Prüfungsangst im Jura Staatsexamen: Die Angst vor dem Examen besiegen

Du bist mit Deiner Angst in der Examensvorbereitung nicht allein!

„Wenn einer keine Angst hat, hat er keine Phantasie.“ (Erich Kästner)

Stress, psychischer Druck und Prüfungsangst. Der Weg durch das Jurastudium über das Referendariat hin zum Volljuristen ist für viele leider mit diesen Gefühlen gepflastert, und das Examen bedeutet oft eine immense Belastung.

Fast jeder war von dem Phänomen Prüfungsangst betroffen. Die Stoffmenge ist immens, die Durchfallquoten hoch (im 1. Staatsexamen: ca. 25 %) und eine einzige Abschlussprüfung entscheidet oftmals über Karrieren.

Diese Prüfungs- und Versagensangst kann sich in unterschiedlichen Formen äußern, von Nervosität und Sorgen über die Prüfungsleistung bis hin zu ernsthafteren Symptomen wie Panikattacken, die die Denkweise negativ beeinflussen können.

In unserem umfassenden Ratgeber soll es zunächst darum gehen, Dir die häufigsten Gründe für die Angst vor dem Examen näherzubringen.

Im Anschluss werden Dir praktische Tipps und Ratschläge an die Hand gegeben, wie Du Deine Ängste überwinden kannst!

Inhalt Prüfungsangst

I. Wann ist die Angst schädlich?

Angst ist kein schönes Gefühl. Evolutionsbiologisch hat sie aber ihre Berechtigung. Angst ist sogar eine wichtige Emotion.

1. Warum ein gewisses Maß an Angst vor dem Examen nützlich sein kann!

Die Angst ist eine Reaktion auf bedrohliche Ereignisse.

Früher war dies der “Säbelzahntiger” oder der “Wegelagerer” im Wald. Damit war sie überlebenswichtig, denn sie bereitet Dich auf Gefahrensituationen vor, damit Du dann angemessen reagieren kannst: “Kampf” oder “Flucht”! Diese Entscheidung mussten unsere Vorfahren innerhalb von wenigen Millisekunden treffen.

Die Angst hilft reflexartig, versteckte Energien zu mobilisieren und der akuten Bedrohung effektiv – nämlich entweder durch Kämpfen oder Flüchten – zu begegnen. 

Heutzutage sind diese existentiellen Ereignisse zum Glück (zumindest in Europa) weniger geworden. Jedoch kann auch eine Prüfung ein bedrohliches Ereignis sein. Gerade das 1. und 2. juristische Staatsexamen, von deren Erfolg oftmals der weitere berufliche und private Lebensweg maßgeblich abhängt.

Angst vor den Prüfungen ist auch in einem gewissen Umfang normal und Lampenfieber keine klinische Störung. Ein wenig Anspannung vor den Klausuren oder der mündlichen Prüfung ist also sogar positiv, da das zusätzliche Adrenalin Deine Leistungsreserven freisetzt.

Auch ist der “Bammel” vor dem Staatsexamen während der Examensvorbereitung für viele Kandidaten ein positiver Impuls, sich “auf den Hosenboden zu setzen” und sich dezidiert vorzubereiten.

Diese normale Anspannung kann jedoch schnell in lähmende Prüfungsangst umschlagen:

  • Wann ist dies der Fall?
  • Welche Gründe gibt es für diese Angst?
  • Und wie lässt sie sich überwinden?

Darum wird es in diesem umfassenden Ratgeber gehen.

2. Wie manifestiert sich die Prüfungs- und Examensangst?

„Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung."

Der erste Schritt zur Überwindung Deiner Angst ist es, das Problem erst einmal zu erkennen und richtig einzuordnen.

Dabei solltest Du Selbstbetrug vermeiden. Sei ehrlich zu Dir selbst. Es ist nicht schön oder einfach, sich die eigenen Schwächen einzugestehen. Aber jeder Mensch hat Schwächen. Und jeder Mensch hat Ängste. Der eine vor Schlagen, die andere vor Spinnen und der Dritte Höhenangst. Und Du Prüfungsangst. Prüfungsangst zu haben, bedeutet nicht, dass Du generell ein ängstlicher Mensch bist. Die Angst vor der Prüfung bezieht sich auf ganz spezifische Situationen.

Diese Angst kann sich auf unterschiedlichen Ebenen und mit den folgenden Symptomen zeigen:

Symptome Prüfungsangst

3. Wann ist meine Angst vor dem Staatsexamen problematisch?

Die Angst ist dann problematisch, wenn sie Dir nicht mehr hilft, sondern wenn sie Dich an Deinem Ziel, ein erfolgreiches 1. oder 2. juristisches Staatsexamen zu erreichen, hindert. Viele Examenskandidaten fürchten sich nicht nur vor den Klausuren und der mündlichen Prüfung selbst, auch die Examensvorbereitung kann belastend sein.

