie vor sehr viel leichter, erfolgreich zu sein.
Denn was nützt es Dir z.B., dass Du mit 7,5 Punkten einen inhaltlich interessanten Job in Leipzig oder Frankfurt am Main ergattern kannst, wenn Du in München oder in NRW bleiben möchtest?
5. Langfristige Karriereplanung
An die langfristige Karriereplanung denken wenige Juristinnen und Juristen schon kurz nach dem Referendariat. Selbst wenn man im Einzelfall die begehrte Stelle als Associate in einer internationalen Großkanzlei auch ohne VB bekommen hat, stellt sich langfristig die Frage, wie sich die Noten auf die Karriere auswirken?
In vielen Berufsfeldern, z.B. BWL, sind Noten nur als Türöffner wichtig und verlieren mit zunehmender Berufspraxis an Bedeutung. Das ist eigentlich logisch und nachvollziehbar. Es sollte letztlich nach der Leistung in der Praxis gehen und nicht danach, wie man sich vor vielen Jahren in der juristischen Ausbildung geschlagen hat.
Leider ist die Notenfixiertheit im juristischen Bereich teilweise auch noch nach vielen Jahren Berufsleben zu spüren.
Wenn es Dich nach dem zweiten Staatsexamen in die öffentliche Verwaltung als Verwaltungsjuristin oder Verwaltungsjurist zieht, haben die Noten keine allzu große Bedeutung für Deine weitere Karriere.
In der Staatsanwaltschaft und als Richter hingegen haben sie, was uns die Kollegen aus der Justiz berichten, noch durchaus eine Bedeutung für die Beförderung auf eine R-2-Stelle. Auch wenn offiziell die Beurteilungen, die Du während der Berufspraxis von Deinen Vorgesetzten erhältst, ausschlaggebend sind, ist es de facto so, dass es kaum Vorsitzende Richter oder Oberstaatsanwälte ohne Prädikatsexamen gibt.
Die größte langfristige Bedeutung der Abschlussnoten besteht in den Großkanzleien. Hier gibt es nach wie vor praktisch keine Partner ohne VB und besser. Der Gehaltssprung von einem Counsel (oftmals um die 250.000 EUR) zu einem Partner (500.000 EUR und mehr) ist enorm.
Bei dem exorbitanten Partnereinkommen ist es letztlich auch nachvollziehbar, dass nur die fachlich besten Juristen überhaupt eine Chance hierauf haben.
|
Berufsweg |
Bedeutung des Prädikats |
|
Öffentliche Verwaltung |
– |
|
Richter, Staatsanwalt |
+ |
|
Großkanzlei |
++ |
6. Welche weiteren Vorteile bietet ein Examen ab 9 Punkten aufwärts?
Ein juristisches Prädikatsexamen bietet aber noch weitere Vorteile, an die man auf den ersten Blick oftmals gar nicht denkt:
- (bessere) Promotionsstelle
- Stipendium für den LL.M.
- weniger Wartezeit auf das Referendariat
- bessere Stationen im Referendariat
a) Ist eine Promotion ohne vollbefriedigend möglich?
Sofern Du promovieren möchtest, kannst Du dies ohne Sonderregelungen i.d.R. erst ab 9 Punkten aufwärts in der ersten juristischen Staatsprüfung.
Falls Du einen Doktorvater findest, der Dich auch mit einem schlechteren Examen nimmt, ist es an den meisten Universitäten auch möglich, ohne VB zu promovieren. Oftmals musst Du dann aber durch zusätzliche Leistungen, wie eine besonders gute Jura-Seminararbeit, beweisen, dass Du fachlich fähig bist, zu promovieren. Letztlich hilft hier ein Blick in die jeweilige Promotionsordnung.
Mit einem vollbefriedigenden Ergebnis ist es in jedem Fall aber leichter, eine Professorin oder einen Professor als Betreuer für die eigene Dissertation zu finden.
