- 8. September 2025
- Posted by: Dr. Robert König
- Categories: Sonstiges, Tipps fürs Studium
Wie kommt die Benotung in Jura zustande?
Nachdem wir im ersten Teil die Thematiken Inhalt, Aufbau, Fachtermini, Gutachtenstil und Urteilsstil näher beleuchtet haben, geht es im zweiten Teil um die Arbeit mit dem Gesetz, den feinen Unterschied zwischen einer durchschnittlichen und einer guten Leistung sowie die Perspektive Deines Korrektors.
Hinweis: Wenn Du Teil 1 bisher nicht gelesen hast, ist hier der Link.
Inhaltsverzeichnis:

I. Arbeit mit und am Gesetz
Der Korrektor honoriert, wenn Ihr nicht nur auswendig gelernte Argumente herunterschreibt, sondern die Jura-Klausur mit und an dem Gesetz unter Zuhilfenahme der Auslegungsmethoden löst.
1. Nenne immer die Norm
Das bedeutet auch, dass Ihr auf jeden Fall immer die Normen, die Ihr gerade bearbeitet, präzise nennen müsst.
Also z.B. einen „Diebstahl nach § 242 I StGB“ prüfen anstatt nur einen Diebstahl. Selbst bei vermeintlich selbstverständlichen Dingen wie einem Kaufvertrag sollte man § 433 BGB nennen.
Zur korrekten Zitierweise der Normen hier ein kleiner Exkurs:
2. Exkurs: Wie zitiere ich Normen richtig?
Normen sollte man so genau wie möglich und einheitlich zitieren. Dabei empfehle ich für Klausuren im Jurastudium, die Absätze nur mit I, II usw. zu bezeichnen, anstatt „Abs. 1“ oder gar „Absatz 1“ zu schreiben. Das spart gerade im Strafrecht viel Zeit:
- Absätze: römisch I, II usw. (nicht Abs. 1)
- Sätze: 1 (nicht Satz 1)
- Halbsätze: HS 1 (nicht Halbsatz 1)
- Alternativen: 1 (nicht Alternative)
Vergiss nicht, immer das Gesetz hinter der jeweiligen Norm anzugeben.
Beispiele: § 1 I S. 1, Alt. 1 BGB; Art. 1 I GG.
Lesetipp: Mehr zur richtigen Zitierweise in Klausuren, Hausarbeiten und Seminararbeiten erfahrt ihr in diesem Artikel: Richtiges Zitieren in juristischen Arbeiten.
II. Die feine Grenze zwischen „durchschnittlich“ und Prädikat
1. Problembewusstsein
Was nun eine gute Leistung von einer durchschnittlichen unterscheidet, ist vor allem das Problembewusstsein des Kandidaten.
Wer alle Standardstreits im Sachverhalt erkennt und diese gründlich in die Falllösung einarbeitet und ein gewisses Grundwissen präsentiert, der braucht nicht zu fürchten, dass er durchfällt. Dabei ist jedoch wichtig, dass auch die Standardargumente beherrscht werden.
Ein guter Kandidat erkennt zusätzliche Aspekte, die von vielen übersehen werden, und baut diese zudem an richtiger Stelle ein. Außerdem zeigt er, dass er nicht nur über ein Faktenwissen verfügt, sondern in der Lage ist, sich vieles selbst herzuleiten und vor allem selbstständig mit dem Sachverhalt zu argumentieren. Bloßes Auswendiglernen wird einem – wie bereits gesagt – nicht unbedingt weiterhelfen.
Dies gilt jedoch nicht für die Definitionen. Diese müsst Ihr schlicht auswendig lernen. Wer z.B. beim Diebstahl sich in der Klausur eine Definition herleitet, der wird nicht die vollen Punkte erzielen. An dieser Stelle will jeder Korrektor schlicht die allgemein üblichen Definitionen zur fremden beweglichen Sache und zur Wegnahme hören.
2. Wie lernt man Problembewusstsein?
Vor allem mithilfe der richtigen Jura Lernmaterialien. Wissenschaftliche Lehrbücher sind hierzu nicht zu empfehlen. Zwar enthalten diese sämtliches für die jeweilige Klausur notwendige Wissen. Allerdings steht hier die Wissenschaftlichkeit im Vordergrund und nicht die Klausurpraxis. Insbesondere lernt man mit Lehrbüchern nicht, welche Aspekte und Probleme man wie und wo im Prüfungsaufbau bringen muss. Hierzu eignen sich schematisch aufgebaute Jura Skripten, wie unsere des Jura Essentials Verlags, besser.
Der wichtigste Aspekt ist aber die Arbeit am praktischen Fall. Nur Übung macht den Meister! Schreibe möglichst viele Übungsklausuren. Am höchsten ist der Lerneffekt, wenn ein erfahrener Jurist (wie unsere Dozenten) Deine geschriebenen Klausuren korrigiert und anschließend mit Dir bespricht.