Die Angstgefühle sind zu viele, wenn sie Dich lähmen und Dir ein Gefühl vermitteln, fliehen zu wollen. Vor einem gefährlichen Tier wie einem Bären sollte man fliehen. Vor dem Examen kann man nicht fliehen. Hier ist die angstbedingte Fluchtreaktion schädlich, da sie Dich an der einzig zielführenden Reaktion auf das “bedrohliche Ereignis” Examen hindert: Du musst Dich dem “Kampf” stellen.

Wenn Du z.B. aufgrund Deiner Prüfungsangst Dein Wissen nicht mehr richtig in der Klausur zu Papier bringen konntest und/oder einen Blackout hattest, ist die Angst definitiv zu groß.

Letztlich kann man sagen, dass die Prüfungsangst ein problematisches Ausmaß erreicht hat, je mehr der folgenden Symptome auf Dich zutreffen:

a) Körperliche und psychische Symptome

  • Schlafstörungen: Insbesondere, wenn sie länger anhalten, Du nachts oft aufwachst oder von der Prüfung träumst. 
  • Körperliche Beschwerden: Herzrasen, Schweißausbrüche, Magenschmerzen, ständige Verspannungen.
  • Mentale Erschöpfung: Negative Gedanken, Verzweiflung und Pessimismus, Gefühl von Ohnmacht, Panikattacken.

b) Leistungseinbußen

  • Lernblockaden und schwindende Konzentrationsfähigkeit: Die Angst hält Dich davon ab, effektiv und nachhaltig zu lernen.
  • Vermeidungsverhalten und Prokrastinieren: Du schiebst das Schreiben von Übungsklausuren oder gar den Klausur- bzw. Examenstermin immer weiter auf.
  • Blackout-Gefahr: Angst, in der Prüfung keinen Zugriff mehr auf das vorhandene Wissen zu haben. 

c) Privatleben

  • Isolation: Rückzug von Freunden, Partner und Familie.
  • Ständige Anspannung: Keine Erholungsphasen mehr möglich, Du kannst nicht mehr abschalten und musst durchgehend an Jura denken, was die Vorbereitung auf das Examen immer schwieriger macht.

II. Was sind die Gründe für Prüfungsangst unter Juristen?

Was sind die häufigsten Gründe für die Angst vor der Prüfung?

Neigen bestimmte Menschen besonders dazu?

Hoher Leistungsdruck Negative Erfahrungen: frühere Misserfolge in Prüfungen Mangelnde Vorbereitung Stoffmenge & Überforderung Unsicherheit über den eigenen Wissensstand

1. Hoher Leistungsdruck

Der vielleicht häufigste Grund für Prüfungsangst ist ein hoher Leistungsdruck.

Dieser kann zunächst von außen bestehen: Manche Menschen übertragen alte Gefühle und Konflikte mit ihren fordernden Eltern auf die Prüfungssituation und die Prüfer. Dadurch entsteht auch die Tendenz zu negativer Selbstkritik. Kann ich den Erwartungen, die andere an mich stellen, gerecht werden?

Auf der anderen Seite kann der Leistungsdruck auch “selbstgemacht” sein. Wenn Du selbst hohe Ansprüche an Dich stellst, neigst Du eher zu Prüfungsangst als jemand, der sich selbst weniger Druck macht.

Dies manifestiert sich häufig bei Perfektionisten. Ein übersteigerter Perfektionismus ist gerade im Jurastudium sehr problematisch. Anders als Klausuren in der Schule oder in anderen Studiengängen ist die juristische Klausur überhaupt nicht darauf ausgelegt, dass man die Lösungsskizze zu 100 % treffen kann.

Das schafft niemand. Die 18 Punkte sind rein theoretisch. Wenn wir uns einmal die Notenverteilung ansehen, so erreichen nur ca. 0,1 – 0,2 % der Examenskandidaten ein sehr gut, d.h. eine Gesamtnote von mehr als 14 Punkten, im ersten oder zweiten Examen.

Wenn Du zum übertriebenen Perfektionismus neigst, musst Du ab dem ersten Semester des Jurastudiums anfangen, diesen aktiv zu dämpfen. Sonst wirst Du mit Deiner Studienwahl nicht glücklich. Auch später in der Praxis ist es elementar, die jeweiligen Aufgaben zeiteffektiv zu erledigen. Gerade im Anwaltsberuf bleibt keine Zeit für “perfekte” Schriftsätze.

Egal, ob der Leistungsdruck von innen oder von außen kommt – das Jurastudium mit seiner harten Bewertung ist leider prädestiniert, um diesen zu verstärken. Wenn man nicht gegensteuert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Leistungsdruck zu Prüfungsangst führt.

2. Negative Erfahrungen: frühere Misserfolge in Prüfungen

Jurastudierende, die unter starker Prüfungs- und Leistungsangst leiden, haben oft Umstände aus der Kindheit oder Erlebnisse in der Schule, die sich fortgepflanzt haben.