Auch wenn Du Dich um ein Stipendium für Deine Promotion bewerben möchtest, solltest Du ein VB vorweisen können.
b) Benötige ich ein VB für einen LL.M.?
Ob Du ein Prädikatsexamen für einen LL.M. (Master of Laws) benötigst, hängt von der Universität und dem spezifischen Programm ab, für das Du Dich bewirbst. Gerade wenn Du an eine sehr renommierte Universität im englischsprachigen Ausland möchtest, ist ein Prädikat von Vorteil.
Dies gilt nicht nur für die Aufnahme in ein LL.M.-Studienprogramm, sondern gerade auch für die Bewerbung um Stipendien. Diese sind für viele LL.M.-Studenten im englischsprachigen Ausland fast schon notwendig, da die Studiengebühren oftmals exorbitant hoch sind.
c) Weniger Wartezeit für das Referendariat mit einem vollbefriedigend im ersten Examen?
In vielen Bundesländern wird ein bestimmter Prozentsatz der Referendariatsplätze vorrangig nach Examensnote vergeben. Mithin kann sich mit einem Jura-Prädikatsexamen Deine Wartezeit deutlich verringern.
Das kann für Dich im Ergebnis schnell einen finanziellen Vorteil von mehreren 10.000 EUR bedeuten. Nehmen wir dazu einmal an, dass Du sowohl mit 8,0 Punkten als auch mit mehr als 9,0 Punkten dieselbe Stelle als Associate in einer Großkanzlei bekommen hättest. Das Jahresgehalt beträgt 120.000 EUR brutto. Wenn Du jetzt z.B. durch das bessere Examen nur 3 Monate früher ins Referendariat starten kannst, hast Du unterm Strich 30.000 EUR brutto mehr verdient. Bei 6 Monaten sprechen wir schon von 60.000 EUR brutto Mehrverdienst.
d) Bessere Stationen im Referendariat
Auch wenn Du gute Stationen während des Referendariats anstrebst, z.B. an einer Botschaft oder in einer Großkanzlei, sind beste Examensnoten von Vorteil.
IV. Ist ein Jura Prädikatsexamen überhaupt realistisch?

Ja, 9 Punkte und mehr im Staatsexamen sind möglich, auch wenn es nicht einfach ist.
Dazu musst Du auch kein “Einstein” sein. Natürlich sind intellektuelle Fähigkeiten wichtig. Wer schon im Jurastudium seine Klausuren und Hausarbeiten immer nur so gerade oder im zweiten Anlauf irgendwie bestanden hat, wird im Normalfall kein VB schreiben.
Wichtiger als “gottgegebene” Intelligenz ist aber eine dezidierte Examensvorbereitung. Dies belegen auch die Statistiken. Ca. 20 % Prädikatsjuristen im staatlichen Teil des ersten Staatsexamens und im zweiten Staatsexamen sind nicht viel, wenn man die Noteninflation in anderen Studiengängen bedenkt. 20 % sind aber weitaus mehr als nur ein oder zwei Überflieger.
Der Schlüssel liegt letztlich in einer gezielten Examensvorbereitung mit klarer Struktur, ausreichender Wiederholung des Prüfungsstoffs und der richtigen professionellen Hilfe. Mit der richtigen Examensvorbereitung kannst auch Du zu den 20 % der Top-Juristen gehören.
V. Ist das 1. oder das 2. Staatsexamen wichtiger?
Das 2. Staatsexamen.
Für Einstellungen sind zwar beide Examina wichtig (mitunter wird eine Gesamtnote gebildet), aber im Normalfall zählt das 2. Staatsexamen mehr als das 1. – insbesondere bei Bewerbungen in Großkanzleien und im Staatsdienst.
Wenn Du also im ersten Examen noch kein Prädikat erreicht hast, solltest Du Dein Referendariat von Anfang an dezidiert angehen, um Dein Assessorexamen mit einem VB abzuschließen! Es lohnt sich. Gerne helfen Dir unsere erfahrenen Dozenten mit maßgeschneidertem, individuellem Unterricht dabei.