3. Wie geht richtige Schwerpunktsetzung?
Zudem beherrscht der gute Kandidat die richtige Schwerpunktsetzung. D. h., er fasst sich an unproblematischen Stellen kurz und geht nur an problematischen Stellen in die Tiefe.
Tipp: Damit man im „Eifer des Gefechts“ keine wichtigen Aspekte übersieht, sollte man sich schon beim ersten Durchlesen die auffälligen Aspekte im Sachverhalt markieren und sodann bei der Erstellung einer Gliederung bzw. Lösungsskizze immer die Normen notieren.
III. Der Korrektor und die Lehre vom Beurteilungsspielraum
1. Sind Noten subjektiv geprägt?
Nicht zu vergessen ist, dass jede Note auch in gewisser Hinsicht subjektiv ist. Das kennt man ja (leider) noch aus der Schule. Da wurden von manchen Lehrern teilweise reine Sympathienoten vergeben, jedenfalls was die mündliche Leistung anbelangt. Durch das Zentralabitur wurde hier immerhin etwas mehr Gerechtigkeit geschaffen.
Ganz so schlimm ist es im Jurastudium zum Glück nicht, zumal der Korrektor den Namen des Prüflings, dessen Klausur er gerade bewertet, nicht kennt. Dennoch sind auch juristische Noten subjektiv geprägt. Dies liegt daran, dass – wie bereits gesagt – das Recht eine Geisteswissenschaft ist.
2. Gefalle Deinem Korrektor
Es kommt also auch auf den Korrektor und seinen weiten Beurteilungsspielraum an, ob die Note am Ende erfreulich ausfällt. Dieser ist nämlich auch nur ein Mensch und mag sich eine Klausur schlecht gelaunt durchlesen, ist vielleicht völlig genervt von dem Schriftbild oder lässt sich sogar leiten von der Klausur, die er vorher vor sich liegen hatte.
Es liegt somit am Verfasser, dem Korrektor zumindest das Lesen zu erleichtern mit einem sauberen Schriftbild, guten Subsumtionen und einem guten Abschluss. Je leichter und angenehmer das Lesen für den Korrektor, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass er einem eine gute Punktzahl gibt. Nehmt also Rücksicht darauf, was Ihr selbst kontrollieren könnt, und versucht, mögliche Punktabzüge zu vermeiden.
Außerdem, dies ist eine traurige Tatsache, werden die Korrekturassistenten an der Universität nicht sonderlich gut bezahlt. Da sie zudem pro Klausur bezahlt werden und kein Festgehalt erhalten, geben sich manche nicht sonderlich Mühe bei der Korrektur. Überall Haken am Rand, aber nur 4 Punkte? Häufig ist die Korrektur nicht nachvollziehbar.
Solltest Du eine schlechte und nach der Besprechung nicht für Dich nachvollziehbare Note („Ich habe doch im Wesentlichen die Lösungsskizze getroffen.“) bekommen, denk über eine Remonstration nach. Dazu haben wir auch einen Artikel verfasst.
3. Wie sind die Prüfer im Examen?
Aber keine Sorge, die Prüfer im Examen sind deutlich professioneller als diejenigen an der Universität! Viele Korrektoren sind Professoren oder Richter und Staatsanwälte. Die meisten nehmen ihre Aufgabe sehr ernst und prüfen, weil sie Spaß daran haben. Auf einen hohen Verdienst ist dabei niemand aus. Auch wenn die Examensnoten dennoch traditionsgemäß streng sind, so sind über 90 % der Korrekturen jedenfalls rechtsfehlerfrei.
IV. Die besten juristischen Jobs erfordern gute Examensnoten
1. Vier gewinnt?
Vergiss den alten Spruch „Vier gewinnt“. Vier verliert.
Einerseits, weil, wer in der Jura Examensvorbereitung auf 4 Punkte lernt, schnell nur bei 3 oder weniger Punkten in seinen Examina landet und damit durchfällt.
Andererseits, weil nach wie vor (auch wenn die Notenanforderungen in den letzten Jahren gesunken sind) die guten Jobs im Staatsdienst oder als Anwalt in der Großkanzlei nur an überdurchschnittliche Absolventen vergeben werden.
2. Ist ein Prädikatsexamen überhaupt noch notwendig?
Es hält sich der Irrglaube, dass heutzutage ein Prädikat generell nicht mehr notwendig ist. Das ist jedoch falsch. Es stimmt zwar, dass mancherorts die Notenanforderungen im Staatsdienst und auch in Großkanzleien gesunken sind. Dies ist jedoch nicht überall der Fall.
In Frankfurt am Main beispielsweise ist es schon immer etwas leichter, bei einer Großkanzlei zu landen, da hier schlicht viele Anwälte benötigt werden. Hier kann sogar 8,x ohne Zusatzqualifikation ausreichen.