Es könnte daran gelegen haben, dass die Lehrer einem nicht gerade wohlgesinnt waren. Vielleicht war einer von ihnen auch nicht besonders motiviert, wie der “böse Mathelehrer”, der die Schüler gleich am ersten Schultag nach den Sommerferien zum Test an die Tafel gerufen hat.

Zum Beispiel erging es mir zu Beginn der 10. Klasse ähnlich. Es ist immer noch am heutigen Tag präsent. Aber ist egal. Am Ende bin ich doch zu einem ganz passablen Repetitor geworden :). Selbstverständlich kann man das angehen und die eigene Angst überwinden.

Auch das Lernumfeld im Jura Studium ist nicht gerade als motivierend bekannt. Es ist sogar so, dass in zahlreichen Fällen die Lehrkräfte Deine Prüfungsangst verstärken. Es soll „aussortiert“ werden.

Klausuren und Hausarbeiten im Grundstudium mit hohen Durchfallquoten sind daher leider keine Seltenheit. Ich erinnere mich selbst an eine Hausarbeit, bei der über 50 % durchgefallen sind. Damit muss man erst einmal fertig werden.

3. Mangelnde Vorbereitung

Ein häufiger Grund für Prüfungsfurcht ist auch in einer mangelnden Vorbereitung auf das Jura-Examen begründet.

a) Sollte ich auf Lücke lernen?

Lernen auf Lücke

ZPO lern ich nicht, das kommt doch eh nicht dran.” sagt sich so mancher Examenskandidat. Dann wird der Sachverhalt der ersten Zivilrechtsklausur umgedreht. Sachenrecht und dann auch noch eine Drittwiderspruchsklage als Einstieg. 

Es kommt genau das dran, was man nicht gelernt hat. Das nennt sich Murphy’s Law. Wenn man dann ein Rechtsgebiet wie die ZPO oder z.B. auch Familien- und Erbrecht überhaupt nicht gelernt hat, wird es schwierig, die Klausur überhaupt noch irgendwie zu retten.

Lernen auf Lücke ist keine gute Idee. Vergiss (gut gemeinte) Ratschläge von Kommilitonen der Art “Die Nebengebiete brauchst Du nicht” oder “Von den Vertragstypen im Schuldrecht reichen der Kaufvertrag und der Mietvertrag aus.” Diese Ratschläge sind gelinde gesagt völliger Blödsinn und treiben Dich letztlich nur noch tiefer in die Prüfungsangst.

Dein Unterbewusstsein stellt sich dann Fragen wie “Hatten nicht beide StGB-Klausuren der letzten Examenskampagne eine prozessuale Zusatzfrage?” oder (im Hinblick auf das zweite Staatsexamen) “Was ist, wenn doch eine Kautelarklausur drankommt?”

Nur ein umfassendes Lernen wird Dir innerlich die nötige Ruhe bringen, die Du brauchst.

b) Die falsche Vorbereitung schürt Angst

Faul sind die wenigsten Examenskandidaten. Nicht wenige Jurastudierende lernen fleißig, und dennoch stellt sich der Erfolg in den Probeklausuren einfach nicht ein. Warum ist dies oftmals so?

Aus unserer über 20-jährigen Erfahrung sehen wir häufig den Fall, dass Jurastudierende, die zu uns kommen, zuvor oftmals “falsch” bzw. nicht effizient gelernt haben. Theoretisches Wissen ist bei den meisten (reichlich) vorhanden. Doch es fehlt meistens an der Klausurenpraxis. Da wurden entweder nicht ausreichend Klausuren geschrieben oder die korrigierten Klausuren wurden nicht nachbearbeitet und vorschnell weggelegt.

Tipp: Das Klausurenschreiben macht keinen Spaß – gerade wenn man hiervor Angst verspürt. Dennoch ist es ein elementarer Bestandteil einer guten Examensvorbereitung.

Das erste Staatsexamen und auch das zweite Staatsexamen sind keine reinen Wissensprüfungen. Vielmehr handelt es sich um Verständnisprüfungen. Du bekommst bei einer Examensklausur einen Dir oftmals unbekannten Sachverhalt vorgelegt und musst diesen unter Zeitdruck juristisch vertretbar lösen, was bedeutet, dass das Examen immer eine solide Vorbereitung erfordert. Die hierzu notwendige Klausurtechnik lernst Du nur anhand des praktischen Falls.

Auch aus psychologischer Sicht ist das Schreiben der Probeklausuren ein probates Mittel gegen Prüfungsangst. Psychologen nennen dies Konfrontationstherapie. Je öfter Du Dich der angstauslösenden Situation stellst, desto besser wirst Du am Ende Deine Angst in den Griff bekommen. Eine 5-stündige Probeklausur macht keinen Spaß, ist aber ein hilfreiches Mittel, um Prüfungsangst zu überwinden.

4. Stoffmenge & Überforderung

Im Vergleich zu Studenten anderer Studiengänge hat selbst ein durchschnittlicher Jurist im Laufe seines Studiums und Referendariats mehr vergessen, als sie gelernt haben. Obwohl es etwas arrogant wirkt, ist diese Aussage (leider) wahr.