VI. Die besten Tipps, damit Du Dein Jurastudium mit einem Prädikat abschließt
Jetzt geht’s ans Eingemachte.
Im folgenden Teil des Artikels möchte ich Dir konkrete praktische Tipps mit an die Hand geben, damit Du Deine Ziele erreichst. Dabei werde ich ausführlich auf die folgenden Gesichtspunkte eingehen:
- Was erwarten Deine Prüfer?
- Wie erstelle ich einen guten Lernplan?
- Lernmethoden und “Umfeldfaktoren”
- Welche Lernmaterialien führen zum Prädikat?
- Welche Hilfe gibt es?
1. Was wollen Deine Prüfer im Jura-Examen?
Es scheint für viele Jurastudenten ein Mysterium zu sein, was die Prüfer im Rahmen der Klausurkorrektur im Staatsexamen wirklich lesen möchten. Ich möchte daher versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Denn um später im Examen erfolgreich zu sein, musst Du wissen, was Dein Prüfer überhaupt von Dir erwartet.
Eins kann ich Dir vorab sagen: Die Prüfer wollen nichts Unmögliches von Dir hören. Und schon gar nicht möchten sie das x-te auswendig gelernte Argument zu irgendeinem Standardmeinungsstreit hören.
Kurz gesagt: Deine Prüfer möchten sehen, dass Du juristisch arbeiten kannst. Ist die Kandidatin oder der Kandidat jemand, den ich später in meinem Team gebrauchen kann?
Juristisches Arbeiten bedeutet letztlich, einen unbekannten Fall unter Verwendung Deines juristischen Handwerkszeugs vertretbar zu lösen.
Die folgenden fünf Punkte solltest Du daher immer in Deiner Klausurbearbeitung berücksichtigen, wenn Du Erfolg haben möchtest!
- Arbeit mit dem Gesetzestext
- Struktur der Klausur
- Fertig werden
- Schwerpunktsetzung
- Sauber schreiben
a) Arbeit mit dem Gesetzestext

Die Prüfer wollen im Examen „keine Doktorarbeit“ sehen. Vielmehr wollen sie konkret auf den Examenssachverhalt bezogenes Problembewusstsein, sauberes Arbeiten mit dem Gesetzestext und vor allem mit dem Sinn und Zweck der jeweiligen Norm beim Korrigieren erkennen.
Viele Kandidaten spulen leider einfach nur lehrbuchartiges Wissen herunter, ohne jeglichen Bezug zum konkreten Examenssachverhalt. Egal wie umfangreich das Wissen dann sein mag – für das Vollbefriedigend wird ein bloßes Abladen von Wissen nicht reichen.
Die Arbeit mit dem Gesetzestext ist hingegen essenziell und wird überaus positiv honoriert. Die gestellten Problembereiche, die sich aus dem Sachverhalt ergeben, sollten immer aus dem Gesetz herausgearbeitet werden. Das Gesetz ist unser Handwerkszeug und muss angewendet werden. Im 1. Staatsexamen ist es sogar Dein einziges Hilfsmittel: Nutze es!
Hinweis für das Assessorexamen:
Neben den Gesetzen kannst Du im 2. Examen auch Deine Kommentare nutzen. Lerne frühzeitig, richtig mit ihnen umzugehen. Die Kommentare sind elementar, um Spezialprobleme (z.B. die einzelnen Schadensersatzpositionen bei einer StVG-Klausur) nachzuschlagen. Um z.B. jede Definition im Strafrecht nachzuschlagen, dafür fehlt die ohnehin sehr knapp bemessene Klausurzeit.
