- 21. April 2025
- Posted by: Dr. Robert König
- Category: Sonstiges

Freischuss: ja oder nein?
Sollte man den Freischuss (Freiversuch) im ersten Staatsexamen wahrnehmen? Ein sehr umstritten diskutiertes Thema ist, ob man den Freischuss im Rahmen des ersten Jura Examens wahrnehmen sollte.
Am Ende muss man auch hier wieder sagen, wie unter Juristen typisch: „Es kommt darauf an“.
Was ist der Freischuss (Freiversuch)?
Freiversuch (bzw. umgangssprachlich Freischuss) wird ein Prüfungsversuch in der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung genannt, der im Falle des Nichtbestehens als nicht abgelegt gilt. Wenn man das Examen besteht, kann man es zur Notenverbesserung wiederholen und den Wiederholungsversuch in Jura angehen. Verbessert man sich, werden die Noten aus dem Freiversuch unberücksichtigt bleiben. Mithin stellt der Freischuss immer einen zusätzlichen zweiten Versuch in Jura für den Prüfling dar!
In den meisten Bundesländern muss der Freiversuch bis zum achten Semester des Jurastudiums beim Prüfungsamt beantragt werden. Juristentypisch gibt es jedoch in manchen Bundesländern auch Ausnahmen. Das bedeutet, dass Du dann in oder nach Deinem 9. Fachsemester den Freischuss schreibst.
Über die genauen Modalitäten solltet Ihr Euch (spätestens im Hauptstudium, besser aber schon im Grundstudium) direkt bei Eurem Justizprüfungsamt informieren. Mitunter kann man den Freiversuch um ein Semester nach hinten verschieben, wenn man z.B. im Ausland war oder im Jurastudium ein Amt in einem universitären Gremium (z.B. Fachschaft, ELSA, Law & Legal usw.) hatte.
Tipp: Lies Dir schon zu Beginn Deines Studiums die Prüfungsordnung Deiner Fakultät und die Juristenausbildungsordnung Deines Bundeslandes durch. Bei Unklarheiten frag beim Justizprüfungsamt nach. Wie immer gilt auch hier: Früh übt sich und je besser Du Dein Studium von Beginn an strukturierst, umso erfolgreicher wirst Du am Ende sein. Dies ist ein warmer Tipp für die ersten Semester in Jura.
Hinweis für Niedersachsen: In Niedersachsen ist die Möglichkeit des Abschichtens an den Freiversuch gekoppelt.
Was spricht für den Freiversuch im 1. Staatsexamen?
Die Vorteile liegen auf der Hand: Du bist schneller fertig und kannst einen zweiten Versuch oder Wiederholungsversuch wahrnehmen, wenn Du mit der Note nicht zufrieden bist. Das reduziert im übrigen auch die Prüfungsangst in Jura, wenn Du einfach weisst, da ist noch ein weiterer Versuch, keine Frage. Deine gesamte Jura Examensvorbereitung verläuft dann schlicht entspannter von der Hand.
Schneller als die Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester (die durchschnittliche sogar über 11). Mit dem Freischuss bist Du schneller fertig und hebst Dich damit von den meisten Kommilitonen ab.
Du hast nichts zu verlieren
Der Freiversuch stellt einen Examensdurchgang mehr dar. Ohne jegliche Risiken. Sollte man sich fit und gut vorbereitet fühlen, sollte man ihn auf jeden Fall wahrnehmen!
Im Jahr 2021 haben laut offiziellen Zahlen der JPA sogar über 85 Prozent der Examenskandidaten den Freischuss bestanden. Die anderen 15 % (im Durchschitt) haben leider das Examen in Jura nicht bestanden.
Entspannter in den Notenverbesserungsversuch
Falls man nicht schon im Freiversuch das Prädikat in Jura schaffen sollte, ist das nicht schlimm. Denn man hat dann noch den 2. Versuch in Jura bzw. Verbesserungsversuch.
Nicht zu unterschätzen ist der Effekt des Klausurenschreibens und das damit verbundene Training. Man weiß einfach, was einen gegebenenfalls dann im „richtigen Versuch“ erwartet. Das gilt ebenso für die mündliche Prüfung.
Was spricht gegen den Freischuss?
Zusätzlicher Druck?
Gegen das Wahrnehmen des Freischusses und für den regulären Versuch spricht natürlich der Umstand, eventuell nicht fit genug zu sein. Damit einher geht häufig eine gewisse Nervosität und auch Prüfungsangst in Jura, mit der man in den Freiversuch geht. Die dann erzielte Note entspricht häufig nicht den Vorstellungen. Damit muss man dann auf den „richtigen Versuch“ bauen und hat noch einmal die nervliche Belastung, wiederholt schreiben zu müssen. Wir unterstützen Dich gerne (unter anderem) in unserem Jura Repetitorium München, Jura Repetitorium Köln und Jura Repetitorium Heidelberg.
Ungenügende Vorbereitung führt oft zum Durchfallen
Sollte man den Freischuss (Freiversuch) im ersten Staatsexamen wahrnehmen?Viele Studierende setzten sich zu spät mit der Möglichkeit des Freischusses auseinander. Wenn man dann z.B. nur mit 3 Monaten Jura Examensvorbereitung in die Klausuren geht, führt dies häufig zum Nichtbestehen. Das kann nervlich unangenehm sein. Dann steht nur noch der Verbesserungsversuch in Jura an (hoffentlich ist es nicht der letzte Versuch in Jura).
Mit der richtigen Jura Examensvorbereitung und einer umsichtigen Planung werden Dir aber diese Fehler nicht unterlaufen. Viele unserer Teilnehmer haben den Freiversuch nicht nur bestanden, sondern dabei sogar gute Noten erzielt.
Fazit zum Freischuss im ersten juristischen Examen
Am Ende können wir sagen, dass das Bauchgefühl sicherlich und der Wohlfühlfaktor auf jeden Fall stimmen müssen. Wenn man sich fit fühlt, sollte man diese zusätzliche Chance jedoch wahrnehmen!
Wir hoffen, mit diesem kleinen Beitrag eine Hilfestellung gegeben zu haben, und wünschen viel Erfolg bei der Examensvorbereitung!
Am besten gelingt Dein Freischuss mit unserem effektiven Jura Einzelunterricht. Die 1:1-Vorbereitung durch drei erfahrene Dozenten (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht) ist die beste Form der Jura Examensvorbereitung. Interessiert? Dann melde Dich gerne bei uns für Deinen kostenlosen Beratungstermin! Mit Jura Nachhilfe sind wir auch schon ab dem 1. Semester sehr gerne für Dich mit vollem Einsatz am Start und ebnen Deinen Weg zum Erfolg in Jura!
Auch wenn Du Dich in einer individuellen Studiensituation befindest (z.B. Wiedereinstieg nach längerer Pause, Du bist im Examen durchgefallen, planst einen Verbesserungsversuch oder hast Prüfungsangst), haben wir für Dich die passende Lösung! Kontaktiere uns gerne!
Dr. Robert König
Mitgeschäftsführer Jura Essentials Verlag
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