Die Menge an Stoff, die man in der Vorbereitung auf beide Examina lernen muss, ist enorm. Obwohl später niemand in allen Rechtsgebieten arbeiten wird, müssen die Examenskandidaten sich im Zivilrecht, im öffentlichen Recht und im Strafrecht bewähren. Das resultiert häufig in einem Gefühl der Überforderung.

Mit einem guten Lernplan, den richtigen Lernmaterialien (Skripten anstatt Lehrbücher!) und einer dezidierten Examensvorbereitung lässt sich die Stoffmenge gut in den Griff bekommen!

5. Unsicherheit über den eigenen Wissensstand (Stichwort undurchsichtige Korrektur)

Ein erhebliches Problem – gerade in der Vorbereitung fürs Examen – ist dabei oftmals das mangelnde Feedback seitens der Uni oder des Großgruppenrepetitoriums. Hier erfolgt – anders als im Einzelunterricht – kein direktes Feedback durch die Dozenten, was die Unwägbarkeit der Prüfungen erhöht.

Das einzige Feedback erhält man durch die Klausuren im Klausurenkurs. Die Art der Korrektur (oft zu pauschal und unzureichend) und das Benotungsniveau (mehr als neun oder zehn Punkte zu erhalten, ist nicht gerade leicht) verursachen bei vielen Stress und Ängste.

Außerdem studieren wir nicht Mathematik, in der man einfach sagen kann, etwas sei richtig oder falsch. In unserem Fach haben die Prüfer den berüchtigten Beurteilungsspielraum. Oftmals ist zu Beginn der Examensvorbereitung unklar, wie die Korrektur der Klausuren erfolgt und auf welcher Grundlage die eigene Leistung benotet wird. Es ist mitunter wie eine „Überraschungstüte“.

Lesetipp: Wie wird eine Juraklausur eigentlich bewertet?

III. Wie kann ich meine Prüfungsangst besiegen?

„Du bist mutiger als du glaubst, stärker als du scheinst und intelligenter als du denkst.“ (A. A. Milne)

Die folgenden Tipps und Ratschläge sind keine medizinischen. Sofern Deine Prüfungsangst einen Krankheitswert erreicht hat, solltest Du Dich nicht scheuen, einen Psychologen aufzusuchen. Unsere Tipps ersetzen daher auch keine im Einzelfall ggf. notwendige medizinische oder psychologische Beratung und Behandlung.

Vielmehr geht es uns darum, Dir praktische Ratschläge und Hilfestellungen aus über 20 Jahren Erfahrung in der juristischen Ausbildung mitzugeben. In dieser Zeit haben wir sehr viele Teilnehmer mit Prüfungsangst im Jura Einzelunterricht betreut.

Plan Prüfungsangst

1. Kein Lernen auf Lücke

Ich habe es bereits angesprochen: Das Lernen auf Lücke ist ein häufiger Faktor von Prüfungsangst. 

Daher solltest Du den kompletten Stoff zum Examenstermin “auf der Kette haben”. Das schafft Sicherheit und reduziert Prüfungsangst.

Ich weiß – die Stoffmenge ist groß. Daher ist es essenziell, dass Du systematisch und nicht “einfach drauflos” lernst. Das beginnt mit einem guten Lernplan, der den gesamten Prüfungsstoff abdeckt. Das Thema “Lernplan erstellen” ist sehr umfassend, weshalb wir folgenden Artikel für Dich verfasst haben: Jura Lernplan erstellen. Geheimnisse und Tricks.

Auch musst Du ausreichend Wiederholungseinheiten einplanen, denn das Jurastudium ist leider ein Kampf gegen das Vergessen.

Zudem solltest Du, um möglichst effektiv zu lernen, wissenschaftlich fundierte Lernmethoden nutzen. Das hilft, den Stoff sicher zu beherrschen. Beispielhaft seien hier die Feynman-Methode oder die Pomodoro-Technik genannt.

All dies erleichtert die Examensvorbereitung und führt letztlich auch zu weniger Prüfungsangst.

2. Möglichst viele Probeklausuren schreiben

„Der Weg aus der Angst führt durch die Angst!"

Eine schlechte Note in der Examensvorbereitung ist nicht schlimm. Ganz im Gegenteil! Fehler sind wichtig, denn Du kannst aus ihnen viel lernen. Es ist außerdem noch kein Meister vom Himmel gefallen. Viele Prädikatsjuristen – mich eingeschlossen – haben im Klausurenkurs mal eine Klausur mit 2 oder 3 Punkten wiederbekommen.

Und, wie zuvor besprochen, hilft die Konfrontation mit der eigenen Angst enorm! Wenn Du oft Examensklausuren trainierst, sinkt Deine Furcht vor der Examenszeit und Du wirst mental gefestigter an das Examen herangehen.

3. Sich mit dem Ablauf der Prüfungen vertraut machen

Ein weiterer psychologisch hilfreicher Aspekt ist es, sich mit dem genauen Ablauf des Examens vertraut zu machen.