Daher solltest Du nach dem 1. Staatsexamen weiterhin fit im materiellen Recht bleiben; zumal ca. 70 % der Klausur im 2. Examen noch immer das materielle Recht ausmacht.
b) Struktur der Klausur
Die Prüfer sind überaus erfreut, wenn sie in einer zu korrigierenden Klausur die Struktur der Musterlösung fast 1:1 wiederfinden. Zumindest jedoch sollte ein logischer, stringenter und konsequenter Aufbau im Rahmen der Klausurbearbeitung gewählt werden.
Ein unstrukturierter Aufbau zeugt von unstrukturierten Gedankengängen und wird dementsprechend hart abgestraft. Auch ein Fehler, der dann aber folgerichtig bearbeitet wird, wiegt geringer als eine in sich widersprüchliche Lösung.
Hinweis für das 2. Staatsexamen:
Folge immer der Ansicht der Rechtsprechung. Nicht nur wird die Lösungsskizze dieser folgen, sondern es entspricht auch einer praxisgerechten Leistung, der oberinstanzlichen Rechtsprechung zu folgen. Ein Anwalt, der irgendeine Mindermeinung aus dem Schrifttum vor Gericht vertritt, handelt nicht im Interesse seiner Mandanten.
c) Fertigschreiben der Klausur
Jeder Prüfer freut sich über eine vollständige Bearbeitung aller Aufgabenbereiche. Ein kluges und intelligentes Zeitmanagement sowie die richtige Schwerpunktsetzung sind hierfür eine essenzielle Voraussetzung.
Im Zweifel bringt es Dir mehr Punkte, wenn Du Dich an manchen Stellen etwas oberflächlicher und kürzer fasst, aber dann eine komplette Prüfungsleistung abgibst.
Hinweis für das 2. Staatsexamen:
Im Praktikerexamen ist es noch entscheidender, dass Du fertig wirst. Viele Prüfer neigen dazu, einen unfertigen praktischen Schriftsatz (Urteil, Anwaltsschriftsatz, Anklageschrift usw.) mit erheblichen Punktabzügen zu bewerten. Denn ein unfertiger Schriftsatz ist nicht praxistauglich. Da hilft dann auch das beste vorangestellte Gutachten nichts mehr.
d) Unproblematische Punkte kurz fassen
Viele Prüfungskandidaten übersehen oft, dass es nicht darum geht, das erlernte Wissen „abzuladen“. Vielmehr ist es essenziell, sich an den unproblematischen Punkten kurz zu fassen.
Wenn z.B. der Vertragsschluss im Zivilrecht unproblematisch ist, reicht hier ein feststellender Satz aus. Zum Beispiel: “A und B haben durch Angebot und Annahme gem. §§ 145 ff. BGB einen Kaufvertrag gem. § 433 BGB geschlossen.”
Auch dies zeichnet einen hervorragenden Juristen aus: Eben nicht nur Probleme zu sehen und diese ausführlich zu behandeln, sondern sich kurz fassen zu können an Stellen, die unproblematisch sind.
Hinweis für das 2. Staatsexamen:
Auch wenn Du in manchen Klausuren (insb. StA-Klausur) ein vorbereitendes Gutachten verfasst, gewöhne Dir an, nur an wirklich problematischen Stellen den Gutachtenstil zu verwenden. Ansonsten ist es ratsam, konsequent im Urteilsstil zu arbeiten.
Das hat zwei Gründe: Zum einen kostet der Gutachtenstil Klausurzeit und zum anderen kannst Du im Urteilsstil verfasste Passagen später eins zu eins in Deinen praktischen Schriftsatz übernehmen.
e) Sauber schreiben
Es klingt trivial, hat aber dennoch eine nicht zu unterschätzende Auswirkung auf Deine Note.
Sehr ärgerlich ist es für einen Prüfer, wenn Deine Handschrift nicht zu lesen ist. Das kostet für den Prüfer Zeit. Und Zeit ist bekanntlich Geld! Die gilt auch im Examen, denn der Prüfer wird nicht nach Zeitstunden, sondern pro korrigierter Klausur bezahlt. Daher solltest Du Deinen Prüfern die Arbeit so leicht wie nur möglich machen.