An anderen Standorten – wie z.B. in Berlin – sind die Anforderungen nach wie vor höher. Auch gibt es Unterschiede je nach Rechtsgebiet. Diejenigen Rechtsgebiete, die den höchsten Umsatz bringen („Moneymaker“), sind natürlich begehrter, da hier die Wahrscheinlichkeit höher ist, später Karriere zu machen. Nehmen wir z.B. M & A. Dort sind die Einstellungsvoraussetzungen höher als z.B. in einem weniger wirtschaftlich relevanten Gebiet wie dem Strafrecht.
Gleiches gilt für den Staatsdienst. Die wirklichen Top-Jobs, z.B. im Bundesministerium, sind auch heutzutage in der Regel nur mit einem Doppelprädikat zu erreichen.
3. Nimm Dir das VB als Ziel
Daher solltest Du immer versuchen, auf Prädikat zu lernen, denn gute Noten entscheiden über Deine berufliche Zukunft.
Selbst wenn Du dann später „nur“ bei 8,x landest, ist dies kein Beinbruch und durch Zusatzqualifikationen (z.B. Dr. oder LL.M.) mitunter ausgleichbar.
V. Mit der Kraatz Group gemeinsam zum Prädikatsexamen
Die Juristenausbildung, insbesondere die 1. und 2. Staatsprüfung, ist anspruchsvoll. Die Notengebung ist traditionell streng und schlechte Noten sind geläufig. Dennoch liegt ein Prädikatsexamen, mit dem Dir später alle Türen offenstehen, im Bereich des Möglichen, wenn Du Dich richtig auf Deine Examina vorbereitest.
Wir von der Kraatz Group, der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie bieten Dir dazu die effektivste und zielführendste Vorbereitung mittels Einzel- und Kleingruppenunterricht – deutschlandweit vor Ort oder als Online Jura Repetitorium.
Wer sich mit der Mehrheit der Jurastudenten in einer Großgruppe auf seine Examina vorbereitet, wird meistens auch nur bei einem durchschnittlichen Examen landen.
Unsere Teilnehmer erreichen hingegen überdurchschnittlich oft ein begehrtes Prädikatsexamen.
Überzeuge Dich gerne selbst von unserem Individual Repetitorium bei einer kostenlosen Probestunde oder einem kostenlosen Beratungstermin.
Dr. iur. Robert König
Geschäftsführer Jura Essentials Verlag
VI. FAQ: Deine Fragen – unsere Antworten
1. Wie wird eine Jura-Klausur bewertet?
Die Bewertung einer juristischen Klausur erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die insbesondere den Aufbau, die Inhalte, die Anwendung des Gesetzes und die Struktur der Argumentation betreffen. Es wird nicht erwartet, dass Du auswendig gelernte Argumente wiedergibst, sondern dass Du die relevanten Normen präzise anwendest und methodisch sauber argumentierst.
2. Wie lernt man das nötige Problembewusstsein für eine gute Klausurleistung?
Das Problembewusstsein entwickelt sich durch praktische Übungen und die Arbeit mit Jura-Skripten, die speziell auf die Klausurpraxis ausgerichtet sind. Wichtig ist auch, Übungsklausuren zu schreiben und sich von erfahrenen Juristen Feedback zu holen.
3. Was sind typische Fehler, die bei der Bearbeitung von Jura Klausuren gemacht werden?
Ein häufiger Fehler ist es, sich auf reines Auswendiglernen zu verlassen. Ebenso sollte man sich nicht zu lange mit unproblematischen Sachverhaltsaspekten aufhalten, sondern die Schwerpunkte richtig setzen und an problematischen Stellen mehr Detailarbeit leisten.
4. Sind Examensnoten im Jurastudium sehr streng?
Ja, die Notengebung im Jurastudium, besonders bei den Examina, ist traditionell sehr streng. Ein Prädikatsexamen ist nach wie vor ein wichtiges Ziel, da es viele Türen öffnet, insbesondere im Staatsdienst und in Großkanzleien.
5. Wie kann man sich auf das Jura-Examen effektiv vorbereiten?
Die beste Vorbereitung erfolgt durch individuelle Nachhilfe oder Kleingruppen-Repetitorien, bei denen Du intensive Betreuung und Feedback von erfahrenen Juristen erhältst. Eine Vorbereitung in Großgruppen führt häufig nur zu durchschnittlichen Ergebnissen. Indem Du gezielt mit professionellen Dozenten zusammenarbeitest, kannst Du Deine Chancen auf ein Prädikatsexamen deutlich erhöhen.
Auch interessant:
Wir hoffen, Dir für Dein Studium oder Dein Referendariat hilfreiche Inhalte (Content) bereitgestellt zu haben. Wenn auch Du Dir auf dem Weg hin zum 1. Staatsexamen und dem 2. Staatsexamen den entscheidenden “Kick” nach vorne geben möchtest, informiere Dich hier gerne weiterführend über unsere Angebote.
1. Staatsexamen
Neu: Elite-Kleingruppenkurse
Grund- und Hauptstudium
2. Staatsexamen
Du wünschst weitere Informationen oder hast Fragen? Kontaktiere uns jederzeit.