Rede mit Juristen, die das Examen schon hinter sich haben. Schau Dir einmal vorab die Prüfungsräume an. Das hilft.

4. Den nötigen Ausgleich finden

Du kannst nicht 24/7 für das Examen lernen. Irgendwann sind Deine Akkus leer. Die Examensvorbereitung ist nämlich kein Sprint, sondern ein Marathon.

Schlafmangel und Erschöpfung sind letztlich sogar auch ein Faktor, der einen Blackout begünstigen kann (darauf werde ich später noch ausführlicher eingehen).

Achte daher auch auf Pausen, ausreichend Sport und eine gesunde Ernährung.

5. Individuelle Jura Nachhilfe

Jura Einzelnachhilfe ist besonders gut, um Deine Prüfungsangst in den Griff zu bekommen, weil sie ganz individuell auf Deine Bedürfnisse und Ängste eingeht.

In über 20 Jahren als juristisches Repetitorium haben wir schon unzählige Studenten und Referendare mit Prüfungsangst erfolgreich auf ihrem Weg zu beiden Staatsexamina betreut.

In der Einzelnachhilfe kannst Du gezielt an Deinen Schwächen arbeiten, sei es im Verständnis oder in der Klausurtechnik, ohne dass der Druck einer größeren Gruppe auf Dir lastet. Der persönliche Austausch mit einem erfahrenen Dozenten schafft Dir ein vertrautes Umfeld, in dem Du Dich sicherer fühlst. Du kannst Deine Ängste ansprechen und wirst direkt eine empathische Unterstützung erhalten. 

Durch die regelmäßige und strukturierte Betreuung wird Dein Lernprozess optimiert, und Deine Prüfungsangst kann Schritt für Schritt abgebaut werden.

6. Psychologische Unterstützung bei Bedarf suchen

In den allermeisten Fällen lässt sich die Prüfungsangst schon durch die konsequente Befolgung der oben genannten Tipps gut in den Griff bekommen. Das zeigt unsere langjährige Erfahrung mit vielen 1000 Teilnehmern.

In manchen Fällen kann es aber sinnvoll sein, sich professionelle psychologische Unterstützung zu suchen. Dann sollte man aber auch nicht zögern, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen! Wir stehen unseren Teilnehmern auch bei solchen sensiblen Fragen immer zur Seite und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu spezialisierten Fachleuten.

IV. Was kann ich gegen einen Blackout in der Prüfung tun?

Der Blackout, die plötzliche Leere im Gehirn, ist die Horrorvorstellung für jeden Prüfling. Er erzeugt am meisten Angst. Aber keine Sorge – auch auf dieses „Worst-Case-Szenario“ kann man sich mental gut vorbereiten.

1. Was ist ein Blackout?

Ein Blackout während der Prüfung ist ein plötzlicher, vorübergehender Gedächtnisverlust oder eine starke Denkblockade, bei der man trotz gründlicher Vorbereitung auf das Gelernte nicht zugreifen kann.

Das Auftreten des Blackouts ist meist mit einer heftigen emotionalen Erregung verbunden, die meist von Gefühlen wie Ohnmacht und Hilflosigkeit begleitet wird. Es besteht ein Gefühl der totalen Leere im Kopf. Auch körperlich hat ein Blackout Auswirkungen, da Puls und Blutdruck steigen. Panik kann sich breitmachen. Oftmals ist bei den Betroffenen dann ihre Angst auf ein schreckliches Ende gerichtet, dass “nun alles aus ist”.

2. Was passiert bei einem Blackout?

Physiologisch betrachtet besteht eine funktionelle Störung des Gedächtnisses. Dein Gedächtnis ist zwar nicht weg und das Erlernte ist weiterhin vorhanden. Aufgrund des Blackouts ist der Zugang zu Deinem Gedächtnis nur vorübergehend blockiert. Diese Blockade lässt sich aber lösen!

3. Sofortmaßnahmen gegen den Blackout

Wenn Du einen Blackout hast, verschaff Dir zunächst eine Atempause und beruhige Dich. 

In der Klausur schließt Du am besten die Augen und machst Atemübungen. Vergegenwärtige Dir geistig, dass Dein Wissen im Gedächtnis vorhanden ist und Du die Blockade lösen kannst.

In der mündlichen Prüfung informiere Deine Prüfer (“Ich habe gerade einen Blackout”) und bitte um einige Sekunden Pause.

Starte dann (sowohl in der Klausur als auch in der mündlichen Prüfung) wieder an der Stelle, an der Du den Blackout bekommen hast.

Sofern sich die Blockade nicht löst, lass diese Stelle der Klausur zunächst aus. Du kannst auch noch später darauf zurückkommen.

In der mündlichen Prüfung wird Dein Prüfer Dir in so einem Fall eine andere Frage stellen und Dir helfen. Keine Sorge, 99 % der Prüfer sind fair.