Im Gegenzug wird daher eine saubere, klare und gut leserliche Anschrift sehr positiv berücksichtigt. Dies hilft auch dem Prüfer, schneller durch die Korrektur zu kommen, was am Ende des Tages auch mit einer besseren Punktzahl belohnt wird.
Zur Thematik “sauber schreiben” gehört es auch, dass Du insgesamt auf ein ansprechendes Layout achtest. Viele Einschübe in Form von * sind von Prüfern nicht gerne gesehen.
Auch solltest Du “wildes Durchstreichen” vermeiden. Mein Vorschlag ist, regelmäßig für zu korrigierende Textpassagen ein Lineal beim Durchstreichen zu verwenden. Kaum etwas ist ärgerlicher für die Prüfer im Rahmen der Lesegeschwindigkeit, als wenn man sich als Prüfer erst einmal selbst „einen Reim darauf bilden muss, was eigentlich gemeint ist“.
Tipp: Ich selbst habe leider die berühmte “Sauklaue”. Daher solltest Du, sofern Du nicht das Glück hast, schon das E-Examen schreiben zu dürfen, auf das richtige Schreibwerkzeug setzen.
Ein Kugelschreiber ist schnell, aber liefert ein oftmals desaströses Schriftbild. Der Füller bringt ein schönes Schriftbild, kostet aber oftmals wertvolle Klausurzeit. Daher solltest Du auf einen guten Tintenroller setzen. Er ist der beste Kompromiss aus schnellem Schreiben und guter Schrift.
2. Wie erstelle ich einen guten Lernplan?
Einfach darauf „Loslernen“ funktioniert niemals. Man benötigt eine langfristige, eine mittelfristige und eine kurzfristige Zeitplanung. Das bedeutet also für Dein Lernjahr, Deinen Lernmonat und für den einzelnen Lerntag. Der Lernplan sollte individuell an Dich, Deinen Kenntnisstand und Deine Fähigkeiten angepasst sein.
Im Normalfall wird Deine Examensvorbereitung und damit auch Dein Lernplan 12 bis 18 Monate betragen. Wenn Du Dich im Verbesserungsversuch befindest, ist auch eine kürzere Dauer von 6 bis 9 Monaten realistisch.
Gerne helfen Dir unsere erfahrenen Dozenten dabei, Deinen individuellen Examensplan zu erstellen. Das Thema ist sehr umfangreich und komplex. Schau Dir daher gerne unseren umfassenden Artikel zum Thema Lernplanerstellung an: Jura Lernplan erstellen. Geheimnisse und Tricks
3. Oft unterschätzt, aber essenziell: “Umfeldfaktoren”

Bevor wir uns weiter inhaltlich mit Fragen wie Lernmaterialien und Klausurpraxis beschäftigen, lohnt es sich, noch einmal einen Schritt zurückzugehen.
Die Examensvorbereitung ist ein ganzheitlicher Prozess. Du musst nicht nur innerhalb von zwei Wochen zeigen, dass Du das gesamte Wissen von über vier Jahren Studium auf konkrete (oftmals sogar unbekannte) Sachverhalte anwenden kannst, sondern Du musst dazu auch mental und körperlich in der Lage sein.
Die Examensvorbereitung ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Dabei muss man sehen, dass man nicht kurz vor den Examensklausuren völlig ausgelaugt ist, sondern diese mit ausreichend mentalen und körperlichen Leistungsreserven angeht.
a) Prüfungsangst
Jeder hat persönliche Baustellen, die er vor der Examensvorbereitung angehen muss. Sehr weit unter Jurastudierenden verbreitet ist die Prüfungsangst.
Angst ist menschlich und hat evolutionsbiologisch gesehen ihre Berechtigung. Gefahren lauerten früher überall: Man denke nur an den Säbelzahntiger in der Steinzeit oder die berüchtigten Wegelagerer, die noch vor wenigen hundert Jahren eine Reise von Dorf zu Dorf zu einer gefährlichen Herausforderung machten.
Die Angst sorgte dafür, dass in solchen Extremsituationen genügend Adrenalin im Körper frei wurde, um sich der Situation zu stellen. Dabei gibt es (wenn wir das Sich-Totstellen einmal außen vor lassen) zwei natürliche Angstreaktionen: Angriff oder Flucht.
So verhält es sich auch heute noch im Examen. Ein wenig Anspannung ist sogar positiv, da das freigesetzte Adrenalin Deine Konzentration deutlich steigert. Sofern die Angst vor der Prüfung jedoch so groß wird, dass Du quasi die Flucht ergreifen willst, musst Du etwas dagegen unternehmen.
Angstfrei die Juraklausuren anzugehen – das ist selbst für Kandidaten, die vorher unter Prüfungsangst litten, möglich. Das zeigt unsere mehr als 20-jährige Erfahrung. Gerade der Jura Einzelunterricht ist optimal für diejenigen geeignet, die ihre Prüfungsangst überwinden wollen.
Das Thema Prüfungs- und Examensangst ist insgesamt zu komplex und umfassend, weshalb ich dieses an dieser Stelle nicht vertiefend behandele. Sofern Du Deine Prüfungsangst überwinden möchtest, empfehle ich Dir folgenden Artikel: Prüfungsangst überwinden: Angstfrei und ohne Blackout durch das Examen
b) Die Examensvorbereitung ist ein Vollzeitjob
Sei Dir darüber im Klaren, dass Du Dich während Deiner Vorbereitung auf das erste oder zweite Staatsexamen vollständig darauf konzentrieren musst, wenn Du das Prädikat erreichen willst.
Nebenjobs, anderweitige Beschäftigung oder überlanger Urlaub sind während dieser Zeit nicht förderlich.
c) Beziehe Dein persönliches Umfeld mit ein
Wenn Du eine Partnerin oder einen Partner hast, der oder die kurz vor dem Examen noch in Urlaub fahren oder Party machen will, ist das für Deinen beruflichen Erfolg nicht förderlich. Daher ist es wichtig, dass Du Dein unmittelbares persönliches Umfeld einbeziehst. Hier ist oftmals bei Nichtjuristen viel Erklärungsarbeit notwendig.
Die meisten anderen Studiengänge sind schlicht anders aufgebaut. Da gibt es kein Examen, das am Ende über ein hohes Gehalt oder eine langwierige Arbeitsplatzsuche entscheidet. Bei den Bachelor- und Masterstudiengängen werden vielmehr Semesterabschlussklausuren geschrieben, die dann am Ende eine Gesamtnote ergeben.
Auch erfordern die meisten anderen Studiengänge keine 12- bis 18-monatige Examensvorbereitung. Daher begegne Deiner Familie und Deinen Freunden mit Empathie, wenn sie anfangs Deine Situation nicht nachvollziehen können. Erkläre es ihnen geduldig, bis sie es verstehen. Denn es ist am Ende wichtig, dass alle an einem Strang ziehen, damit Du – gerade kurz vor dem Examen – vor stressigen privaten Situationen verschont bleibst.
d) Was ist die wichtigste Eigenschaft der Prädikatsjuristen?

Selbst die besten Juristen sind nicht so geboren worden, sondern der eigene Erfolg ist das Ergebnis harter Arbeit. Jeder hat schon einmal ein Negativerlebnis im Jurastudium und erst recht in der Examensvorbereitung hinter sich. Auch wenn man im Rahmen der ersten Klausuren vielleicht durchfallen sollte oder nicht die gewünschte Note erreicht, darf man sich nicht entmutigen lassen.
Der Erfolg wird einem später „Recht“ geben. Ein langer Atem ist absolut unerlässlich, auch schon von Beginn an. Daher ist die wichtigste Eigenschaft erfolgreicher Juristen die Hartnäckigkeit. Behalte immer Dein Ziel vor Augen und lass Dich nicht von Fehlern und Rückschlägen entmutigen.
e) Jura-Examensvorbereitung in der Bibliothek oder zu Hause?