4. Wie kannst Du einen Blackout verhindern?

Um einen Blackout zu verhindern, musst Du zunächst seine Ursachen kennen:

  • Hoher Erwartungsdruck: Angst, zu versagen oder die Erwartungen anderer nicht zu erfüllen.
  • Mangelnde Vorbereitung: Lücken im Lernstoff führen zu Unsicherheit.
  • Schlafmangel & Erschöpfung: Das Gehirn arbeitet nicht auf vollem Leistungsniveau.

Wie Du siehst, stimmen die Ursachen des Blackouts weitestgehend mit denjenigen der Prüfungsangst überein. Wenn Du also unsere oben genannten Tipps verfolgst, wird die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts merklich reduziert.

Außerdem solltest Du Dich mit der Möglichkeit eines Blackouts bereits in Deiner Prüfungsvorbereitung mental befassen. Akzeptiere ihn als etwas, das einfach passieren kann (sogar den besten Juristen) und als etwas, das nicht zwangsläufig zur Katastrophe führen muss. Dann stehen Deine Chancen gut, dass Du einen eventuellen Blackout in der Prüfung mit den o.g. Sofortmaßnahmen gut in den Griff bekommst.

V. Eine häufige Begleiterscheinung: die Prokrastination

Eine häufige Begleiterscheinung von Prüfungs- und Versagensangst ist die Prokrastination: Die Examensvorbereitung oder gar der Examenstermin wird immer weiter nach hinten geschoben. Und plötzlich ist man im 15. Semester. Das ist keine Seltenheit im Jurastudium.

Die beiden Phänomene sind häufig miteinander verknüpft, da die Angst vor der Prüfung oder der Leistungsanforderung oft zu einer inneren Blockade führt, die das Handeln erschwert.

Man schiebt wichtige Dinge, wie z.B. das Lernen der „unangenehmen“ Rechtsgebiete oder mit dem Schreiben von Übungsklausuren endlich anzufangen, immer weiter auf. Dadurch entsteht dann noch mehr Druck und Angst. Ein Teufelskreis, aus dem man aber ausbrechen kann.

Wir haben einen ausführlichen Artikel zum Thema Prokrastinieren verfasst (“Aufschieberitis” im Jurastudium und Referendariat überwinden), den ich Dir empfehle.

An dieser Stelle möchte ich daher nur einmal überblicksartig häufige Gründe für das Aufschieben und Lösungsansätze aufzeigen:

1. Was sind Gründe für Prokrastination?

Gründe

Prüfungs- und Versagensangst

Perfektionismus

Mangel an Motivation

Schlechtes Zeitmanagement

2. Was kann ich bei Prokrastination tun?

Lösungsmöglichkeiten

Aufgaben in kleinere, überschaubare Teile aufteilen

Priorisiere wichtige Aufgaben & erstelle einen Lernplan

Beseitige Ablenkungen

Zeitmanagement-Techniken und -Tools

Lass Dir von Freunden helfen

Selbstmitgefühl & Achtsamkeit

Professionelle Hilfe (z.B. im Jura Einzelunterricht)

VI. Was kann ich speziell bei Angst vor der mündlichen Prüfung in Jura machen?

Gerade wenn die schriftlichen Klausuren nicht optimal gelaufen sind, kann der Druck, in der mündlichen “abzuliefern”, groß sein.

1. Sind die Prüfer wirklich so gemein?

Nein! Ein verbreitetes Missverständnis besteht darin, dass die Prüfer in der mündlichen Staatsprüfung eine ablehnende Haltung den Examenskandidaten gegenüber einnehmen.

Es ist genau andersherum! Die große Mehrheit der Prüfer wünscht den Prüflingen den Erfolg und bietet Dir während der Prüfung sogar Unterstützung an. Wenn Du an einer Stelle nicht weiterkommst, helfen sie Dir weiter.

Das ist der große Vorteil der mündlichen Prüfung gegenüber den Klausuren. Du kannst Dich hier nicht verrennen und vollkommen falsch abbiegen. Die Prüfer werden Dich immer wieder auf den richtigen Weg zurückführen.

2. Bleib nach den Klausuren fit im Stoff

Viele Examenskandidaten machen den Fehler, dass sie nach den Klausuren das Lernen quasi einstellen und erst wieder damit anfangen, wenn sie die Noten erhalten haben.

Begründet ist dieses fahrlässige Verhalten auch durch ältere Kommilitonen, die bereits das erste Examen in der Tasche haben: “Mach Dir keinen Stress. Hol Dir einfach die Protokolle und das reicht.”

Klar gibt es protokollfeste Prüfer. Das sind jedoch erfahrungsgemäß die wenigsten. Und die Wahrscheinlichkeit, dass Du gleich drei protokollfeste Prüfer bekommst, ist marginal.

 Daher meine eindringliche Bitte: Mach nach den Klausuren ein bis zwei Wochen Urlaub. Danach solltest Du aber wieder anfangen, zu lernen.

Die mündliche Prüfung zählt je nach Bundesland bis zu 40 % der Gesamtnote! Außerdem fallen die Noten in der Mündlichen meistens besser als in den Klausuren. Es ist grob fahrlässig, sich diese Chance, am Ende mit einer erfreulichen Note dazustehen, entgehen zu lassen. Wenn Du das Staatsexamen bestanden hast, dann hast Du noch genügend Zeit, um Dich auszuruhen.

Tipps zur Vorbereitung: Neben dem “normalen” Prüfungsstoff sind in der mündlichen Prüfung aktuelle Entscheidungen noch wichtiger als in den Klausuren. Die Prüfer nehmen häufig aktuelle Entscheidungen als Aufhänger.

Damit Du keine aktuelle Rechtsprechung mehr verpasst, haben wir unsere Crashkurse zur aktuellen Rechtsprechung für Dich geschaffen.

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3. Besuche eine mündliche Prüfung als Zuschauer

Schau Dir, bevor Du an der Reihe bist, ruhig eine oder mehrere mündliche Prüfungen als Zuschauer an. Wenn Du Dich vorher mit dem Ablauf usw. der mündlichen Prüfung vertraut machst, reduziert das Deine Angst vor dem Ungewissen.

Auch wirst Du sehen, dass in der mündlichen Prüfung letztlich auch nur “mit Wasser gekocht wird.”

Zur weiteren Vertiefung empfehle ich Dir unseren Artikel: Tipps echter Prüfer für die mündliche Prüfung.

Und wenn Du schon jetzt eine komplett mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen (einschließlich der Benotung) ansehen möchtest, findest Du diese bei uns im Kraatz Club.

4. Was hilft gegen die Angst, vor anderen zu sprechen?

Übe die Prüfungssituation z.B. mit Kommilitonen. Das ist eine hervorragende Übung, die ich jedem empfehle – auch denjenigen, die keine Angst davor haben, vor anderen zu sprechen.

Wenn Du ungern vor Publikum sprichst, solltest Du aber nicht erst kurz vor der mündlichen Prüfung damit anfangen. In der Universität und den klassischen Repetitorien kommt das mündliche Sprechen leider sehr kurz. Dabei ist es nicht nur in der mündlichen Prüfung, sondern erst Recht später in der Praxis äußerst relevant: Schließlich erfolgen Gerichtsverhandlungen in der Regel mündlich.

Daher empfehle ich jedem, sich eine Lerngruppe zu suchen. Sich gegenseitig juristische Probleme zu erklären, hilft auch aus lernpsychologischer Sicht, den Stoff besser zu verstehen.

Dies ist übrigens auch ein großer Vorteil des Jura Einzelunterrichts. Wenn Du Dich mit Deinem eigenen Dozenten auf das Examen vorbereitest, besprichst Du sämtliche examensrelevanten Probleme und erhältst direkt professionelles Feedback.

VII. Kann Prüfungsangst einen Nachteilsausgleich begründen?

Dies ist eine Frage, die mir häufig gestellt wird. Im Folgenden möchte ich daher fundiert darauf eingehen.

1. Was ist ein Nachteilsausgleich im Jurastudium und Examen?

Ein sog. Nachteilsausgleich im Jurastudium und in den juristischen Staatsexamina dient dazu, Studenten und Referendaren, die aufgrund einer Beeinträchtigung (z.B. Behinderung, chronische Erkrankung) benachteiligt werden, eine faire Prüfungsmöglichkeit zu bieten.

“Im Prüfungsverfahren geht es darum, die wahren Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüflings möglichst genau zu ermitteln, um so die Grundlage für eine zutreffende Bewertung zu schaffen.” (Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht).

Sind Jurastudenten z.B. aufgrund einer körperlichen Einschränkung wie einer Sehnenscheidenentzündung beeinträchtigt und haben daher Schwierigkeiten, ihre Leistungsfähigkeit zu Papier zu bringen, kann ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

2. Wie kann Nachteilsausgleich aussehen?

Im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit muss ein Nachteilsausgleich die individuelle Situation des jeweiligen Prüflings berücksichtigen.

Daher enthalten alle Prüfungsordnungen die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs. Siehe für Nordrhein-Westfalen z.B. § 13 Abs. 1 JAG NRW.

Konkrete praktische Beispiele für Nachteilsausgleiche sind die folgenden:

  • Verlängerung der Prüfungszeit: Studierende mit einer Beeinträchtigung können eine zusätzliche Zeit für Klausuren und mündliche Prüfungen erhalten.
  • Hilfsmittel: Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln wie z.B. Schreibhilfen oder Computerprogrammen, wenn diese für die Prüfung notwendig sind.
  • Andere Prüfungsformate: schriftliche statt mündliche Prüfung bei Hörgeschädigten.
  • Berücksichtigung von Pausen: In bestimmten Fällen kann es gestattet werden, während der Prüfung regelmäßige Pausen zu machen.

3. Wird ein Nachteilsausgleich bei Prüfungsangst gewährt?

Aus psychologischer und medizinischer Sicht sprechen sich viele Experten dafür aus, dass man bei einer starken Examenspsychose, die einen echten Krankheitswert hat, einen Nachteilsausgleich bekommen sollte.