Es gibt viele Meinungen unter Studenten und Referendaren dazu, wo es sich im Rahmen der Vorbereitung zum ersten und zweiten Staatsexamen am besten lernen lässt.
Das ist auch je nach Persönlichkeit unterschiedlich. Ich würde beides ausprobieren und mich dann für die für einen persönlich effektivere Alternative entscheiden.
f) Stressbewältigung und Ausgleich in der Examensvorbereitung
“Jura ist kein Studiengang, sondern eine Krankheit”, waren die Originalworte eines Arztes zu einem befreundeten Richter. Ganz unrecht hat der Arzt nicht, denn nicht nur Studium und Referendariat, sondern auch das juristische Berufsleben sind anspruchsvoll. Fast jeder kann von Rückenschmerzen ein Liedchen singen.
Lerne also nicht, bis der Arzt kommt. Die Examensvorbereitung ist kein 100-Meter-Lauf, sondern ein Marathon.
Du musst Deine körperlichen und geistigen Kräfte so einteilen, dass Du nicht kurz vor dem Examen zusammenbrichst. Daher ist es wichtig, dass Du Dich schon vor Deiner Jura Examensvorbereitung mit Stressbewältigungstechniken beschäftigst. Sport, Musik oder Meditation können hier je nach Typ hilfreich sein.
Auch „jurafreie“ Phasen sind für den Ausgleich und die Stressbewältigung bis zum Examen hin essenziell. Achte darauf, Dich in ihnen zu entspannen und den Freizeitstress zu reduzieren. Leistungssport kurz vor dem Examen ist z.B. keine gute Idee.
4. Welche Lernmaterialien führen zum Prädikat?
Mit der Auswahl Deiner Lernmaterialien steht und fällt das VB. Sie sind eine absolut elementare Weichenstellung für eine dezidierte Examensvorbereitung.
Bei der Auswahl Deiner Lernmaterialien musst Du die drei Stadien des Lernens berücksichtigen:

a) Wissensanflutung
Um Dir neues Wissen erstmalig zu erschließen, sind klausurorientierte Skripte das A und O.
Das juristische Examen ist keine (reine) Wissensprüfung, sondern vor allem eine Verständnisprüfung. Man stellt Dir keine Multiple-Choice-Fragen, sondern Du bekommst einen (oftmals unbekannten) Sachverhalt vorgelegt. Diesen musst Du dann im Rahmen eines Gutachtens bearbeiten und unter Zuhilfenahme Deines juristischen Handwerkszeugs eine vertretbare Lösung entwickeln.
Daher musst Du von vornherein klausurorientiert lernen, wenn Du später eine Prädikatsklausur schreiben willst.
b) Wissensanwendung
Das Klausurenschreiben lernst Du aber nicht allein mit Skripten, egal wie gut und klausurorientiert diese sind. Unverzichtbare Fähigkeiten wie Schwerpunktsetzung, Zeitmanagement und Klausurtaktik lernst Du nur anhand von examenstypischen Fällen und Übungsklausuren. Daher sollte die Arbeit am praktischen Fall im Mittelpunkt Deiner Examensvorbereitung stehen.
Tipp: Die Erfahrung zeigt, dass diejenigen Kandidaten, die am Ende die besten Noten geschrieben haben, sich nicht davor gescheut haben, wöchentlich mindestens eine 5-stündige Übungsklausur unter realen Bedingungen (kein Handy, kein Skript zum Nachschlagen usw.) zu formulieren.
Daran führt (leider) kein Weg vorbei. Das Klausurenschreiben macht keinen Spaß. Niemandem. Aber wer später Erfolg haben möchte, muss den harten Weg gehen.
c) Wiederholung

Ohne Wiederholung kein erfolgreiches Examen! Wenn Du nicht regelmäßig wiederholst, hast Du das Erlernte schon nach wenigen Wochen vergessen. Daher gehören feste Wiederholungseinheiten in Deinen Lernplan.