Die Rechtsprechung und damit auch die Justizprüfungsämter hingegen verneinen einen Nachteilsausgleich.

Sie sind der Auffassung, dass Angststörungen wie Prüfungsangst schon die Leistungsfähigkeit des Prüflings an sich beeinträchtigen. Die Leistungsfähigkeit ist aber gerade Prüfungsgegenstand: Das Staatsexamen soll gerade prüfen, ob die Prüflinge dazu in der Lage sind, in der Stresssituation in 5 Stunden Bearbeitungszeit eine vertretbare juristische Leistung zu erbringen.

Wenn also die Leistungsfähigkeit an sich (durch die Prüfungsangst) beeinträchtigt wird, wird regelmäßig kein Nachteilsausgleich gewährt.

“Ein Prüfling, dessen Fähigkeit erheblich beeinträchtigt ist, sein vorhandenes (…) Leistungsvermögen darzustellen, hat (…) einen Anspruch auf Änderung der einheitlichen äußeren Prüfungsbedingungen für seinen jeweiligen Einzelfall (Nachteilsausgleich). (…)

Hingegen besteht kein Anspruch auf Nachteilsausgleich, wenn die krankheitsbedingte Beeinträchtigung des Prüflings nicht oder nicht nur sein Darstellungsvermögen, sondern (ggf. darüber hinaus) sein vom Prüfungszweck erfasstes Leistungsvermögen selbst betrifft.” (OVG NRW, Beschluss vom 9. August 2023 – 19 B 539/23).

Sofern z.B. durch eine Sehnenscheidenentzündung lediglich die Darstellbarkeit einer bestehenden Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird, kann hingegen ein Nachteilsausgleich (in Form einer Schreibzeitverlängerung) gewährt werden.

Ist das gerecht?

Keinesfalls. Sofern es sich um eine Angststörung im medizinischen Sinne handelt, sprechen sich, wie zuvor erwähnt, viele Psychologen und Ärzte meines Erachtens zu Recht dafür aus, einen Nachteilsausgleich zu gewähren.

Die Linie der Rechtsprechung geht an der medizinischen Realität vorbei. Jedoch ändert dies leider nichts daran, dass die Prüfungsämter de facto in den Fällen der Examenspsychose oder ähnlicher Leiden keinen Nachteilsausgleich gewähren.

Daher führt bei Prüfungsangst (leider) kein Weg daran vorbei, sich dieser Angst zu stellen und sie zu besiegen! Das ist natürlich unangenehm, aber möglich! In über 20 Jahren als juristisches Repetitorium haben wir schon unzähligen Teilnehmern mit Prüfungsangst geholfen.

4. Können sonstige psychische Probleme einen Nachteilsausgleich begründen?

Theoretisch ja, praktisch meistens nein. In der Regel argumentieren Prüfungsämter und Gerichte oftmals pauschal dahingehend, dass aufgrund von psychischen Problemen krankheitsbedingte Beeinträchtigungen beim Denken (z.B. häufig schlechtere Konzentration, Aufmerksamkeit und Durchhaltefähigkeit) die Leistungsfähigkeit an sich beeinträchtigen.

Aus medizinischer Sicht ist dies – je nach psychischer Erkrankung – in dieser Pauschalität kaum nachzuvollziehen; weshalb z.B. auch im Studiengang Medizin bei psychischen Leiden wie Depressionen oder ADHS meistens ein Nachteilsausgleich gewährt wird.

In den juristischen Examina ist dies leider der Ausnahmefall. Daher sollten betroffene Studierende einen auf das Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen, bevor sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

VIII. Fazit: Prüfungsangst ist überwindbar!

Prüfungsangst ist ein weit verbreitetes Phänomen, besonders im Jurastudium, das durch hohe Leistungsanforderungen und den enormen Druck verstärkt wird. Angst vor Prüfungen kann sich auf verschiedene Weisen manifestieren, von leichter Nervosität bis zu schwerwiegenden Symptomen wie Panikattacken.

Es ist wichtig, diese Ängste zu erkennen und zu lernen, mit ihnen umzugehen. Um die Prüfungsangst zu überwinden, helfen unter anderem eine gründliche Vorbereitung, das Schreiben von Probeklausuren und die Akzeptanz der Prüfungsangst als Teil des Prozesses.

Trotz der Herausforderungen ist Prüfungsangst überwindbar, und mit den richtigen Strategien lässt sich eine positive Prüfungsbewältigung erreichen.

Gerne helfen Dir unsere erfahrenen Dozenten dabei, Dich mittels effektivem Jura-Einzelunterricht gezielt und angstfrei auf sämtliche Klausuren im Jurastudium, das erste und das zweite Staatsexamen vorzubereiten.

Nimm gerne Kontakt mit uns auf oder buche Dir Deinen individuellen kostenlosen Beratungstermin.

RA Mario Kraatz

Gründer und Geschäftsführer der Kraatz Group

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