Richtige Wiederholung bedeutet auch, den Stoff mit anderem Wissen immer wieder zu vernetzen; sich also auch zu fragen: Wo und wie könnte dieses oder jenes Problem auch noch durch einen Examensklausurenersteller „verbaut werden“?
Selbstgeschriebene Karteikarten und eigene Übersichten haben sich zur Wiederholung des Stoffes bewährt. Selbstständig geschrieben daher, weil das selbstständige Erstellen der Übersichten und Karteikarten aus lernpsychologischer Sicht viel effektiver ist als das „Konsumieren“ von gekauften Karteikarten.
Je mehr Lernkanäle Du aktivierst, desto eher gelangt das Gelernte ins Langzeitgedächtnis. Dabei sind auch Jura Lernvideos, wie sie unser Kraatz Club bietet, sehr hilfreich.
Wiederhole auch regelmäßig Deine bereits verfassten Übungsklausuren. Dies ist wichtig, um aus den Fehlern zu lernen und diese dann später im Examen nicht mehr zu machen.
Hinweis für das 2. Staatsexamen
Vergiss nicht, auch das materielle Recht regelmäßig zu wiederholen. Ca. 70 % Deiner Klausurnote entfallen noch immer auf das materielle Recht.
d) Übersicht zu den unterschiedlichen Lernstadien
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Stadien des Lernens |
Lernmaterialien |
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Wissen anfluten |
– Skripte |
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Wissen anwenden |
– 5-stündige Übungsklausuren schreiben |
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Wissen wiederholen |
– selbst geschriebene Karteikarten – Lernvideos (z.B. Kraatz Club) – eigene Übungsklausuren wiederholen |
5. Welche Hilfe gibt es?
Der überwiegende Teil der Jurastudierenden besucht zur Examensvorbereitung ein Großgruppenrepetitorium, sei es bei einem privaten Anbieter oder das Uni-Rep.
25 % der Examenskandidaten fallen durch. Von den übrigen, die bestehen, schreiben 80 % kein Prädikatsexamen.
Wenn Du zu den knapp 20 % der Prädikatsjuristen zählen willst, musst Du einen anderen Weg bestreiten als der Durchschnitt. Eine durchschnittliche Examensvorbereitung führt in der Regel auch zu durchschnittlichen Ergebnissen.
Der “Ferrari” unter den Angeboten zur Examensvorbereitung ist der Jura Einzelunterricht. In jedem Rechtsgebiet – Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht – hast Du einen Dozenten nur für Dich allein. Unsere erfahrenen Dozenten verfügen selbst über Prädikatsexamina und teilweise sogar über Prüfererfahrung. Daher wissen sie genau, wie sie Dich im 1:1-Unterricht zum Prädikatsexamen bringen.
Sofern Du Dich lieber in einer Gruppe von gleich zielstrebigen und leistungsstarken Kandidaten vorbereiten möchtest, haben wir für Dich die Kraatz-Elite-Kleingruppe. Dein Umfeld prägt Dich. Wer erfolgreich sein will, muss sich mit anderen erfolgreichen Menschen umgeben.
Die Kraatz-Elite-Kleingruppe ist für maximal 6 erfolgshungrige Jurastudierende wie Dich, die allesamt ein Prädikatsexamen schreiben wollen, gemacht. Zusammen mit Top-Dozenten und unserem seit mehr als 20 Jahren erprobten Lernsystem ist sie der beste Garant für Dein VB.
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Ich hoffe, dass ich Dir mit diesem Artikel auf Deinem Weg zum Prädikatsexamen helfen konnte! Mit der richtigen Examensvorbereitung, Hartnäckigkeit und Fleiß schaffst du es.
RA Mario Kraatz
Gründer und Geschäftsführer der Kraatz Group
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